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24.05.2013
Arbeitsgemeinschaft Beratungspraxis auch in Franken
Die Arbeitsgemeinschaft wird entweder geleitet durch Prof. Bernd Neufang, Steuerberater, Franz Schmid, Richter am Finanzgericht oder Dipl.-Finanzwirt (FH) Martin Stahl.
Die nachfolgenden Themen bilden den Schwerpunkt der Arbeitsgemeinschaft:
- Aktuelles zum Ertragsteuerrecht und Erbschaftsteuer
Der BFH hat sich nochmals mit der Frage auseinandergesetzt, wann ein außerhäusliches Arbeitszimmer in einem Gebäude mit einer selbstgenutzten Wohnung vorliegt. Diese Frage ist vor dem Hintergrund von besonderer Bedeutung, weil die Kosten eines außerhäuslichen Arbeitszimmers voll abzugsfähig sind.
Wird die Nutzung eines Gebäudes auf fremden Grund und Boden des Ehegatten beendet, so ist der Restbuchwert auszubuchen. Die Grundsätze der Rechtsprechung werden erörtert.
Aufgezeigt wird, ob und wie durch einen Hausverwalter veruntreute Beträge als Werbungskosten bei § 21 EStG geltend gemacht werden können.
Nach einem neuen Urteil des BFH können die Kinder den Pflichtteil bei einem Berliner Testament auch noch nach dem Tod des zuletzt Versterbenden geltend machen. Dadurch kann eine erhebliche Reduzierung der Erbschaftsteuer erreicht werden. Die Grundsätze dieser Entscheidung, deren Auswirkungen und die daraus ergebenden Gestaltungsmöglichkeiten werden aufgezeigt. - Wichtige Änderungen durch die EStÄR 2012
In einem umfassenden Systematikbeitrag werden die Änderungen durch die EStÄR 2012 erläutert, deren praktische Auswirkungen sowie die sich daraus für die Praxis ergebenden Probleme dargestellt. - Behandlung von Ausschüttungen aus Streubesitz
Ausschüttungen an Kapitalgesellschaften sind ab dem 1.3.2013 u. U. nicht mehr nach § 8b Abs. 1 Satz 1 KStG steuerfrei. Die Auswirkungen dieser Rechtsänderung werden besprochen. - Eintritt des Versorgungsfalls bei Pensionszusagen
Das gesetzliche Rentenalter wurde von 65 auf 67 Jahre erhöht. Dies hat auch Auswirkungen auf bestehende Pensionszusagen. Hier ergibt sich ein Handlungsbedarf, welcher dargestellt wird.