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Neuigkeiten

Beratungspraxis 30.04.2013

Arbeitsgemeinschaft Beratungspraxis 5/2013

Themen dieser Arbeitsgemeinschaft sind insbesondere:

  • Aktuelles zum Ertragsteuerrecht
  • Keine Schenkungsteuer bei einer vGA
  • Einbringung einer Einzelpraxis in eine Personengesellschaft
  • Wann liegt im Rahmen einer Betriebsprüfung eine neue Tatsache vor?
  • Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts

Die Arbeitsgemeinschaft wird entweder geleitet durch Guido Körner,Vorsitzender Richter am Finanzgericht, Prof. Bernd Neufang, Steuerberater oder Franz Schmid, Richter am Finanzgericht.

Die nachfolgenden Themen bilden den Schwerpunkt der Arbeitsgemeinschaft:

  • Aktuelles zum Ertragsteuerrecht
    Der BFH hat seine bisherige Rechtsprechung zum subjektiven Fehlerbegriff aufgegeben. Die Auswirkungen dieser Rechtsprechungsänderung werden aufgezeigt und durch Beratungshinweise unterstützt.

    In zwei Entscheidungen hat der BFH aufgezeigt, wann bei einem Leerstand von Wohnraum noch die Einkunftserzielungsabsicht gegeben ist. Erläutert wird, welche Maßnahmen zur Beweisvorsorge notwendig sind.
  • Keine Schenkungsteuer bei einer vGA
    Entgegen der Verwaltungsauffassung hat der BFH eine Schenkungsteuerpflicht bei einer vGA verneint. Die Auswirkungen dieser Entscheidung werden umfassend dargestellt.
  • Einbringung einer Einzelpraxis in eine Personengesellschaft
    In einem systematischen Beitrag wird die Einbringung einer Einzelpraxis/eines Einzelunternehmens in eine Personengesellschaft besprochen. Dabei werden folgende Problemstellungen erläutert:
    -     Zurückbehaltung von Wirtschaftsgütern einschl. der Einbringung in das Sonder-Betriebsvermögen
    -     Korrekturgewinn bei einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG
    -     Vermeidung der Besteuerung eines Einbringungsgewinns durch Sonderbilanzen
    -     Zuzahlung in das Privatvermögen
    -     Stufenmodell zur Optimierung der Unternehmensübergabe
  • Wann liegt im Rahmen einer Betriebsprüfung eine neue Tatsache vor?
    In der Praxis häufen sich die Fälle, in denen eine Betriebsprüfung trotz bestandskräftiger Bescheide erfolgt. In diesen Fällen ist eine Änderung der Bescheide nur aufgrund neuer Tatsachen möglich. Daher wird umfassend dargestellt, wann eine neue Tatsache vorliegt und wann nicht.
    Ein Hinweis auf die Prüfungserweiterung ergänzt diesen Teil des Vortrags.
  • Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts
    Dieses Gesetz ist zwischenzeitlich im BStBl Teil I veröffentlicht. Dargestellt werden insb. die Neuerungen bei
    -     der Bildung von Rücklagen,
    -     der Erteilung von Spendenbescheinigungen und der Haftung bei erteilten Spendenbescheinigungen,
    -     der Haftungsbegrenzung für Vorstände, Vereinsorgane und Vereinsmitglieder nach dem BGB.

    Außerdem werden die Vorschriften des § 3 Nr. 26 EStG (sog. Übungsleiterpauschale) und § 3 Nr. 26a EStG (sog. Vorstandspauschale) unter Hinweis auf die gesetzlichen Änderungen umfassend dargestellt. Dabei wird auch auf die Möglichkeit der Rückspende eingegangen.
Newsletter 26.03.2013

Neufang Akademie News 4/2013

Die Themen der heutigen News sind:

  • EuGH zum FZA: Zusammenveranlagung für in der Schweiz lebende Grenzgänger nach Deutschland
  • Verlängerte Übergangsregelung für innergemeinschaft­liches Verbringen
  • Jahressteuergesetz 2013 oder Amtshilferichtlinien-Umsetzungsgesetz?
  • Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts
  • Einbringung einer Einzelpraxis in eine Personengesellschaft
  • Beratungspraxis 4/2013
  • Immer aktuell II/2013

EuGH zum FZA: Zusammenveranlagung für in der Schweiz lebende Grenzgänger nach Deutschland

Das Freizügigkeitsabkommen der EU mit der Schweiz lebt - auch im Bereich des Steuer­rechts - ! Erfreulicherweise hat der EuGH nämlich erstmals ein für die Steuerpflichtigen günstiges Urteil (vom 28.2.2013 C 425/11, Ettwein, DStR 2013 S. 514) im Bereich des Steuerrechts gefällt:

Die Eheleute Ettwein, beide Selbstständige mit deutscher Staatsange­hörig­keit, wohnen in der Schweiz und haben ihre beiden Betriebsstätten in Deutschland. In Deutschland erzielen sie (bis auf wenige 100 € Zinsen) ihre gesamten Einkünfte. Das Finanzamt Konstanz lehnte es gleichwohl ab, eine Zusammenveranlagung durchzuführen, weil die Schweiz nicht der EU oder dem EWR angehört. Dem hat der EuGH nun widersprochen.

Praxishinweis
Die Finanzverwaltung hat in einer ersten Reaktion mitgeteilt, es handele sich „nur um ein Vorabentscheidungsersuchen“ (!?) und eine Abhilfe abgelehnt. Das FG Baden-Württem­berg wird die Sache deshalb dem Vernehmen nach voraussichtlich am 18.4.2013 münd­lich verhandeln.

Losgelöst vom konkreten Fall enthält das Urteil drei wesentliche Aussagen:

  • Das FZA schützt auch Deutsche, die in der Schweiz wohnen, vor Diskriminierungen durch Deutschland (sog. mittelbare Diskriminierung[1]).
  • Art. 21 Abs. 2 FZA erlaubt zwar die steuerlich unterschiedliche Behandlung von gebietsansässigen und gebietsfremden Steuerpflichtigen, allerdings nur dann, wenn sie sich nicht in einer „vergleichbaren Situation“ befinden. Wer (nahezu) seine gesamten Einkünfte in einem Staat erzielt, befindet sich bei der Einkommensteuer in „derselben Situation“ wie derjenige, der dort wohnt[2].
  • Das Recht auf Freizügigkeit wäre beeinträchtigt, wenn ein Staatsan­ge­höriger einer Vertragspartei in seinem Herkunftsland einen Nachteil allein deshalb erleidet, weil er sein Freizügigkeitsrecht ausgeübt hat[3].

Beratungshinweis
Besonders die letztgenannte Aussage hat Breitenwirkung; denn sie passt ‑ zumindest auf den ersten Blick ‑ auch auf viele Tausend deutsche Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten. Es steht zu erwarten, dass dazu in passenden Fällen weitere EuGH-Vorlagen der deutschen Gerichte notwendig werden. Auch der BFH wird seine restriktive Haltung[4] überdenken müssen.

Verlängerte Übergangsregelung für innergemeinschaft­liches Verbringen

Die Vereinfachungsregelung „innergemeinschaftliches Verbringen“ gem. § 1a Abs. 2 bzw. § 3 Abs. 1a UStG wurde bereits 1993 geschaffen und zielte eigent­lich ausschließlich auf Beförderungsleistungen im grenznahen Raum ab. Von der Vereinfachungsregelung waren bislang jedoch Versendungsfälle nicht ausdrücklich ausgenommen. Dies wurde mit der Klarstellung im Abschn. 1a.2 Abs. 14 UStAE ab 1.1.2013 korrigiert. Be­züglich der An­wendung der Regelung in Versendungsfällen ist die Übergangs­vorschrift im Schreiben des BMF vom 21.11.2012 nun mit Schreiben des BMF vom 20.3.2013 IV D 3 - S 7103-a/12/10002 für bewirkte Lieferungen bis zum 30.9.2013 verlängert worden.

