- 14.09.2025
Beratungspraxis 10/2025
Die Arbeitsgemeinschaft wird entweder geleitet durch Simon Bulling, Steuerberater, Dipl.-Finanzwirt (FH) Marko Pircher oder Michael Schäfer, LL.B., Steuerberater.
Die nachfolgenden Themen bilden den Schwerpunkt der Arbeitsgemeinschaft:
Aktuelle Rechtsprechung/Verwaltungsanweisungen
Besprochen werden insbesondere:
- Keine Änderung zulasten des Steuerpflichtigen bei Vorläufigkeit nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO
- Abschreibung nach Wegfall der gewerblichen Prägung einer Personengesellschaft
- Finanzielle Beteiligung bei doppelter Haushaltsführung bei Ein-Personen-Haushalt Erweiterte Kürzung und Drei-Objekt-Grenze bei erstmaligen Grundstücksveräußerungen im sechsten Jahr
- Wertlose Darlehensforderungen im Sonder-Betriebsvermögen bei Aufgabe i. S. des § 16 EStG
- Kindergeld für ein im außereuropäischen Ausland studierendes Kind
- Vermeidung der Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft i. S. des § 7 Abs. 8 ErbStG
- Berücksichtigung angemessener Vergütungen von Gesellschaftern einer Personengesellschaft bei der Lohnsumme
- Rückforderung von Betriebsvermögen: Ist § 13a ErbStG auf einen fiktiven Nießbrauch nach § 29 Abs. 2 ErbStG anwendbar?
Das Verwaltungsvermögen nach § 13b Abs. 4 ErbStG
Unternehmensnachfolgen nehmen aufgrund der demografischen Entwicklung in ihrer Häufigkeit zu. Ein wichtiger Bestandteil der steuerlichen Beratung ist die Erbschaft- / Schenkungsteuer. In der Praxis liegt der Schwerpunkt auf der Identifikation des Verwaltungsvermögens, das weitgehend nicht begünstigt ist. Soweit möglich, sollte im Vorfeld von Schenkungen und im Hinblick auf den Erbfall eingegriffen werden, um das Verwaltungsvermögen weitestgehend zu minimieren. Der Beitrag stellt den Umfang des Verwaltungsvermögens im Überblick dar.
Begünstigtes Vermögen nach § 13b ErbStG
Die Ermittlung des begünstigten Unternehmens nach § 13b ErbStG ist hochkomplex und umstritten. Dennoch lohnt sich die Beschäftigung mit dem Thema, denn die steuerlichen Auswirkungen können beträchtlich sein. Zudem besteht mandantenseitig die grundsätzliche Erwartung, dass auf Betriebsübergaben keine Schenkungsteuer anfällt. Der Beitrag stellt die Ermittlung des begünstigten Vermögens auch unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung umfassend dar und enthält praktische Hinweise zur steuerlichen Beratung.
Es bestehen drei Möglichkeiten, an dieser Arbeitsgemeinschaft teilzunehmen:
- Video-Seminar: Die Videos werden voraussichtlich ab dem 15.10.2025 online verfügbar sein.
- Webinar: Den Termin für das Webinar und den Link zur Teilnahme finden Sie künftig bei Neufang Online:
https://online.neufang-akademie.de/webinars - Präsenzveranstaltung: Eine vorherige Anmeldung zu unseren Präsenzveranstaltungen ist nicht mehr erforderlich. Die Termine finden Sie auf dieser Seite:
https://www.neufang-akademie.de/termine
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