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Neuigkeiten

Newsletter 19.06.2013

Neufang Akademie News 7/2013

Die Themen der heutigen News sind:

  • Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz
  • Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung
  • Beratungspraxis 7 und 8/2013
  • Immer aktuell IV/2013

Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz
Der Bundesrat hat nach dem Beschluss des Vermittlungsauschusses vom 5.6.2013 dem vom Bundestag am 28.2.2013 und 6.6.2013 verabschiedeten Gesetz am 7.6.2013 zugestimmt (BR-Drucksache 477/13). Damit tritt dieses Gesetz in Kraft.
Eine Besprechung des Gesetzes wird unserer Homepage sowohl zu „Beratungspraxis“ als auch „Immer aktuell“ hinterlegt.

Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung
Am 13.6.2013 hat der Bundestag das Gesetz in 3. Lesung verabschiedet. Nachdem der Bundesrat nicht zustimmen muss, kann dieses Gesetz alsbald in Kraft treten. In Be­ratungspraxis 8/2013 werden wir auf diese Rechtsform (vgl. auch BerP 2012 S. 599) nochmals eingehen.

Beratungspraxis 7 und 8/2013
Aus organisatorischen Gründen findet die Veranstaltung 8/2013 teilweise vor der Veran­staltung 7/2013 statt.

Beratungspraxis 7/2013
Referent ist entweder

  • Dipl.-Finanzwirt (FH) Artur Bieger
  • Dipl.-Kfm. Siegfried Maldacker, Steuerberater
  • Dipl.-Finanzwirt (FH) Martin Stahl

In dieser Arbeitsgemeinschaft wird zunächst auf die Änderungen durch das Amts­hilferichtlinie-Umsetzungsgesetz im Bereich der Einkünfte aus Kapitalvermögen und der Kapitalertragsteuer einschl. dem sog. Goldfinger-Modell eingegangen.
Der BFH hat in zwei Entscheidungen zur Frage Stellung genommen, wann ein grobes Verschulden im ELSTER-Verfahren vorliegt. Die Auswirkungen dieser Entscheidungen werden erläutert.
Nach der Auffassung der Finanzverwaltung ist bei einer unentgeltlichen oder verbilligten Überlassung an eine Betriebs-Kapitalgesellschaft das Teilabzugsverbot des § 3c Abs. 2 EStG anzuwenden. Diese Auffassung hat der BFH dem Grunde nach nicht geteilt. In einer umfassenden Besprechung wird dargestellt, wann keine gesellschaftsrechtliche Veran­lassung gegeben ist, denn dann ist § 3c Abs. 2 EStG nicht anwendbar. Selbst bei einer gesellschaftsrechtlichen Veranlassung ist das Teilabzugsverbot in vielen Fällen nicht zu beachten. Die Auswirkungen dieser für die Praxis äußerst wichtigen Entscheidung werden umfassend besprochen.
Auf eine Entscheidung des BFH zur Behandlung von Stillhalterprämien bei § 8b KStG wird hingewiesen.
Umfassend wird die Besteuerung von Photovoltaikanlagen aus ertragsteuerrechtlicher Sicht dargestellt. Erläutert werden insb.

  • die Auswirkungen der Änderungen durch das EEG,
  • die Einkunfts- und Gewinnermittlungsart,
  • die Frage der Betriebseigenschaft,
  • die Behandlung der Sachentnahme beim Selbstverbrauch von Strom,
  • der Umfang der Anschaffungskosten und die AfA,
  • Erhaltungsaufwand beim Austausch von Bestandteilen,
  • Verkauf/Übertragung der Anlage oder des Gebäudes.

In einem weiteren Systematikbeitrag werden die Möglichkeiten der Verrechnung von sog. Altver­lusten aus der Veräußerung von Wertpapiern mit Erträgen i.S. von § 20 Abs. 2 EStG dargestellt. Eine solche Verrechnung ist letztmals in 2013 möglich.

