• 20.10.2025

Beratungspraxis 11/2025

Neufang Akademie Arbeitsgemeinschaft Beratungspraxis

Die Arbeitsgemeinschaft wird ent­weder ge­lei­tet durch Artemis Antoniou, LL.B., Steuerberaterin, Prof. Dr. Sascha Gieseler, Michael Schäfer, LL.B., Steuerberater oder Dipl.-Finanzwirt (FH) Teresa Maria Urban, Steuerberater.

Die nachfolgenden Themen bilden den Schwerpunkt der Arbeitsgemeinschaft:

Aktuelle Rechtsprechung/Verwaltungsanweisungen
Besprochen werden insbesondere:

  • Umsatzsteuerrechtliche Behandlung des Handels mit Krypto­werten und Non-Fungible Token (NFT)
  • Unentgeltliche Trocknung fremder Holzhackschnitzel zur Er­lan­gung eines KWK-Bonus
  • Voraussetzungen einer nicht steuerbaren Entnahme (sog. „Ent­nah­me-Ver­kaufs-Modell“)
  • Steuerfreiheit der vertretungsweisen Übernahme eines ärztlichen Not­fall­diens­tes
  • Online-Veranstaltungen und Bildungsleistungen: BMF revidiert Auffassung zur Steuer­be­frei­ung bei Online-Veran­stal­tungen - und macht es nicht besser
  • Reitunterricht als Freizeitgestaltung
  • Flugunterricht ist kein Schul- oder Hoch­schul­unter­richt
  • Vertrauensschutz bei innergemeinschaftlichen Lieferung trotz feh­len­der Ge­lan­gens­be­stä­ti­gung?
  • Fitnessstudio im Lockdown - Umsatzsteuerlicher Leis­tungs­aus­tausch

Praxisfragen zur Steuerbefreiung bei Grundstücksumsätzen
Grundstücksumsätze sind im Beratungsalltag allgegenwärtig und bergen - abseits der Standardfälle - zahlreiche Fallstricke. In unserem ersten Systematikbeitrag beleuchten wir die Feinheiten der Steuerbefreiungen nach § 4 Nr. 12 UStG (Vermietung) und § 4 Nr. 9 UStG (Grundstückslieferungen) und zeigen auf, wann eine Option zur Steuerpflicht (§ 9 UStG) möglich und sinnvoll ist und welche Hindernisse hier bestehen. Erfahren Sie, wie Sie bei gemischt genutzten Objekten oder der Veräußerung teilunternehmerisch genutzter Grundstücke korrekt agieren und welche Fallstricke bei Nebenleistungen lauern. Zudem klären wir, wie die Option bei sogenannten Altgebäuden sinnvolle Gestaltungen erlaubt.

Direktverbrauch aus Anlagen zur Energieerzeugung
Die umsatzsteuerliche Behandlung von selbst erzeugter und direkt verbrauchter Energie (z. B. aus PV-Anlagen) wurde durch die aktuelle BFH-Rechtsprechung und das daraufhin angepasste BMF-Schreiben grundlegend neu geregelt. Wir zeigen auf, warum beim dezentralen Direktverbrauch nun keine fiktive Lieferung an den Netzbetreiber und auch keine Rücklieferung mehr angenommen wird. Erfahren Sie, wie der KWK-Zuschlag und die EEG-Vergütung als nichtsteuerbare, echte Zuschüsse zu behandeln sind und welche Bemessungsgrundlage für eine eventuelle Wertabgabenbesteuerung des privaten Verbrauchs anzusetzen ist. Für den Praktiker wichtig: Die Übergangsfrist endet am 31.12.2025! Überprüfen Sie jetzt, wie sich die neue Rechtslage auf den Vorsteuerabzug aus der Anschaffung der Anlagen Ihrer Mandanten auswirkt und passen Sie die Abrechnung rechtzeitig an, um Risiken zu vermeiden.

Fernunterrichtsschutzgesetz: Aktuelle Entwicklungen und umsatzsteuerrechtliche Auswirkungen
Das fast 50 Jahre alte Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) sorgt im Zeitalter digitaler Bildungsangebote für massive Rechtsunsicherheit - und hat direkte steuerliche Konsequenzen für die Befreiung von Bildungsleistungen (§ 4 Nr. 21 UStG). Erfahren Sie, wann Online-Kurse, Live-Webinare oder Video-Aufzeichnungen überhaupt unter das FernUSG fallen, insbesondere wenn es sich um asynchronen Unterricht handelt. Besondere Brisanz ergibt sich aus der aktuellen Rechtsprechung, denn das FernUSG gilt uneingeschränkt auch im B2B-Bereich. Werden die Regelungen des FernUSG nicht beachtet, drohen ernste Konsequenzen, vom Verlust der Steuerbefreiung bis hin zur Nichtigkeit des Vertrages und damit Rückforderungsrisiken der Kursgebühren. Welche Vermeidungsstrategien es gibt und warum die Verknüpfung mit dem Steuerrecht höchst problematisch ist, lesen Sie in diesem Beitrag.

 

Es bestehen drei Möglichkeiten, an dieser Arbeitsgemeinschaft teilzunehmen:

  1. Video-Seminar: Die Videos werden vo­raus­sicht­lich ab dem 15.11.2025 online verfügbar sein.
  2. Webinar: Den Termin für das Webinar und den Link zur Teil­nah­me finden Sie künf­tig bei Neufang Online:
    https://online.neufang-akademie.de/webinars
  3. Präsenzveranstaltung: Eine vorherige An­mel­dung zu un­ser­en Prä­senz­ver­an­stal­tun­gen ist nicht mehr er­for­der­lich. Die Ter­mi­ne finden Sie auf dieser Seite:
    https://www.neufang-akademie.de/termine

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