- 24.02.2023
Beratungspraxis 3/2023
Die Arbeitsgemeinschaft wird entweder geleitet durch Dipl.-Finanzwirt (FH) Tommy Fränkle, Dipl.-oec. Mirko Neufang, M. A., Steuerberater, Michael Schäfer, LL.B., Steuerberater.
Die nachfolgenden Themen bilden den Schwerpunkt der Arbeitsgemeinschaft:
Aktuelle Rechtsprechung/Verwaltungsanweisungen
Besprochen werden insbesondere:
- Keine Aussetzung der Vollziehung der Säumniszuschläge
- Sofortabzug von Mieterabfindungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
- AfA-Bemessungsgrundlage bei verlängertem Vorbehaltsnießbrauch
- Wahl der Wertermittlungsmethode zur Kaufpreisaufteilung bei einem bebauten Grundstück
- Realsplitting bei Überlassung einer Wohnung
- Freiwillige Einlagen zur Vermeidung von § 15a EStG nur bei gesellschaftsvertraglicher Regelung
- Vorabpauschale bei Investmentfonds ab 2023 zu berücksichtigen
- Besteuerung des auf tageweise vermietete Räume entfallenden privaten Veräußerungsgewinns
- Überarbeitetes BMF-Schreiben zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG)
Besonderheiten bei der beschränkten Steuerpflicht
Arbeiten von zu Hause ist in den post-Corona-Zeiten immer verbreiteter. Warum dann nicht das zu Hause ins Ausland verlegen? Diesen Gedanken verfolgen immer mehr Steuerpflichtige, sodass aktuell Fälle der sog. beschränkten Steuerpflicht massiv zunehmen. Im Beitrag gehen wir auf die praxisrelevanten Eckpunkte der beschränkten Steuerpflicht ein.
Die Betriebsaufspaltung im Blickwinkel der Gestaltungsberatung
Im Blickwinkel der Steuerbelastung hat die Betriebsaufspaltung aufgrund der hybriden Unternehmensform unschlagbare Vorteile, die jedoch entfallen, wenn die Betriebs-GmbH nicht mehr in der Lage ist zu thesaurieren oder gar Verluste erwirtschaftet. Bei besonders ertragsstarken Unternehmen kann die GmbH noch um eine atypisch stille Gesellschaft ergänzt werden.
Aus zivilrechtlicher Sicht ist die Haftungsbegrenzung in Bezug auf das Besitzunternehmen von besonderer Bedeutung. Darüber hinaus kommt es zur Reduzierung der Offenlegung/Hinterlegung und Prüfungspflicht der GmbH.
Aus den vorstehenden Gründen gehört die Betriebsaufspaltung zum Gestaltungsrepertoire eines gestaltungsorientierten Steuerberaters. Im Beitrag werden die Grundlagen dieser Gestaltung aufgezeigt.
Betriebsaufspaltung und Gewerbesteuer
Die Betriebsaufspaltung hat im Hinblick auf die Gewerbesteuer einige Besonderheiten in Bezug auf die sog. erweiterte Grundstückskürzung des § 9 Nr. 1 GewStG. Diese Besonderheiten werden im Rahmen des Beitrags dargestellt.
Es bestehen drei Möglichkeiten, an dieser Arbeitsgemeinschaft teilzunehmen:
- Video-Seminar: Die Videos werden voraussichtlich ab dem 6.3.2023 online verfügbar sein.
- Webinar: Den Termin für das Webinar und den Link zur Teilnahme finden Sie künftig bei Neufang Online:
https://online.neufang-akademie.de/webinars - Präsenzveranstaltung: Eine vorherige Anmeldung zu unseren Präsenzveranstaltungen ist nicht mehr erforderlich. Die Termine finden Sie auf dieser Seite:
https://www.neufang-akademie.de/termine
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