Jahressteuergesetz 2013 oder Amtshilferichtlinien-Umsetzungsgesetz?

Der Bundesrat hat das Jahressteuergesetz 2013 in der Fassung des Ergebnisses des Vermittlungsausschusses in das Gesetzgebungsverfahren, der Bundesfinanzminister das Amtshilferichtlinien-Umsetzungsgesetz (ohne die Änderungen bei der ErbSt und die Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft) eingebracht. Man darf gespannt sein, wer sich durchsetzt.

Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts

Das beabsichtigte Gesetz „Gemeinnützigkeitsentbürokratisierungsgesetz“ hat einen neuen Namen erhalten und ist zwischenzeitlich verabschiedet worden. Es wird in der Arbeits­gemeinschaft 5/2013 besprochen werden.

Einbringung einer Einzelpraxis in eine Personengesellschaft

Mit dem Urteil vom 4.12.2013 VIII R 41/09 hat der BFH entschieden, dass die Zurück­behaltung von Forderungen (aber auch Verbindlichkeiten) der Anwendung des § 24 EStG nicht entgegensteht. Eine Auffassung, die wir bereits bisher vertreten haben. Die Ent­scheidung wird mit ihren praktischen Auswirkungen umfassend in der Arbeitsgemeinschaft 5/2013 erläutert werden.

Beratungspraxis 4/2013

Für die Arbeitsgemeinschaft 4/2013 mit dem Schwerpunkt Umsatzsteuer sind folgende Referenten vorgesehen:

  • Dipl.-Kauffrau (FH) Anna Karin Spångberg Zepezauer, Steuerberaterin
  • Dipl.-Finanzwirt (FH) Matthias Staib
  • Andreas Treiber, Richter am Finanzgericht

Schwerpunktthemen dieser Arbeitsgemeinschaft sollen sein:

  • Wichtige Urteile/Verwaltungsanweisungen
  • Hinweise zu den geplanten umsatzsteuerrechtlichen Änderungen durch das Amtshilfe­richtlinie-Umsetzungsgesetz
  • Unentgeltliche Wertabgaben bei Grundstücken und Photovoltaikanlagen
  • Aktueller Sachstand zum Beleg- und Buchnachweis bei innergemein­schaft­lichen Umsätzen
  • Verzehr an Ort und Stelle - Neues Schreiben des BMF

Immer aktuell II/2013

Die Mitarbeiterarbeitsgemeinschaft Immer aktuell II/2013 hat einkommen­steuer-, aber auch lohnsteuerrechtliche Schwer­punkte. Für diese Arbeitsge­meinschaft sind folgende Referenten vorgesehen:

  • Dipl.-Finanzwirt (FH) Susanne Haak
  • Jens Ihrig, M.A., Steuerberater
  • Dipl.-oec. Mirko Neufang, M.A., Steuerberater

Schwerpunktthemen sollen sein:

  • Wichtige Urteile/Verwaltungsanweisungen
  • Regelmäßige Arbeitsstätte versus erste Tätigkeitsstätte
  • Veranlagung von Ehegatten ab 2013
  • Praxisprobleme zur Entfernungspauschale
  • Praktische Hinweise zu den Geringverdienern


[1] So schon EuGH, Urteil v. 15.12.2011 C‑257/10, Bergström, ZESAR 2012 S. 334 m. Anm. Eichenhofer zur sozialversicherungs­rechtlichen Zusammenrechnung von Beschäftigungszeiten.

[2] So schon zur EU: EuGH, Urteile v. 14.2.1995 C‑279/93, Schumacker, DB 1995 S. 407 und v. 27.6.1996 C‑107/94, Asscher, DB 1996 S. 1604.

[3] Rz. 51 des Urteils Ettwein.

[4] Z. B. BFH, Urteile v. 9.5.2012 X R 3/11, BStBl 2012 II S. 585 und X R 43/10, BFH/NV 2012 S. 1947.