Linkliste zu schnellen Hilfen bezüglich der Corona-Krise

Sehr geehrte Damen und Herren,

in den aktuellen Zeiten gilt es vor allem dynamischen zu agieren. Wir wollen Ihnen mit der nachstehenden Seite eine zentrale Anlaufstelle geben, mit der Sie schnell wissen, wo was zu finden ist, um im Fall des Falles wertvolle Zeit zu sparen. Denn in den aktuellen Krisenzeiten gilt es für den guten Berater, schnell und zielgerichtet zu handeln.

Hinweis: Die Linkliste wird mangels Aufruf seit 1.12.2020 nicht mehr gepflegt. Wenn Sie an einer Pflege der Liste interessiert sind, dann kontaktieren Sie uns bitte. Bei ausreichendem Interesse nehmen wir die Pflege wieder auf.

Die Liste enthält einen Verweis auf seriöse Quellen und Hinweise auf weitere Maßnahmen (auch außersteuerliche wie Kredite), die zur Abmilderung der aktuellen Krisensituation relevant sind.

In der aktuellen Krisensituation besteht ein Problem der Überinformation: Aus unzähligen - auch zweifelhaften - Quellen sind teils widersprüchliche Informationen zu erhalten. Wir kanalisieren diesen Informationsfluss aktuell und fassen ihn für Sie zusammen, sodass Sie eine zentrale Anlaufstelle haben, über die Sie gleich zu den passenden und konkreten Informationen gelangen.

Wir haben zur besseren Übsichtlichkeit die Linkliste in zwei Abschnitte gegliedert.

A. Aktuell relevantes

1. Überbrückungshilfe & Novemberhilfe
2. Stabilisierungshilfe Corona für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Baden-Württemberg
3. Zweites Corona-Steuerhilfegesetz
4. Senkung des Mehrwertsteuersatzes
5. Abschließende Hinweise

B. Archiv

1. Das Kurzarbeitergeld
2. Liquiditätssicherungs-Maßnahmen (sowohl steuerliche als auch außersteuerliche wie Zuschüsse, Kredite oder Exportgarantien)
3. Ausnahmen zur Stellung von Insolvenzanträgen
4. Ausgangssperre (eventuell drohende)
5. Unterstützung beim Homeoffice

 

Allgemeines

Zuverlässige Informationen sind in einer wirtschaftlichen Krise, wie durch die Corona-Pandemie ausgelöst, wichtiger denn je. Sie ermöglichen eine objektive Bewertung und schaffen damit die Basis zur Krisenbewältigung. Mit dem „Dashboard Deutschland“ stellen das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) in Kooperation mit dem Statistischen Bundesamt (Destatis) ab dem 15. Dezember 2020 aktuelle Informationen zur Bewertung der wirtschaftlichen Lage auf einer öffentlich zugänglichen Online-Plattform bereit.

Abschnitt A: Aktuelles

1. Überbrückungshilfe & Novemberhilfe (Stand: 13.11.2020)

1.1 Novemberhilfe (Stand: 13.11.2020)

Das BMF hat mit einem Fragekatalog zur sog. Novemberhilfe Stellung genommen und sich zum Verfahren der Beantragung hier geäußert. Außerdem ist eine Erweiterung für Soloselbstständige und die Kulturbranche vorgesehen.

1.2 Überbrückungshilfe (Stand: 15.7.2020)

Informationen hierzu haben wir in Beratungspraxis 7/2020 veröffentlicht. Im Downloadbereich auf Neufang Online zur Beratungspraxis 7/2020 finden Sie auch als Download ein PDF-Dokument mit häufigen Fragen zur sog. Überbrückungshilfe. Hier werden auch Fragen zur Registrierung beantwortet.

Ergänzend verweisen wir hier auf die u. E. nützlichen Ausführungen der Dehoga und der BStBk.

Hinweis: Der Zugang auf Neufang Online ist exklusiv nur für die Mitglieder unserer Arbeitsgemeinschaften (Beratungspraxis) möglich. Eine Anmeldung zur Arbeitsgemeinschaft ist hier möglich.

2. Stabilisierungshilfe Corona für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Baden-Württemberg

Für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Baden-Württemberg gibt es außerdem noch eine zusätzliche Stabilisierungshilfe, welche in vielen Fällen zu bevorzugen ist. Auch hier hat die Dehoga erstklassige Materialien zur Verfügung gestellt. Auch findet sich hier eine speziell an Steuerberater gerichtete Seite mit zusätzlichen Informationen.