Im Teil Aktuelle Problemstellungen bei den Einkünften aus Kapitalvermögen/ Abgeltungsteuer wird auf Folgendes eingegangen:

  • Automatischer Kirchensteuerabzug,
  • Behandlung wertloser Optionsprämien,
  • Veräußerungen/Gutschrift in Fremdwährungen,
  • Abzug der Werbungskosten bei § 20 EStG,
  • Teilverjährung bei Nacherklärungen in Bezug auf die Verluste aus § 23 EStG,
  • Zinssatz des § 233a AO,
  • ist ein Ansatz von Zinsen bei der ErbSt und ESt möglich,
  • thesaurierende ausländische Investmentfonds,
  • wichtige Änderungen im neuen Abgeltungsteuererlass.

Zum Abschluss werden noch Praxisprobleme bei der Bewertung von Verbindlich­keiten und Forderungen besprochen. Dabei wird eingegangen auf

  • Fremdwährungsgeschäfte,
  • Laufzeiten von bis zu 1 Jahr und mehr als 1 Jahr und Behandlung in der Handels- und Steuerbilanz,
  • voraussichtlich dauernde Wertänderung,
  • Behandlung von Wertveränderungen bei § 4 Abs. 3 EStG,
  • unverzinsliche Forderungen.

Beratungspraxis 8/2013
Referent ist entweder

  • Prof. Dr. Felice-Alfredo Avella, Steuerberater
  • Prof. Bernd Neufang, Steuerberater

Auf die wesentlichen Änderungen durch das Amtshilferichtlinien- Umsetzungsgesetz, soweit diese nicht in BerP 7/2013 angesprochen werden, wird kurz eingegangen.
Besprochen wird u.a. ein Urteil des BFH zur Behandlung der Kosten einer Versteigerung zur Auflösung einer Ehegattengrundstücksgemeinschaft im Rahmen eines Schei­dungsverfahrens sowie weitere aktuelle Entscheidungen.
Ein Erbvertrag stellt eine mögliche Gestaltung zur Regelung der Erbfolge zu Lebzeiten dar. Die zivilrechtlichen Vor- und Nachteile dieser Gestaltung werden erläutert. Umfassend dargestellt werden die Behandlung von Gleichstellungsgeldern einschl. deren Stundung sowie die Behandlung von Zahlungen für den Verzicht auf den Pflichtteil. Hierbei wird sowohl die Behandlung bei der Einkommen- und Erbschaftsteuer erläutert und Ge­staltungshinweise gegeben.
In einem umfassenden Beitrag werden die Gestaltungsoptionen beim Verkauf/der Übertragung von Freiberuflerpraxen umfassend dargestellt. Dabei wird auf Folgendes eingegangen:

  • Veräußerungshemmnis informationelles Selbstbestimmungsrecht der Mandanten/ Klienten/Patienten,
  • Folgen eines Verstoßes gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht (Nichtigkeit des gesamten Vertrags und Rückabwicklung),
  • Gestaltungen zur Vermeidung eines Verstoßes gegen das informationelle Selbstbe­stimmungsrecht,
  • steuerrechtliche Möglichkeiten bei der erstmaligen Begründung einer Personenge­sell­schaft (§ 24 UmwStG, § 6 Abs. 5 EStG; Zurückbehaltung von Forderungen/Ver­bind­lichkeiten sowie evtl. des Mandantenstamms),
  • personelle Erweiterung einer Personengesellschaft,
  • mögliche Rechtsformen einer Freiberuflerpraxis und deren Vor- und Nachteile einschl. der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung.

In einem zukunftsorientierten Beitrag wird auf die Kanzlei 2020 eingegangen. Hierzu erfolgt zuerst eine Bestandsaufnahme unter Darstellung der wichtigsten betriebswirt­schaftlichen Kennzahlen. Danach werden die erkennbaren Veränderungen des Berufs­stands der Steuerberater und der Auswirkungen auf den Angebots- und Nachfragemarkt, der Auswirkungen auf die Mitarbeiterstruktur und den Wert einer Kanzlei dargestellt.

