- 07.12.2025
Beratungspraxis 1/2026
Die Arbeitsgemeinschaft wird entweder geleitet durch durch Simon Bulling, Steuerberater, Guido Körner, Rechtsanwalt oder Michael Schäfer, LL.B., Steuerberater.
Die nachfolgenden Themen bilden den Schwerpunkt der Arbeitsgemeinschaft:
Aktuelle Rechtsprechung/Verwaltungsanweisungen
Besprochen werden insbesondere:
- Beginn der Festsetzungsfrist für die Erbschaftsteuer bei Auffinden eines Testaments
- Keine neue Zinsfestsetzung bei Änderung des Veranlagungswahlrechts
- Verwaltung reagiert auf BFH-Rechtsprechung: Übertragung eines Gewerbebetriebs unter Vorbehaltsnießbrauch
- Kaufpreisaufteilung für eine denkmalgeschützte Immobilie
- Keine Sonderabschreibung für neue Mietwohnung bei Abriss und Neubau
- Verlustnutzung nach Anwachsung (auf eine GmbH)
- Verlustrücktrag nach unterjährigem schädlichem Gesellschafterwechsel
- Einlage eines Familienheims in eine Ehegatten-GbR
- Grunderwerbsteuer - Umfang der Gegenleistung bei Grundstücksveräußerungen mit Solar- bzw. Photovoltaikanlagen
Gesetzliche Änderungen zum Jahreswechsel
Rund um den Jahreswechsel 2025/2026 sind auch im steuerlichen Bereich diverse gesetzliche Änderungen erfolgt, welche wir im Beitrag darstellen. Auch wenn es kein klassisches „Jahressteuergesetz“ gibt, sind über verschiedene Änderungsgesetze relevante Rechtsänderungen eingetreten. Schwerpunkte bilden dabei
- das Steueränderungsgesetz 2025, welches eine Vielzahl von Änderungen mit Relevanz für den Berufsstand mit sich bringt (z. B. Änderungen Entfernungspauschale, 7 % Steuersatz in der Gastronomie, Anpassungen im Gemeinnützigkeitsrecht, …) und
- die sog. Aktivrente, welche zum 1.1.2026 beginnen wird.
Grunderwerbsteuerrechtliche Betrachtung des Gesellschafterwechsels bei Personengesellschaften
Gesamthandsgemeinschaften sind grunderwerbsteuerrechtlich selbständige Rechtsträger. Bis zum 31.12.2026 wird das Vermögen rechtsfähiger Personengesellschaften weiterhin als Gesamthandsvermögen behandelt. Doch was gilt danach? Wir zeigen anhand diverser Fallbeispiele auf, wie noch im Jahr 2026 Gestaltungen umgesetzt werden können. Problematisch sind dabei vor allem immer Eintritte und Austritte von Gesellschaftern. Die Zeit zum Handeln wird knapp, denn handelt der Gesetzgeber bis Ende 2026 nicht, werden eine Vielzahl von Gestaltungen ab kommenden Jahr nicht möglich sein. Weil Grundstücksübertragungen immer großen zeitlichen Vorlauf mit sich bringen, müssen wir uns bereits zu Beginn des Jahres 2026 mit den Änderungen auseinandersetzen.
Es bestehen drei Möglichkeiten, an dieser Arbeitsgemeinschaft teilzunehmen:
- Video-Seminar: Die Videos werden voraussichtlich ab dem 15.1.2026 online verfügbar sein.
- Webinar: Den Termin für das Webinar und den Link zur Teilnahme finden Sie künftig bei Neufang Online:
https://online.neufang-akademie.de/webinars - Präsenzveranstaltung: Eine vorherige Anmeldung zu unseren Präsenzveranstaltungen ist nicht mehr erforderlich. Die Termine finden Sie auf dieser Seite:
https://www.neufang-akademie.de/termine
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