3. Zweites Corona-Steuerhilfegesetz (Stand: 15.7.2020)

Die zahlreichen Änderungen durch das sog. Zweite Corona-Steuerhilfegesetz haben wir in Beratungspraxis 7/2020 dargestellt. Über Neufang Online können Sie auf die Skriptinhalte zugreifen.

Außerdem steht Ihnen ebenfalls über Neufang Online ein Online-Seminar zu dieser Thematik zur Verfügung (Abschnitt Beratungspraxis 7/2020).

Hinweis: Der Zugang auf Neufang Online ist exklusiv nur für die Mitglieder unserer Arbeitsgemeinschaften (Beratungspraxis) möglich. Eine Anmeldung zur Arbeitsgemeinschaft ist hier möglich.

4. Senkung des Mehrwertsteuersatzes (Stand: 15.7.2020)

Die rechtlichen Ausführungen zur temporären Absenkung des Mehrwertsteuersatzes haben wir in Beratungspraxis 7/2020 dargestellt. Über Neufang Online können Sie auf die Skriptinhalte zugreifen.

Außerdem steht Ihnen ebenfalls über Neufang Online ein Online-Seminar zu dieser Thematik zur Verfügung (Abschnitt Beratungspraxis 7/2020).

Hinweis: Der Zugang auf Neufang Online ist exklusiv nur für die Mitglieder unserer Arbeitsgemeinschaften (Beratungspraxis) möglich. Eine Anmeldung zur Arbeitsgemeinschaft ist hier möglich.

5. Abschlusshinweise (Stand: 15.7.2020)
Vor dem Hintergrund der dynamischen Entwicklung möchten wir Sie darauf hinweisen, dass alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit sind und dies auch nicht sein können.

Abschließend erlauben wir uns noch einen allgemeinen Hinweis: Vermeiden Sie bitte unnötige Sozialkontakte und reduzieren Sie diese auf das aller notwendigste Minimum.

Wir wünschen Ihnen alles Gute und gute Gesundheit.

Ihre Neufang Akademie

 

 

Abschnitt B: Archiv

1. Kurzarbeitergeld (Stand: 16.4.2020)
Für das Kurzarbeitergeld und dessen Gewährung ist die Bundesagentur für Arbeit zuständig. Hierzu werden folgende Informationen hinterlegt:

  • Kurzarbeitergeld beantragen kann man hier. Eine Registrierung ist hierzu erforderlich.
  • Falls notwendig: Ergänzende Hinweise zum Antragsverfahren finden Sie hier und unter einer Präsentation, die die Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung gestellt hat.
  • Die Überblickseite zum Kurzarbeitergeld der Bundesagentur für Arbeit finden Sie hier.
  • Ein Merkblatt zu den allgemeinen Bestimmungen des Kurzarbeitergelds ist hier abrufbar.

Bitte beachten Sie: Die Bundesregierung hat vor dem Hintergrund der Corona-Krise kurzfristig einige Änderungen bei Kurzarbeitergeld beschlossen, die zum 1.4.2020 in Kraft treten. Folgende Informationen in den oben stehenden Links sind teilweise noch verwaltet und stimmen gegenwärtig aufgrund der aktuellen Änderungen nicht mehr:
  - Statt bisher 30 % müssen künftig nur noch 10 % der Beschäftigten von Arbeitsausfall betroffen sein
  - Auf den Aufbau von negativen Arbeitszeitkonten wird teilweise oder ganz verzichtet
  - Die Sozialversicherungsbeiträge werden ebenso von der Agentur für Arbeit übernommen
  - Leiharbeiter können künftig ebenso Kurzarbeitergeld erhalten

Zusätzlich wird auf folgende Formulare in Bezug auf das Kurzarbeitergeld hingewiesen:

  • Der Antrag zur Beantragung des Kurzarbeitergelds ist hier abrufbar.
  • Das allgemeines Formular zur Anzeige über Arbeitsausfall finden Sie hier.
  • Die für das Kurzarbeitergeld notwendige Abrechnungsliste ist hier hinterlegt. Eine Klickanleitung zum Ausfüllen der Abrechnungsliste ist hier hinterlegt.

Eine Service-Hotline zum Kurzarbeitergeld ist unter 0800-4555 520 eingerichtet und gebührenfrei von Montag bis Freitag zwischen 8 bis 18 Uhr erreichbar. Bitte beachten Sie jedoch, dass aufgrund der hohen Anfragendichte aktuell Wartezeiten entstehen können.


2. Liquditätssicherung (Stand: 15.7.2020)
Die Bundesregierung hat umfangreiche Unterstützung zur Sicherung der Liquidität angekündigt. Einen Überblick zu den zugesagten Unterstützungen finden Sie hier.

