Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz
Der Bundesrat hat nach dem Beschluss des Vermittlungsauschusses vom 5.6.2013 dem vom Bundestag am 28.2.2013 und 6.6.2013 verabschiedeten Gesetz am 7.6.2013 zugestimmt (BR-Drucksache 477/13). Damit tritt dieses Gesetz in Kraft.
Eine Besprechung des Gesetzes wird unserer Homepage sowohl zu „Beratungspraxis“ als auch „Immer aktuell“ hinterlegt.
Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung
Am 13.6.2013 hat der Bundestag das Gesetz in 3. Lesung verabschiedet. Nachdem der Bundesrat nicht zustimmen muss, kann dieses Gesetz alsbald in Kraft treten. In Beratungspraxis 8/2013 werden wir auf diese Rechtsform (vgl. auch BerP 2012 S. 599) nochmals eingehen.
Beratungspraxis 7 und 8/2013
Aus organisatorischen Gründen findet die Veranstaltung 8/2013 teilweise vor der Veranstaltung 7/2013 statt.
Beratungspraxis 7/2013
Referent ist entweder
- Dipl.-Finanzwirt (FH) Artur Bieger
- Dipl.-Kfm. Siegfried Maldacker, Steuerberater
- Dipl.-Finanzwirt (FH) Martin Stahl
In dieser Arbeitsgemeinschaft wird zunächst auf die Änderungen durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz im Bereich der Einkünfte aus Kapitalvermögen und der Kapitalertragsteuer einschl. dem sog. Goldfinger-Modell eingegangen.
Der BFH hat in zwei Entscheidungen zur Frage Stellung genommen, wann ein grobes Verschulden im ELSTER-Verfahren vorliegt. Die Auswirkungen dieser Entscheidungen werden erläutert.
Nach der Auffassung der Finanzverwaltung ist bei einer unentgeltlichen oder verbilligten Überlassung an eine Betriebs-Kapitalgesellschaft das Teilabzugsverbot des § 3c Abs. 2 EStG anzuwenden. Diese Auffassung hat der BFH dem Grunde nach nicht geteilt. In einer umfassenden Besprechung wird dargestellt, wann keine gesellschaftsrechtliche Veranlassung gegeben ist, denn dann ist § 3c Abs. 2 EStG nicht anwendbar. Selbst bei einer gesellschaftsrechtlichen Veranlassung ist das Teilabzugsverbot in vielen Fällen nicht zu beachten. Die Auswirkungen dieser für die Praxis äußerst wichtigen Entscheidung werden umfassend besprochen.
Auf eine Entscheidung des BFH zur Behandlung von Stillhalterprämien bei § 8b KStG wird hingewiesen.
Umfassend wird die Besteuerung von Photovoltaikanlagen aus ertragsteuerrechtlicher Sicht dargestellt. Erläutert werden insb.
- die Auswirkungen der Änderungen durch das EEG,
- die Einkunfts- und Gewinnermittlungsart,
- die Frage der Betriebseigenschaft,
- die Behandlung der Sachentnahme beim Selbstverbrauch von Strom,
- der Umfang der Anschaffungskosten und die AfA,
- Erhaltungsaufwand beim Austausch von Bestandteilen,
- Verkauf/Übertragung der Anlage oder des Gebäudes.
In einem weiteren Systematikbeitrag werden die Möglichkeiten der Verrechnung von sog. Altverlusten aus der Veräußerung von Wertpapiern mit Erträgen i.S. von § 20 Abs. 2 EStG dargestellt. Eine solche Verrechnung ist letztmals in 2013 möglich.
Im Teil Aktuelle Problemstellungen bei den Einkünften aus Kapitalvermögen/ Abgeltungsteuer wird auf Folgendes eingegangen:
- Automatischer Kirchensteuerabzug,
- Behandlung wertloser Optionsprämien,
- Veräußerungen/Gutschrift in Fremdwährungen,
- Abzug der Werbungskosten bei § 20 EStG,
- Teilverjährung bei Nacherklärungen in Bezug auf die Verluste aus § 23 EStG,
- Zinssatz des § 233a AO,
- ist ein Ansatz von Zinsen bei der ErbSt und ESt möglich,
- thesaurierende ausländische Investmentfonds,
- wichtige Änderungen im neuen Abgeltungsteuererlass.