Beratungspraxis 6/2013
Eine Ergänzung ist auf der Homepage im Hinblick auf Anregungen in der Arbeitsgemein­schaftsrunde hinterlegt.

Immer aktuell IV/2013
Referent/-in ist entweder

  • Dipl.-Finanzwirt (FH) Gabriele Jooß
  • Dipl.-Finanzwirt (FH) Nadine Müller-Troppert
  • Dipl.-oec. Mirko Neufang, M.A., Steuerberater

Schwerpunktthemen sollen sein:

  • Aktuelles zum Ertragsteuerrecht
  • Reform des Reisekostenrechts
  • Neuregelung bei der doppelten Haushaltsführung
  • Neues BMF-Schreiben zu den Zuzahlungen bei der Pkw-Nutzung

Sollten kurzfristig keine weiteren Informationen notwendig werden, so wünschen wir Ihnen schon heute - natürlich nach den vorstehend genannten Veranstaltungen - einen schönen Urlaub.

Wir weisen außerdem darauf hin, dass wir vom 29. Juli bis 9. August 2013 Betriebsurlaub haben. Während des Betriebsurlaubs ist das Telefon der Geschäftsstelle von 10 bis 12 Uhr besetzt.

Beratungspraxis 19.06.2013

Arbeitsgemeinschaft Beratungspraxis 7/2013

Themen dieser Arbeitsgemeinschaft sind insbesondere:

  • Änderungen durch das JStG 2013/Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz im Bereich der Abgeltungsteuer und der Einkünfte aus Kapital­vermögen einschl. Goldfinger-Modell
  • Besteuerung von Photovoltaikanlagen
  • Letztmalige Möglichkeit der Verrechnung von Altverlusten
  • Aktuelle Problemstellungen bei Kapitalvermögen/Abgeltungsteuer
  • Praxisprobleme bei der Bewertung von Verbindlichkeiten und Forderungen

Die Arbeitsgemeinschaft wird entweder geleitet durch Dipl.-Finanzwirt (FH) Artur Bieger, Dipl.-Kfm. Siegfried Maldacker, Steuerberateroder Dipl.-Finanzwirt (FH) Martin Stahl.

Die nachfolgenden Themen bilden den Schwerpunkt der Arbeitsgemeinschaft:

  • Änderungen durch das JStG 2013/Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz im Bereich der Abgeltungsteuer und der Einkünfte aus Kapitalvermögen einschl. Goldfinger-Modell
    In dieser Arbeitsgemeinschaft wird zunächst auf die Änderungen durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz im Bereich der Einkünfte aus Kapitalvermögen und der Kapitalertragsteuer einschl. dem sog. Goldfinger-Modell eingegangen.
  • Aktuelles zum Ertragsteuerrecht
    Der BFH hat in zwei Entscheidungen zur Frage Stellung genommen, wann ein grobes Verschulden im ELSTER-Verfahren vorliegt. Die Auswirkungen dieser Ent­scheidungen werden erläutert.
    Nach der Auffassung der Finanzverwaltung ist bei einer unentgeltlichen oder verbilligten Überlassung an eine Betriebs-Kapitalgesellschaft das Teilabzugsverbot des § 3c Abs. 2 EStG anzuwenden. Diese Auffassung hat der BFH dem Grunde nach nicht geteilt. In einer umfassenden Besprechung wird dargestellt, wann keine gesellschaftsrechtliche Veran­lassung gegeben ist, denn dann ist § 3c Abs. 2 EStG nicht anwendbar. Selbst bei einer gesellschaftsrechtlichen Veranlassung ist das Teilabzugsverbot in vielen Fällen nicht zu beachten. Die Auswirkungen dieser für die Praxis äußerst wichtigen Entscheidung werden umfassend besprochen.
    Auf eine Entscheidung des BFH zur Behandlung von Stillhalterprämien bei § 8b KStG wird hingewiesen.
  • Besteuerung von Photovoltaikanlagen
    Umfassend wird die Besteuerung von Photovoltaikanlagen aus ertragsteuerrechtlicher Sicht dargestellt. Erläutert werden insb.
    -     die Auswirkungen der Änderungen durch das EEG,
    -     die Einkunfts- und Gewinnermittlungsart,
    -     die Frage der Betriebseigenschaft,
    -     die Behandlung der Sachentnahme beim Selbstverbrauch von Strom,
    -     der Umfang der Anschaffungskosten und die AfA,
    -     Erhaltungsaufwand beim Austausch von Bestandteilen,
    -     Verkauf/Übertragung der Anlage oder des Gebäudes.
  • Letztmalige Möglichkeit der Verrechnung von Altverlusten
    In diesem Systematikbeitrag werden die Möglichkeiten der Verrechnung von sog. Altverlusten aus der Veräußerung von Wertpapiern mit Erträgen i. S. von § 20 Abs. 2 EStG dargestellt. Eine solche Verrechnung ist letztmals in 2013 möglich.
  • Aktuelle Problemstellungen bei Kapitalvermögen/Abgeltungsteuer
    In diesem Teil wird auf Folgendes eingegangen:
    -     Automatischer Kirchensteuerabzug,
    -     Behandlung wertloser Optionsprämien,
    -     Veräußerungen/Gutschrift in Fremdwährungen,
    -     Abzug der Werbungskosten bei § 20 EStG,
    -     Teilverjährung bei Nacherklärungen in Bezug auf die Verluste aus § 23 EStG,
    -     Zinssatz des § 233a AO,
    -     ist ein Ansatz von Zinsen bei der ErbSt und ESt möglich,
    -     thesaurierende ausländische Investmentfonds,
    -     wichtige Änderungen im neuen Abgeltungsteuererlass.
  • Praxisprobleme bei der Bewertung von Verbindlichkeiten und Forde­rungen
    Zum Abschluss werden noch Praxisprobleme bei der Bewertung von Verbindlichkeiten und Forderungen besprochen. Dabei wird eingegangen auf
    -     Fremdwährungsgeschäfte,
    -     Laufzeiten von bis zu 1 Jahr und mehr als 1 Jahr und Behandlung in der Handels- und Steuerbilanz,
    -     voraussichtlich dauernde Wertänderung,
    -     Behandlung von Wertveränderungen bei § 4 Abs. 3 EStG,
    -     unverzinsliche Forderungen.
Newsletter 07.06.2013

Neufang Akademie News 6/2013

Die Themen der heutigen News sind:

  • Vertrauensschutz bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
  • Splittingtarif bei der eingetragenen Lebenspartnerschaft
  • Jahressteuergesetz 2013/Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz
  • Teilabzugsverbot bei Pachtverzicht bzw. Pachtreduzierung

Vertrauensschutz bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
Der BFH hat sich nun mit dem Urteil vom 14.11.2012 XI R 17/12, DStR 2013 S. 753 zur Vertrauensschutzregelung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen (§ 6a Abs. 4 UStG) und dem Umfang der Sorgfaltspflichten eines Unternehmers geäußert.
Im Streitfall wurde ein hochpreisiges Fahrzeug an eine in Italien ansässige Abnehmerin geliefert. Gegenüber der inländischen Fahrzeughändlerin ist ein Vermittler aufgetreten, der vorgab im Auftrag der Abnehmerin zu handeln. Schließlich wurde das Fahrzeug von einem Bevollmächtigten bei der deutschen Lieferantin abgeholt. Der Bevollmächtigte bezahlte den Kaufpreis bar und versicherte schriftlich, das Fahrzeug nach Italien zu verbringen. Seine Unterschrift auf dieser Versicherung wich - auf den ersten Blick erkennbar - von der Unterschrift auf seiner Personalausweiskopie ab. Später stellte sich heraus, dass es sich bei der vorgeblichen Abnehmerin in Italien um ein Scheinunternehmen handelte. Folglich hat das Finanzamt die steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung beanstandet. Strittig war, ob im vorliegenden Fall die Vertrauensschutzregelung (§ 6a Abs. 4 UStG) zur An­wendung kommt.
Nach § 6a Abs. 4 UStG ist eine Lieferung, die der Unternehmer als steuerfreie inner­ge­meinschaftliche Lieferung behandelt hat, obwohl die Voraussetzungen nach § 6a Abs. 1 UStG nicht vorliegen, gleichwohl als steuerfrei anzusehen, wenn die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung auf unrichtigen Angaben des Abnehmers beruht und der Unternehmer die Unrichtigkeit dieser Angaben auch bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kauf­manns nicht erkennen konnte.
Nach Auffassung des BFH hätte die Lieferantin erkennen können, dass die Unterschrift auf der Verbringensversicherung von der Unterschrift auf seiner Personalausweiskopie abwich. Dies hätte sie zu besonderer Sorgfalt hinsichtlich der Identität der angeblichen Vertragspartnerin und des Abholers veranlassen müssen. Denn an die Nachweispflichten sind besonders hohe Anforderungen zu stellen, bei

