- 29.12.2022
Beratungspraxis 1/2023
Die Arbeitsgemeinschaft wird entweder geleitet durch Dipl.-Finanzwirt (FH) Marcel Eckhardt, Guido Körner, Vizepräsident des Finanzgerichts Baden-Württemberg oder Michael Schäfer, LL.B., Steuerberater.
Die nachfolgenden Themen bilden den Schwerpunkt der Arbeitsgemeinschaft:
Aktuelle Rechtsprechung/Verwaltungsanweisungen
Besprochen werden insbesondere:
- Keine dauerhafte Zuordnung bei nur befristeten Einsätzen im Rahmen eines Leihar-beitsverhältnisses
- Abfärbung von Verlusten aus gewerblicher Tätigkeit
- Entgelt für Werbung des Arbeitgebers auf dem Kennzeichenhalter des privaten Pkw als Arbeitslohn
- Steuerbarkeit des Gewinns aus der Veräußerung eines sog. Mobilheims
- Offenbare Unrichtigkeit nach § 129 AO bei Erlass der gesonderten Feststellung des steuerlichen Einlagekontos
- Bewertung der Einlage einer GmbH-Beteiligung bei Ausschüttungen aus dem steuerlichen Einlagekonto
- Kapitalertragsteuer bei fehlender Bescheinigung der Verwendung des Einlagekontos
- Erklärung zur optionalen Vollverschonung von Betriebsvermögen
Ausfall von privaten Forderungen eines Gesellschafters - Aktuelle Rechtslage
Der Ausfall von Forderungen gehört gerade in Krisenzeiten zu einem alltäglichen Vorgang. Während der Forderungsausfall im Betriebsvermögen (z. B. bei einer bestehenden Betriebsaufspaltung, wenn das Besitzunternehmen der Betriebsgesellschaft ein Darlehen überlässt) weitestgehend geklärt ist, ist die steuerliche Behandlung des Ausfalls einer Forderung des Privatvermögens noch immer streitbefangen. Im Beitrag wird die aktuelle Rechtslage dargestellt, auch im Hinblick auf die Frage, welche Punkte inzwischen durch die Finanzverwaltung und Gesetzgebung übernommen wurden. Das komplexe Zusammenspiel zwischen § 17, § 20 und § 32d EStG muss vom steuerlichen Berater beherrscht werden, um auch bei Gestaltungsfragen den Mandanten optimal beraten zu können.
Verdeckte Gewinnausschüttungen
Zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihrem Gesellschafter sind schuldrechtliche Beziehungen grundsätzlich auch steuerlich anzuerkennen. Soweit diese Vorgänge allerdings durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind, dürfen diese sich nicht auf das Einkommen auswirken (§ 8 Abs. 3 Satz 1 KStG). Fremdunübliche Zuwendungen und Vorteile an den Gesellschafter oder an eine nahe stehende Person führen zu einer verdeckten Gewinnausschüttung. Der Beitrag soll die Systematik und Konsequenzen einer verdeckten Gewinnausschüttung aufzeigen. Vertiefend wird anhand von diversen Praxisbeispielen auf die Auswirkungen bei der Kapitalgesellschaft und dem Gesellschafter eingegangen.
Es bestehen drei Möglichkeiten, an dieser Arbeitsgemeinschaft teilzunehmen:
- Video-Seminar: Die Videos werden voraussichtlich ab dem 9.1.2023 online verfügbar sein.
- Webinar: Den Termin für das Webinar und den Link zur Teilnahme finden Sie künftig bei Neufang Online:
https://online.neufang-akademie.de/webinars - Präsenzveranstaltung: Eine vorherige Anmeldung zu unseren Präsenzveranstaltungen ist nicht mehr erforderlich. Die Termine finden Sie auf dieser Seite:
https://www.neufang-akademie.de/termine
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