Zum Abschluss werden noch Praxisprobleme bei der Bewertung von Verbindlichkeiten und Forderungen besprochen. Dabei wird eingegangen auf
- Fremdwährungsgeschäfte,
- Laufzeiten von bis zu 1 Jahr und mehr als 1 Jahr und Behandlung in der Handels- und Steuerbilanz,
- voraussichtlich dauernde Wertänderung,
- Behandlung von Wertveränderungen bei § 4 Abs. 3 EStG,
- unverzinsliche Forderungen.
Beratungspraxis 8/2013
Referent ist entweder
- Prof. Dr. Felice-Alfredo Avella, Steuerberater
- Prof. Bernd Neufang, Steuerberater
Auf die wesentlichen Änderungen durch das Amtshilferichtlinien- Umsetzungsgesetz, soweit diese nicht in BerP 7/2013 angesprochen werden, wird kurz eingegangen.
Besprochen wird u.a. ein Urteil des BFH zur Behandlung der Kosten einer Versteigerung zur Auflösung einer Ehegattengrundstücksgemeinschaft im Rahmen eines Scheidungsverfahrens sowie weitere aktuelle Entscheidungen.
Ein Erbvertrag stellt eine mögliche Gestaltung zur Regelung der Erbfolge zu Lebzeiten dar. Die zivilrechtlichen Vor- und Nachteile dieser Gestaltung werden erläutert. Umfassend dargestellt werden die Behandlung von Gleichstellungsgeldern einschl. deren Stundung sowie die Behandlung von Zahlungen für den Verzicht auf den Pflichtteil. Hierbei wird sowohl die Behandlung bei der Einkommen- und Erbschaftsteuer erläutert und Gestaltungshinweise gegeben.
In einem umfassenden Beitrag werden die Gestaltungsoptionen beim Verkauf/der Übertragung von Freiberuflerpraxen umfassend dargestellt. Dabei wird auf Folgendes eingegangen:
- Veräußerungshemmnis informationelles Selbstbestimmungsrecht der Mandanten/ Klienten/Patienten,
- Folgen eines Verstoßes gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht (Nichtigkeit des gesamten Vertrags und Rückabwicklung),
- Gestaltungen zur Vermeidung eines Verstoßes gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht,
- steuerrechtliche Möglichkeiten bei der erstmaligen Begründung einer Personengesellschaft (§ 24 UmwStG, § 6 Abs. 5 EStG; Zurückbehaltung von Forderungen/Verbindlichkeiten sowie evtl. des Mandantenstamms),
- personelle Erweiterung einer Personengesellschaft,
- mögliche Rechtsformen einer Freiberuflerpraxis und deren Vor- und Nachteile einschl. der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung.
In einem zukunftsorientierten Beitrag wird auf die Kanzlei 2020 eingegangen. Hierzu erfolgt zuerst eine Bestandsaufnahme unter Darstellung der wichtigsten betriebswirtschaftlichen Kennzahlen. Danach werden die erkennbaren Veränderungen des Berufsstands der Steuerberater und der Auswirkungen auf den Angebots- und Nachfragemarkt, der Auswirkungen auf die Mitarbeiterstruktur und den Wert einer Kanzlei dargestellt.
Beratungspraxis 6/2013
Eine Ergänzung ist auf der Homepage im Hinblick auf Anregungen in der Arbeitsgemeinschaftsrunde hinterlegt.
Immer aktuell IV/2013
Referent/-in ist entweder
- Dipl.-Finanzwirt (FH) Gabriele Jooß
- Dipl.-Finanzwirt (FH) Nadine Müller-Troppert
- Dipl.-oec. Mirko Neufang, M.A., Steuerberater
Schwerpunktthemen sollen sein:
- Aktuelles zum Ertragsteuerrecht
- Reform des Reisekostenrechts
- Neuregelung bei der doppelten Haushaltsführung
- Neues BMF-Schreiben zu den Zuzahlungen bei der Pkw-Nutzung
Sollten kurzfristig keine weiteren Informationen notwendig werden, so wünschen wir Ihnen schon heute - natürlich nach den vorstehend genannten Veranstaltungen - einen schönen Urlaub.
Wir weisen außerdem darauf hin, dass wir vom 29. Juli bis 9. August 2013 Betriebsurlaub haben. Während des Betriebsurlaubs ist das Telefon der Geschäftsstelle von 10 bis 12 Uhr besetzt.