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Neuigkeiten

News 24.05.2013

Arbeitsgemeinschaft Beratungspraxis auch in Franken

Unsere Arbeitsgemeinschaften Beratungspraxis wird seit 1988 in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und seit Dezember 2011 auch in Franken durchgeführt. Ziel ist es, Steuerberater nicht nur über aktuelle Entwicklungen des Steuerrechts umfassend zu informieren, sondern diese Informationen auch praxisorientiert umzusetzen. Deswegen bilden Schaubilder und Übersichten sowie Arbeitshilfen und Checklisten ein wesentliches Element unserer Veranstaltungen.

Wir möchten Sie von der Qualität unserer Arbeitsgemeinschaften überzeugen und laden Sie deshalb zu einer kostenlosen Veranstaltung in Würzburg oder Schweinfurt ein. Über ein Zitat eines Kollegen im Anschluss an eine Arbeitsgemeinschaft in Ihrer Region haben wir uns sehr gefreut; dieses lautete nämlich:

„Eine auf Kollegen so zugeschnittene Fortbildungsveranstaltung auf einem so hohen Niveau gab es bisher bei uns nicht!“

In Franken findet diese Arbeitsgemeinschaft in

  • Würzburg, Vogel Convention Center, Max-Planck-Straße 7/9 am 10.06.2013 von 14.00 bis 16.00 Uhr und
  • Schweinfurt, Konferenzzentrum Maininsel (Hotel Mercure), Maininsel 10-12 am 10.06.2013 von 18.00 bis 20.00 Uhr

statt. Gerne können Sie kostenfrei bei einer Arbeitsgemeinschaft als Gasthörer dabei sein und sich selbst von der hohen Qualität, der Aktualität und des Praxisbezugs unserer Veranstaltungen überzeugen. Melden Sie sich hierzu telefonisch oder per Email oder über unser Anmeldeformular bei unserer Geschäftstelle an.

Wir würden uns freuen, wenn wir Sie bei einer der nächsten Veranstaltungen begrüßen dürften.

Beratungspraxis 23.05.2013

Arbeitsgemeinschaft Beratungspraxis 6/2013

Themen dieser Arbeitsgemeinschaft sind insbesondere:

  • Aktuelles zum Ertragsteuerrecht und Erbschaftsteuer
  • Wichtige Änderungen durch die EStÄR 2012
  • Behandlung von Ausschüttungen aus Streubesitz
  • Eintritt des Versorgungsfalls bei Pensionszusagen

Die Arbeitsgemeinschaft wird entweder geleitet durch Prof. Bernd Neufang, Steuerberater, Franz Schmid, Richter am Finanzgericht oder Dipl.-Finanzwirt (FH) Martin Stahl.

Die nachfolgenden Themen bilden den Schwerpunkt der Arbeitsgemeinschaft:

  • Aktuelles zum Ertragsteuerrecht und Erbschaftsteuer
    Der BFH hat sich nochmals mit der Frage auseinandergesetzt, wann ein außerhäusliches Arbeitszimmer in einem Gebäude mit einer selbstgenutzten Wohnung vorliegt.  Diese Frage ist vor dem Hintergrund von besonderer Bedeutung, weil die Kosten eines außerhäuslichen Arbeitszimmers voll abzugsfähig sind.
    Wird die Nutzung eines Gebäudes auf fremden Grund und Boden des Ehegatten beendet, so ist der Restbuchwert auszubuchen. Die Grundsätze der Rechtsprechung werden erörtert.
    Aufgezeigt wird, ob und wie durch einen Hausverwalter veruntreute Beträge als Werbungskosten bei § 21 EStG geltend gemacht werden können.
    Nach einem neuen Urteil des BFH können die Kinder den Pflichtteil bei einem Berliner Testament auch noch nach dem Tod des zuletzt Versterbenden geltend machen. Dadurch kann eine erhebliche Reduzierung der Erbschaftsteuer erreicht werden. Die Grundsätze dieser Entscheidung, deren Auswirkungen und die daraus ergebenden Gestaltungsmöglichkeiten werden aufgezeigt.
  • Wichtige Änderungen durch die EStÄR 2012
    In einem umfassenden Systematikbeitrag werden die Änderungen durch die EStÄR 2012 erläutert, deren praktische Auswirkungen sowie die sich daraus für die Praxis ergebenden Probleme dargestellt.
  • Behandlung von Ausschüttungen aus Streubesitz
    Ausschüttungen an Kapitalgesellschaften sind ab dem 1.3.2013 u. U. nicht mehr nach § 8b Abs. 1 Satz 1 KStG steuerfrei. Die Auswirkungen dieser Rechtsänderung werden besprochen.
  • Eintritt des Versorgungsfalls bei Pensionszusagen
    Das gesetzliche Rentenalter wurde von 65 auf 67 Jahre erhöht. Dies hat auch Auswirkungen auf bestehende Pensionszusagen. Hier ergibt sich ein Handlungsbedarf, welcher dargestellt wird.