  • der Lieferung eines hochwertigen Pkw mit
  • Barkauf und
  • Beauftragten.

Der Unternehmer muss in diesen Fällen alle ihm zur Verfügung stehenden, zumutbaren Maßnahmen ergriffen haben, um sicherzustellen, dass der von ihm getätigte Umsatz nicht zu seiner Beteiligung an einer Steuerhinterziehung führt.
Konkrete Anhaltspunkte für Zweifel an der Richtigkeit der Angaben des Abnehmers können nach Auffassung des BFH beispielsweise folgende Umstände begründen:

  • Es besteht keine längere Geschäftsbeziehung zwischen dem Unternehmer und dem Abnehmer und der Unternehmer hat keine Kenntnis von der Vertretungsberechtigung der für den Abnehmer auftretenden Person (FG Köln, Urteil vom 27.1.2005 10 K 1367/04, EFG 2005 S. 822);
  • die Geschäftsanbahnung mit dem Unternehmer erfolgt durch einen von dem Abnehmer zwischengeschalteten Dritten und der Abnehmer tritt - außer auf dem Papier - nicht in Erscheinung;
  • fehlende Nachvollziehbarkeit des Schriftverkehrs (z. B. fehlende Faxkennung des Ab­nehmers) oder widersprüchliche Angaben des Abnehmers (z. B. der im Ausland an­sässige Abnehmer hat eine Faxadresse im Inland).

Offen lässt das Urteil leider, welche konkreten Maßnahmen dem Unternehmer zur Ver­fügung stehen und zumutbar sind, wenn vorgenannte Auffälligkeiten vom Unternehmer festgestellt werden.

Praxishinweis
In Zweifelsfällen sollte der Unternehmer mit seinem Abnehmer Kontakt aufnehmen, die Auffälligkeiten im Vorfeld besprechen und auf einen eindeutigen Belegnachweis bestehen. Gelingt dies nicht, sollte auf Geschäftsbeziehungen zu diesem „vorgeblichen“ Abnehmer besser verzichtet werden. Stellt das Finanzamt nämlich später fest, dass die steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen so nicht stattgefunden haben, z. B. weil die vorgeb­liche Abnehmerin als Scheinunternehmen qualifiziert wurde, läuft ggf. die Vertrauens­schutzregelung (§ 6a Abs. 4 UStG) ins Leere und es drohen Steuernachforderungen durch das Finanzamt.

Splittingtarif bei der eingetragenen Lebenspartnerschaft
Mit dem Beschluss vom 7.5.2013 2 BvR 909/06, 2 BvR 1981/06, 2 BvR 288/07 hat das BVerfG entschieden, dass die Versagung des Splittingtarifs seit 2001 verfassungswidrig ist. Dieser Beschluss hat Auswirkungen auf alle noch nicht bestandskräftigen Fälle.
Damit ist das Ergebnis eingetreten, das nicht nur wir erwartet haben. Damit war der Ganze Theaterdonner um das JStG 2013 auf gut schwäbisch so unnötig wie ein Kropf. Ist doch das Ergebnis im Vermittlungsausschuss vom Bundestag wieder abgelehnt worden.

