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Neuigkeiten

Beratungspraxis 23.05.2013

Arbeitsgemeinschaft Beratungspraxis 6/2013

Themen dieser Arbeitsgemeinschaft sind insbesondere:

  • Aktuelles zum Ertragsteuerrecht und Erbschaftsteuer
  • Wichtige Änderungen durch die EStÄR 2012
  • Behandlung von Ausschüttungen aus Streubesitz
  • Eintritt des Versorgungsfalls bei Pensionszusagen

Die Arbeitsgemeinschaft wird entweder geleitet durch Prof. Bernd Neufang, Steuerberater, Franz Schmid, Richter am Finanzgericht oder Dipl.-Finanzwirt (FH) Martin Stahl.

Die nachfolgenden Themen bilden den Schwerpunkt der Arbeitsgemeinschaft:

  • Aktuelles zum Ertragsteuerrecht und Erbschaftsteuer
    Der BFH hat sich nochmals mit der Frage auseinandergesetzt, wann ein außerhäusliches Arbeitszimmer in einem Gebäude mit einer selbstgenutzten Wohnung vorliegt.  Diese Frage ist vor dem Hintergrund von besonderer Bedeutung, weil die Kosten eines außerhäuslichen Arbeitszimmers voll abzugsfähig sind.
    Wird die Nutzung eines Gebäudes auf fremden Grund und Boden des Ehegatten beendet, so ist der Restbuchwert auszubuchen. Die Grundsätze der Rechtsprechung werden erörtert.
    Aufgezeigt wird, ob und wie durch einen Hausverwalter veruntreute Beträge als Werbungskosten bei § 21 EStG geltend gemacht werden können.
    Nach einem neuen Urteil des BFH können die Kinder den Pflichtteil bei einem Berliner Testament auch noch nach dem Tod des zuletzt Versterbenden geltend machen. Dadurch kann eine erhebliche Reduzierung der Erbschaftsteuer erreicht werden. Die Grundsätze dieser Entscheidung, deren Auswirkungen und die daraus ergebenden Gestaltungsmöglichkeiten werden aufgezeigt.
  • Wichtige Änderungen durch die EStÄR 2012
    In einem umfassenden Systematikbeitrag werden die Änderungen durch die EStÄR 2012 erläutert, deren praktische Auswirkungen sowie die sich daraus für die Praxis ergebenden Probleme dargestellt.
  • Behandlung von Ausschüttungen aus Streubesitz
    Ausschüttungen an Kapitalgesellschaften sind ab dem 1.3.2013 u. U. nicht mehr nach § 8b Abs. 1 Satz 1 KStG steuerfrei. Die Auswirkungen dieser Rechtsänderung werden besprochen.
  • Eintritt des Versorgungsfalls bei Pensionszusagen
    Das gesetzliche Rentenalter wurde von 65 auf 67 Jahre erhöht. Dies hat auch Auswirkungen auf bestehende Pensionszusagen. Hier ergibt sich ein Handlungsbedarf, welcher dargestellt wird.
Beratungspraxis 30.04.2013

Arbeitsgemeinschaft Beratungspraxis 5/2013

Themen dieser Arbeitsgemeinschaft sind insbesondere:

  • Aktuelles zum Ertragsteuerrecht
  • Keine Schenkungsteuer bei einer vGA
  • Einbringung einer Einzelpraxis in eine Personengesellschaft
  • Wann liegt im Rahmen einer Betriebsprüfung eine neue Tatsache vor?
  • Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts

Die Arbeitsgemeinschaft wird entweder geleitet durch Guido Körner,Vorsitzender Richter am Finanzgericht, Prof. Bernd Neufang, Steuerberater oder Franz Schmid, Richter am Finanzgericht.

Die nachfolgenden Themen bilden den Schwerpunkt der Arbeitsgemeinschaft:

  • Aktuelles zum Ertragsteuerrecht
    Der BFH hat seine bisherige Rechtsprechung zum subjektiven Fehlerbegriff aufgegeben. Die Auswirkungen dieser Rechtsprechungsänderung werden aufgezeigt und durch Beratungshinweise unterstützt.

    In zwei Entscheidungen hat der BFH aufgezeigt, wann bei einem Leerstand von Wohnraum noch die Einkunftserzielungsabsicht gegeben ist. Erläutert wird, welche Maßnahmen zur Beweisvorsorge notwendig sind.
  • Keine Schenkungsteuer bei einer vGA
    Entgegen der Verwaltungsauffassung hat der BFH eine Schenkungsteuerpflicht bei einer vGA verneint. Die Auswirkungen dieser Entscheidung werden umfassend dargestellt.
  • Einbringung einer Einzelpraxis in eine Personengesellschaft
    In einem systematischen Beitrag wird die Einbringung einer Einzelpraxis/eines Einzelunternehmens in eine Personengesellschaft besprochen. Dabei werden folgende Problemstellungen erläutert:
    -     Zurückbehaltung von Wirtschaftsgütern einschl. der Einbringung in das Sonder-Betriebsvermögen
    -     Korrekturgewinn bei einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG
    -     Vermeidung der Besteuerung eines Einbringungsgewinns durch Sonderbilanzen
    -     Zuzahlung in das Privatvermögen
    -     Stufenmodell zur Optimierung der Unternehmensübergabe
  • Wann liegt im Rahmen einer Betriebsprüfung eine neue Tatsache vor?
    In der Praxis häufen sich die Fälle, in denen eine Betriebsprüfung trotz bestandskräftiger Bescheide erfolgt. In diesen Fällen ist eine Änderung der Bescheide nur aufgrund neuer Tatsachen möglich. Daher wird umfassend dargestellt, wann eine neue Tatsache vorliegt und wann nicht.
    Ein Hinweis auf die Prüfungserweiterung ergänzt diesen Teil des Vortrags.
  • Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts
    Dieses Gesetz ist zwischenzeitlich im BStBl Teil I veröffentlicht. Dargestellt werden insb. die Neuerungen bei
    -     der Bildung von Rücklagen,
    -     der Erteilung von Spendenbescheinigungen und der Haftung bei erteilten Spendenbescheinigungen,
    -     der Haftungsbegrenzung für Vorstände, Vereinsorgane und Vereinsmitglieder nach dem BGB.

    Außerdem werden die Vorschriften des § 3 Nr. 26 EStG (sog. Übungsleiterpauschale) und § 3 Nr. 26a EStG (sog. Vorstandspauschale) unter Hinweis auf die gesetzlichen Änderungen umfassend dargestellt. Dabei wird auch auf die Möglichkeit der Rückspende eingegangen.