Hygienekonzept für die Arbeitsgemeinschaften Beratungs­praxis und Immer aktuell

1. Allgemeines

Der Inhalt des Hygieneplans orientiert sich an den geltenden bzw. vormaligen Regelungen der Corona-Ver­ordnung des Landes Baden-Württemberg.

An unseren Seminarorten gelten folgende Regeln:

  • Auf ein Händeschütteln und Nahekommen wird verzichtet. Wenn möglich, sollte ein Abstand von 1,5 m eingehalten werden.
  • Wir bitten um Einhaltung allgemeiner Hygieneregeln wie gründliches Händewaschen, Niesen in die Armbeuge etc.
  • Das Tragen einer medizinischen Maske ist freiwillig. Am Platz im Seminarraum muss die Maske nicht getragen werden.

2. Zutritt zur Veranstaltung

  • Die Hinweisschilder des Hallenbetreibers bzw. des Hotels sind zu beachten und zu befolgen. Es gilt das dortige Hausrecht.

3. Schulungsraum

  • Der Seminarraum wird regelmäßig gelüftet.
  • Der Seminarraum, die Tische, Sanitärräume und Flächen mit Publikumsverkehr werden regelmäßig gereinigt.
  • Der Seminarraum ist so bestuhlt, dass in der Regel der Mindestabstand von 1,5 Metern gewährleistet ist.

4. Zutrittsverbot

Keinen Zutritt zu unseren Arbeitsgemeinschaften/Seminaren haben Personen,

  • die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen und dieser Kontakt weniger als 14 Tage zurückliegt oder
  • die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus.

Sobald bei Ihnen der Verdacht auf eine Corona-Infektion besteht, ist der Zutritt zu unseren Präsenz-Veranstaltungen untersagt.

5. Status „geimpft, genesen oder getestet“

Ein Nachweis des Status „geimpft, genesen oder getestet“ ist derzeit nicht erforderlich.

Der Nachweis kann wie folgt erbracht werden:

  • Vorlage eines Impfausweises: Die Impfung muss vollständig abgeschlossen sein (d. h. letzter Impftermin plus 14 Tage) oder
  • Bescheinigung eines Arztes, dass Sie eine Coronavirus-Infektion überstanden haben (max. 6 Monate) oder
  • den Nachweis über einen nicht selbst durchgeführten Schnelltest mit negativem Ergebnis, der an einer öffentlichen Station durchgeführt wurde; der Test darf zum Veranstaltungsbeginn nicht älter als 24 Stunden sein. An einigen Orten gilt die 2G- oder 2G+-Regelung. Eine aktuelle Übersicht finden Sie ganz oben (vor der Tz. 1).

6. Absage der Veranstaltung

Wir behalten es uns vor, die Veranstaltung abzusagen, soweit das aufgrund der Corona-Pandemie ausdrücklich notwendig ist. Gründe können ein landesweites Veranstaltungs­ver­bot bzw. eine Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Landkreis sein.

 

Stand: 02.05.2022

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