Jahressteuergesetz 2013/Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz
Dieses Gesetz hat am 5.6.2013 erfolgreich den Weg durch den Vermittlungsausschuss genommen (BT-Drucksache 17/13722). Wir werden Sie in den Arbeitsgemeinschaften Be­ratungspraxis 7 und 8/2013 sowie Immer aktuell IV/2013 über die wichtigen Änderungen informieren.

Teilabzugsverbot bei Pachtverzicht bzw. Pachtreduzierung
Der BFH hat mit dem Urteil vom 28.2.2013 IV R 49/11 die Verwaltungsauffassung, wo­nach in Bezug auf den unentgeltlichen Teil, die Aufwendungen nur zu 60 % abzugsfähig sind, nicht geteilt. Die AfA ist auf jeden Fall voll abzugsfähig.
Das Urteil wird in Beratungspraxis 7/2013 umfassend mit seinen praktischen Aus­wirkungen dargestellt.

Themen dieser Arbeitsgemeinschaft sind insbesondere:

  • Aktuelle Entwicklungen bei den haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
  • Private Nutzung von betrieblichen Datenverarbeitungs- und Tele­kom­munikationsgeräten
  • Steuerliche Besonderheiten bei der Abzugsfähigkeit von Krankenver­sicherungsbeiträgen
  • Besteuerung von Photovoltaikanlagen
  • E-Bilanz - Zweite Steuernummer bei verschiedenen Gewinneinkünften

Die Arbeitsgemeinschaft wird entweder geleitet durch Dipl.-Finanzwirt (FH) Artur Bieger, Dipl.-oec. Mirko Neufang, M.A., Steuerberater oder Dipl.-Finanzwirt (FH) Marko Pircher.

Die nachfolgenden Themen bilden den Schwerpunkt der Arbeitsgemeinschaft:

  • Aktuelle Entwicklungen bei den haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
    Neben den aktuellen Entwicklungen bei den haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen durch die Rechtsprechung wird die systematische Gliederung des § 35a EStG aufgezeigt.
  • Private Nutzung von betrieblichen Datenverarbeitungs- und Tele­kom­munikationsgeräten
    Die Vorschrift des § 3 Nr. 45 EStG zur Überlassung von be­trieblichen Datenverarbeitungs- und Tele­kommunikationsgeräten wurde neu gefasst. Die Änderungen im Bereich dieser Vorschrift sollen aufge­zeigt werden.
  • Steuerliche Besonderheiten bei der Abzugsfähigkeit von Krankenver­sicherungsbeiträgen
    Es werden die Grundsätze der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Krankenversicherungsbeiträgen dargestellt. Es wird eine steueroptimierte Gestaltung durch Vorauszahlungen von Krankenkassenbeiträgen aufgezeigt.
  • Besteuerung von Photovoltaikanlagen
    Die aktuelle Rechtsentwicklung bei der Besteuerung von Photovoltaikanlagen wird dargestellt. Es wird insbesondere auf Besonderheiten für in 2012 installierte Anlagen eingegangen.
  • E-Bilanz - Zweite Steuernummer bei verschiedenen Gewinneinkünften
    Mittels des Skripts soll auf eine mögliche Folge der Einführung der E-Bilanz und deren rechnergesteuerte Verarbeitung eingegangen werden. Bei Steuerpflichtigen, die mehrere Gewinneinkünfte haben, könnte eine zusätzliche Steuernummer notwendig werden.
Newsletter 03.06.2013

Neufang Akademie News 5/2013

Entscheidung des BVerfG zur Erbschaftsteuer
Das BVerfG hat mitgeteilt, dass es in 2013 voraussichtlich auch über die BFH-Vorlage zu der Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 19 Abs. 1 ErbStG in der im Jahr 2009 geltenden Fassung i. V. mit §§ 13a und 13b ErbStG (Ausgestaltung der Steuerbe­messungsgrundlage im Hinblick auf die Steuerbefreiungen für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften) entscheiden wird.

