Hygienekonzept für die Arbeitsgemeinschaften Beratungspraxis und Immer aktuell
1. Allgemeines
Der Inhalt des Hygieneplans orientiert sich an den geltenden bzw. vormaligen Regelungen der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg.
An unseren Seminarorten gelten folgende Regeln:
- Auf ein Händeschütteln und Nahekommen wird verzichtet. Wenn möglich, sollte ein Abstand von 1,5 m eingehalten werden.
- Wir bitten um Einhaltung allgemeiner Hygieneregeln wie gründliches Händewaschen, Niesen in die Armbeuge etc.
- Das Tragen einer medizinischen Maske ist freiwillig. Am Platz im Seminarraum muss die Maske nicht getragen werden.
2. Zutritt zur Veranstaltung
- Die Hinweisschilder des Hallenbetreibers bzw. des Hotels sind zu beachten und zu befolgen. Es gilt das dortige Hausrecht.
3. Schulungsraum
- Der Seminarraum wird regelmäßig gelüftet.
- Der Seminarraum, die Tische, Sanitärräume und Flächen mit Publikumsverkehr werden regelmäßig gereinigt.
- Der Seminarraum ist so bestuhlt, dass in der Regel der Mindestabstand von 1,5 Metern gewährleistet ist.
4. Zutrittsverbot
Keinen Zutritt zu unseren Arbeitsgemeinschaften/Seminaren haben Personen,
- die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen und dieser Kontakt weniger als 14 Tage zurückliegt oder
- die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus.
Sobald bei Ihnen der Verdacht auf eine Corona-Infektion besteht, ist der Zutritt zu unseren Präsenz-Veranstaltungen untersagt.
5. Status „geimpft, genesen oder getestet“
Ein Nachweis des Status „geimpft, genesen oder getestet“ ist derzeit nicht erforderlich.
Der Nachweis kann wie folgt erbracht werden:
- Vorlage eines Impfausweises: Die Impfung muss vollständig abgeschlossen sein (d. h. letzter Impftermin plus 14 Tage) oder
- Bescheinigung eines Arztes, dass Sie eine Coronavirus-Infektion überstanden haben (max. 6 Monate) oder
- den Nachweis über einen nicht selbst durchgeführten Schnelltest mit negativem Ergebnis, der an einer öffentlichen Station durchgeführt wurde; der Test darf zum Veranstaltungsbeginn nicht älter als 24 Stunden sein. An einigen Orten gilt die 2G- oder 2G+-Regelung. Eine aktuelle Übersicht finden Sie ganz oben (vor der Tz. 1).
6. Absage der Veranstaltung
Wir behalten es uns vor, die Veranstaltung abzusagen, soweit das aufgrund der Corona-Pandemie ausdrücklich notwendig ist. Gründe können ein landesweites Veranstaltungsverbot bzw. eine Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Landkreis sein.
Stand: 02.05.2022