2.1 Soforthilfe: Liquiditätszuschuss für Soloselbstständige und KMU (Stand: 15.7.2020)
Da das Programm inzwischen ausgelaufen ist, haben wir die dazugehörigen Links entfernt.

 

2.2 Steuerliche Maßnahmen - Erstes Corona-Steuerhilfegesetz (Stand: 15.7.2020)
Der Bund hat eine Vielzahl von Maßnahmen getroffen, um die Liquidität von Unternehmen zu sichern, wie z. B. den erleichterten Zugang zu Stundungen. Hierzu haben wir

  • Musterformulierungen (Praxishinweise im Beitrag) und
  • eine Übersicht über die steuerlichen Maßnahmen erstellt und auf Neufang Online hinterlegt.

Hinweis: Der Zugang auf Neufang Online ist exklusiv nur für die Mitglieder unserer Arbeitsgemeinschaften (Beratungspraxis) möglich. Eine Anmeldung zur Arbeitsgemeinschaft ist hier möglich.

Verbindliche Aussagen zu konkreten und individuellen Einzelfällen kann nur das jeweils örtlich zuständige Finanzamt erteilen. Bitte beachten Sie: Wir raten aktuell zu einer Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail mit den Finanzbehörden, zum einen um unnötige Sozialkontakte in der aktuellen Situation zu minimieren und zum anderen, weil Finanzämter inzwischen generell für den Publikumsverkehr geschlossen sind.

Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um steuerliche Erleichterungen hat das Finanzministerium Baden-Württemberg hier zusammengetragen.

Einen Musterantrag zur Stellung von Stundungsanträgen etc. finden Sie hier.

Am 6.4.2020 veröffentlichte das BMF hierzu einen FAQ-Katalog.

2.3 Erleichterter Kreditzugang zur Liquiditätssicherung (Stand: 27.3.2020)
Der Bund hat ebenso zahlreiche Möglichkeiten für Überbrückungskredite geschaffen, um Liquiditätsengpässe abzufedern. Ziel ist, Unternehmen dabei zu unterstützen, ihre laufenden Kosten während der Krise weiter tragen zu können.

Hinweis: Grundsätzlich sollten bei Kreditbeantragung mindestens folgende Unterlagen vorliegen: Jahresabschluss 2018, Vorläufige und aussagekräftige Zahlen 2019 (BWA inkl. Summen- und Saldenliste), Kapitalbedarfsermittlung, Liquiditätsplan, Rentabilitätsvorschau und Selbstauskunft. Wenn ein Mandant in Zahlungsschwierigkeiten ist, sollten die Unterlagen schnellstmöglich vorbereitet werden.

Konkret ist zwischen folgenden Maßnahmen zu differenzieren:

2.3.1 Zugang zu günstigen KfW-Krediten (Stand: 18.4.2020)
Der Zugang zu KfW-Krediten (nähere Informationen zum Sonderprogramm der KfW finden Sie hier) ist ausschließlich über die Hausbank möglich! Nehmen Sie daher im Falle der Notwendigkeit Kontakt mit Ihrem Bankberater auf. Dieser kann Sie auch über den frühest möglichen Auszahlungstermin (voraussichtlich Mitte April 2020) informieren.

Bei der Suche nach möglichen Finanzierungspartnern hilft diese Übersichsseite.

Bezüglich der KfW-Kredite gilt allgemein:

  • Für Unternehmen, die seit weniger als fünf Jahren bestehen, existiert die Möglichkeit des "ERP-Gründerkredit Universell". Er beinhaltet eine Risikoübernahme in Höhe von bis zu 80 % der Betriebsmittelkosten bis maximal 200 Millionen Euro Höhe.
  • Für die übrigen Unternehmen existiert die Möglichkeit des "KfW-Unternehmerkredit" mit ähnlichen Konditionen.
  • Des Weiteren ist geplant sind weitere KfW-Förderungen. Konkret beinhaltet die Planung, dass die Risikoübernahmen für Investitionsmittel (Haftungsfreistellungen) verbessert werden. Sie betragen bei Investitionen dann künftig bis zu 90 %. Bei Betriebsmitteln gelten künftig bis zu 80 %. Die EU-Kommission muss dem noch zustimmen.

Die KfW hat inzwischen Kurzfakten zur neuen Kreditvergabe veröffentlicht.

Update am 6.4.2020: Nachdem die Hausbanken aufgrund des immer noch vorhanden 10 % Risikos häufig nicht bereit waren, Kredite zu gewähren, übernimmt der Bund für mittelständische Unternehmen ab 10 Arbeitnehmern inzwischen 100 % des Risikos bei einem Darlehen bis zu 10 Jahren Laufzeit i. H. von zwei Vorjahres-Monatsumsätzen bei einem Zinssatz von 3 %. Nähere Informationen finden Sie hier.

