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Beratungspraxis 30.04.2013

Arbeitsgemeinschaft Beratungspraxis 5/2013

Themen dieser Arbeitsgemeinschaft sind insbesondere:

  • Aktuelles zum Ertragsteuerrecht
  • Keine Schenkungsteuer bei einer vGA
  • Einbringung einer Einzelpraxis in eine Personengesellschaft
  • Wann liegt im Rahmen einer Betriebsprüfung eine neue Tatsache vor?
  • Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts

Die Arbeitsgemeinschaft wird entweder geleitet durch Guido Körner,Vorsitzender Richter am Finanzgericht, Prof. Bernd Neufang, Steuerberater oder Franz Schmid, Richter am Finanzgericht.

Die nachfolgenden Themen bilden den Schwerpunkt der Arbeitsgemeinschaft:

  • Aktuelles zum Ertragsteuerrecht
    Der BFH hat seine bisherige Rechtsprechung zum subjektiven Fehlerbegriff aufgegeben. Die Auswirkungen dieser Rechtsprechungsänderung werden aufgezeigt und durch Beratungshinweise unterstützt.

    In zwei Entscheidungen hat der BFH aufgezeigt, wann bei einem Leerstand von Wohnraum noch die Einkunftserzielungsabsicht gegeben ist. Erläutert wird, welche Maßnahmen zur Beweisvorsorge notwendig sind.
  • Keine Schenkungsteuer bei einer vGA
    Entgegen der Verwaltungsauffassung hat der BFH eine Schenkungsteuerpflicht bei einer vGA verneint. Die Auswirkungen dieser Entscheidung werden umfassend dargestellt.
  • Einbringung einer Einzelpraxis in eine Personengesellschaft
    In einem systematischen Beitrag wird die Einbringung einer Einzelpraxis/eines Einzelunternehmens in eine Personengesellschaft besprochen. Dabei werden folgende Problemstellungen erläutert:
    -     Zurückbehaltung von Wirtschaftsgütern einschl. der Einbringung in das Sonder-Betriebsvermögen
    -     Korrekturgewinn bei einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG
    -     Vermeidung der Besteuerung eines Einbringungsgewinns durch Sonderbilanzen
    -     Zuzahlung in das Privatvermögen
    -     Stufenmodell zur Optimierung der Unternehmensübergabe
  • Wann liegt im Rahmen einer Betriebsprüfung eine neue Tatsache vor?
    In der Praxis häufen sich die Fälle, in denen eine Betriebsprüfung trotz bestandskräftiger Bescheide erfolgt. In diesen Fällen ist eine Änderung der Bescheide nur aufgrund neuer Tatsachen möglich. Daher wird umfassend dargestellt, wann eine neue Tatsache vorliegt und wann nicht.
    Ein Hinweis auf die Prüfungserweiterung ergänzt diesen Teil des Vortrags.
  • Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts
    Dieses Gesetz ist zwischenzeitlich im BStBl Teil I veröffentlicht. Dargestellt werden insb. die Neuerungen bei
    -     der Bildung von Rücklagen,
    -     der Erteilung von Spendenbescheinigungen und der Haftung bei erteilten Spendenbescheinigungen,
    -     der Haftungsbegrenzung für Vorstände, Vereinsorgane und Vereinsmitglieder nach dem BGB.

    Außerdem werden die Vorschriften des § 3 Nr. 26 EStG (sog. Übungsleiterpauschale) und § 3 Nr. 26a EStG (sog. Vorstandspauschale) unter Hinweis auf die gesetzlichen Änderungen umfassend dargestellt. Dabei wird auch auf die Möglichkeit der Rückspende eingegangen.