Eingetragene Lebenspartnerschaft
Wegen der Frage der Anwendung des Splittingtarifs ist eine alsbaldige Entscheidung des BVerfG zu erwarten.

Beratungspraxis 6/2013
Die Arbeitsgemeinschaft 6/2013 wird entweder geleitet durch

  • Prof. Bernd Neufang, Steuerberater,
  • Franz Schmid, Richter am Finanzgericht oder
  • Dipl.-Finanzwirt (FH) Martin Stahl.

Die nachfolgenden Themen bilden den Schwerpunkt der Arbeitsgemeinschaft:

  • Aktuelles zum Ertragsteuerrecht und Erbschaftsteuer
    Der BFH hat sich nochmals mit der Frage auseinandergesetzt, wann ein außer­häus­liches Arbeitszimmer in einem Gebäude mit einer selbstgenutzten Wohnung vorliegt. Diese Frage ist vor dem Hintergrund von besonderer Bedeutung, weil die Kosten eines außerhäuslichen Arbeitszimmers voll abzugsfähig sind.
    Wird die Nutzung eines Gebäudes auf fremden Grund und Boden des Ehegatten be­endet, so ist der Restbuchwert auszubuchen. Die Grundsätze der Rechtsprechung werden erörtert.
    Aufgezeigt wird, ob und wie durch einen Hausverwalter veruntreute Beträge als Wer­bungskosten bei § 21 EStG geltend gemacht werden können.
    Nach einem neuen Urteil des BFH können die Kinder den Pflichtteil bei einem Berliner Testament auch noch nach dem Tod des zuletzt Versterbenden geltend machen. Dadurch kann eine erhebliche Reduzierung der Erbschaftsteuer erreicht werden. Die Grundsätze dieser Entscheidung, deren Auswirkungen und die daraus ergebenden Gestaltungsmöglichkeiten werden aufgezeigt.
  • Wichtige Änderungen durch die EStÄR 2012
    In einem umfassenden Systematikbeitrag werden die Änderungen durch die EStÄR 2012 erläutert, deren praktische Auswirkungen sowie die sich daraus für die Praxis ergebenden Probleme dargestellt.
  • Behandlung von Ausschüttungen aus Streubesitz
    Ausschüttungen an Kapitalgesellschaften sind ab dem 1.3.2013 u. U. nicht mehr nach § 8b Abs. 1 Satz 1 KStG steuerfrei. Die Auswirkungen dieser Rechtsänderung werden besprochen.
  • Eintritt des Versorgungsfalls bei Pensionszusagen
    Das gesetzliche Rentenalter wurde von 65 auf 67 Jahre erhöht. Dies hat auch Auswirkungen auf bestehende Pensionszusagen. Hier ergibt sich ein Handlungsbedarf, welcher dargestellt wird.

Immer aktuell III/2013
Die Mitarbeiterarbeitsgemeinschaft Immer aktuell III/2013 wird entweder geleitet durch

  • Dipl.-Finanzwirt (FH) Artur Bieger,
  • Dipl.-oec. Mirko Neufang, M.A., Steuerberater oder
  • Dipl.-Finanzwirt (FH) Marko Pircher.

Die nachfolgenden Themen bilden den Schwerpunkt der Arbeitsgemeinschaft:

  • Aktuelle Entwicklungen bei den haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwer­kerleistungen
    Neben den aktuellen Entwicklungen bei den haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen durch die Rechtsprechung wird die systematische Gliederung des § 35a EStG aufgezeigt.
  • Private Nutzung von betrieblichen Datenverarbeitungs- und Tele­kom­munika­tionsgeräten
    Die Vorschrift des § 3 Nr. 45 EStG zur Überlassung von be­trieblichen Datenver­arbeitungs- und Telekommunikationsgeräten wurde neu gefasst. Die Änderungen im Bereich dieser Vorschrift sollen aufge­zeigt werden.
  • Steuerliche Besonderheiten bei der Abzugsfähigkeit von Krankenver­sicherungs­beiträgen
    Es werden die Grundsätze der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Krankenver­siche­rungsbeiträgen dargestellt. Es wird eine steueroptimierte Gestaltung durch Voraus­zahlungen von Krankenkassenbeiträgen aufgezeigt.
  • Besteuerung von Photovoltaikanlagen
    Die aktuelle Rechtsentwicklung bei der Besteuerung von Photovoltaikanlagen werden dargestellt. Es wird insbesondere auf Besonderheiten für in 2012 installierte Anlagen eingegangen.
  • E-Bilanz - Zweite Steuernummer bei verschiedenen Gewinneinkünften
    Mittels des Skripts soll auf eine mögliche Folge der Einführung der E-Bilanz und deren rechnergesteuerte Verarbeitung eingegangen werden. Bei Steuerpflichtigen, die mehrere Gewinneinkünfte haben, könnte eine zusätzliche Steuernummer notwendig werden.
Beratungspraxis 23.05.2013

Arbeitsgemeinschaft Beratungspraxis 6/2013

Themen dieser Arbeitsgemeinschaft sind insbesondere:

  • Aktuelles zum Ertragsteuerrecht und Erbschaftsteuer
  • Wichtige Änderungen durch die EStÄR 2012
  • Behandlung von Ausschüttungen aus Streubesitz
  • Eintritt des Versorgungsfalls bei Pensionszusagen

Die Arbeitsgemeinschaft wird entweder geleitet durch Prof. Bernd Neufang, Steuerberater, Franz Schmid, Richter am Finanzgericht oder Dipl.-Finanzwirt (FH) Martin Stahl.

Die nachfolgenden Themen bilden den Schwerpunkt der Arbeitsgemeinschaft:

  • Aktuelles zum Ertragsteuerrecht und Erbschaftsteuer
    Der BFH hat sich nochmals mit der Frage auseinandergesetzt, wann ein außerhäusliches Arbeitszimmer in einem Gebäude mit einer selbstgenutzten Wohnung vorliegt.  Diese Frage ist vor dem Hintergrund von besonderer Bedeutung, weil die Kosten eines außerhäuslichen Arbeitszimmers voll abzugsfähig sind.
    Wird die Nutzung eines Gebäudes auf fremden Grund und Boden des Ehegatten beendet, so ist der Restbuchwert auszubuchen. Die Grundsätze der Rechtsprechung werden erörtert.
    Aufgezeigt wird, ob und wie durch einen Hausverwalter veruntreute Beträge als Werbungskosten bei § 21 EStG geltend gemacht werden können.
    Nach einem neuen Urteil des BFH können die Kinder den Pflichtteil bei einem Berliner Testament auch noch nach dem Tod des zuletzt Versterbenden geltend machen. Dadurch kann eine erhebliche Reduzierung der Erbschaftsteuer erreicht werden. Die Grundsätze dieser Entscheidung, deren Auswirkungen und die daraus ergebenden Gestaltungsmöglichkeiten werden aufgezeigt.
  • Wichtige Änderungen durch die EStÄR 2012
    In einem umfassenden Systematikbeitrag werden die Änderungen durch die EStÄR 2012 erläutert, deren praktische Auswirkungen sowie die sich daraus für die Praxis ergebenden Probleme dargestellt.
  • Behandlung von Ausschüttungen aus Streubesitz
    Ausschüttungen an Kapitalgesellschaften sind ab dem 1.3.2013 u. U. nicht mehr nach § 8b Abs. 1 Satz 1 KStG steuerfrei. Die Auswirkungen dieser Rechtsänderung werden besprochen.
  • Eintritt des Versorgungsfalls bei Pensionszusagen
    Das gesetzliche Rentenalter wurde von 65 auf 67 Jahre erhöht. Dies hat auch Auswirkungen auf bestehende Pensionszusagen. Hier ergibt sich ein Handlungsbedarf, welcher dargestellt wird.