2.3.2 Bürgschaften zur Liquiditätssicherung (Stand: 20.3.2020)
Für Unternehmen und Betriebe, die bis zur Corona-Krise profitable und tragfähige Geschäftsmodelle hatten (damit nicht Unternehmen, die bereits in den Vor-Corona-Zeiten Schwierigkeiten hatten), können über die Hausbanken Bürgschaften für Betriebsmittel zur Verfügung gestellt werden. Hierzu muss Kontakt zur Hausbank aufgenommen werden.

Bis zu einem Betrag von 2,5 Mio. € werden die Bürgschaften durch die zuständigen Bürgschaftsbanken direkt, darüber hinaus durch die Länder bzw. deren landeseigene Förderinstitute bearbeitet, z. B. für Baden-Württemberg die L-Bank.

Eine Übersicht zu den einzelnen Bürgschaftsbanken und Mittelständische Beteiligungsgesellschaften in den einzelnen Bundesländern finden Sie hier.

Vielen Unternehmen wird folgende kurzfristige Änderung helfen: Bürgschaftsbanken dürfen Entscheidungen bis zu einem Betrag von 250.000 € eigenständig innerhalb von drei Tagen treffen.

2.3.3 Exportgarantien (Stand: 24.3.2020)
In Krisenzeiten umso wichtiger: Für international versendete Mandanten sind sog. Hermes-Bürgschaften bezüglich der Exportgeschäfte möglich. Diese sichern auch Ausfälle aufgrund der Corona-Krise ab. Weitere Hinweis zu den Exportgarantien erhalten Sie direkt bei der Euler Hermes AG.

2.3.4 Wirtschaftstabilisierungsfonds (Stand: 23.3.2020)
Für große Unternehmen (Bilanzsumme > 43 Mio. €, Umsatzerlöse > 50 Mio. € und mehr als 249 Arbeitnehmer) wurde außerdem ein Wirtschaftsstabilisierungsfonds mit einem Gesamtvolumen von 600 Mrd. € auf den Weg gebracht.

2.3.5 Weitere Förderungen (Stand: 20.3.2020)
Weitere Förderungen, die teilweise regional abhängig sind, können in Abhängigkeit der PLZ unter folgendem Link abgefragt werden.

2.4 Hilfe für Start-Ups (Stand: 30.4.2020)

Am 30.4.2020 wurde ein Hilfsprogramm für Start-Ups beschlossen. Details finden Sie hier.

3. Ausnahmen von der Stellung bei Insolvenzanträgen (Stand: 20.3.2020)
Die Bundesregierung plant betroffenen Unternehmen eine verlängerten Handlungszeitraum ein, bis eine drohende Insolvenz beantragt werden muss (voraussichtlich muss kein Antrag bis 30.9.2020 gestellt werden). Konkretes gibt es leider noch nicht zu vermelden. Den aktuellen Stand finden Sie hier.

4. Ausgangssperre (Stand: 20.3.2020)
Bei einer aktuell drohenden Ausgangssperre muss man wohl dem Arbeitnehmer einen sog. Passierschein ausstellen, sodass dieser noch zur Arbeit erscheinen darf, wenn dies unbedingt notwendig ist. Die IHK Nordschwarzwald hat eine Vorlage hierzu bereitgestellt, die Sie hier finden.

5. Unterstützung bei der Umsetzung von Homeoffice (Stand: 24.4.2020)
Das Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) bietet kleinen und mittleren Unternehmen eine finanzielle Unterstützung, wenn sie kurzfristig Homeoffice-Arbeitsplätze schaffen. Erstattet werden bis zu 50 Prozent der Kosten einer unterstützenden Beratung durch ein vom BMWi autorisiertes Beratungsunternehmen. Alle Informationen finden Sie hier.

Voraussetzungen:
  - Weniger als 100 Beschäftigte
  - Vorjahresumsatz oder Vorjahresbilanz von höchstens 20 Millionen Euro
  - Maximaler Beratertagessatz von 1.100 Euro
  - Förderumfang maximal 30 Tage

6. Abschlusshinweise (Stand: 30.4.2020)
Vor dem Hintergrund der dynamischen Entwicklung möchten wir Sie darauf hinweisen, dass alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit sind und dies auch nicht sein können.

Abschließend erlauben wir uns noch einen allgemeinen Hinweis: Vermeiden Sie bitte unnötige Sozialkontakte und reduzieren Sie diese auf das aller notwendigste Minimum.

Wir wünschen Ihnen alles Gute und gute Gesundheit.

Ihre Neufang Akademie