• 24.02.2023

Beratungspraxis 3/2023

Neufang Akademie Arbeitsgemeinschaft Beratungspraxis

Die Arbeitsgemeinschaft wird ent­weder ge­lei­tet durch Dipl.-Fi­nanz­wirt (FH) Tommy Fränkle, Dipl.-oec. Mirko Neufang, M. A., Steu­er­be­ra­ter, Michael Schäfer, LL.B., Steu­er­be­ra­ter.

Die nachfolgenden Themen bilden den Schwerpunkt der Arbeitsgemeinschaft:

Aktuelle Rechtsprechung/Verwaltungsanweisungen
Besprochen werden insbesondere:

  • Keine Aussetzung der Voll­zie­hung der Säum­nis­zu­schlä­ge
  • Sofortabzug von Mie­ter­ab­fin­dun­gen als Wer­bungs­kos­ten bei den Ein­künf­ten aus Ver­mie­tung und Ver­pach­tung
  • AfA-Bemessungs­grund­la­ge bei ver­län­ger­tem Vor­be­halts­nieß­brauch
  • Wahl der Wertermittlungsmethode zur Kauf­preis­auf­tei­lung bei einem be­bau­ten Grund­stück
  • Realsplitting bei Über­las­sung einer Woh­nung
  • Freiwillige Einlagen zur Ver­mei­dung von § 15a EStG nur bei ge­sell­schafts­ver­trag­li­cher Re­ge­lung
  • Vorabpauschale bei In­vest­ment­fonds ab 2023 zu be­rück­sich­ti­gen
  • Besteuerung des auf ta­ge­weise ver­mie­te­te Räu­me ent­fal­len­den pri­va­ten Ver­äu­ße­rungs­ge­winns
  • Überarbeitetes BMF-Schrei­ben zum Ent­las­tungs­be­trag für Al­lein­er­zie­hen­de (§ 24b EStG)

Besonderheiten bei der be­schränk­ten Steu­er­pflicht
Arbeiten von zu Hau­se ist in den post-Co­ro­na-Zei­ten im­mer ver­brei­te­ter. Wa­rum dann nicht das zu Hau­se ins Aus­land ver­le­gen? Die­sen Ge­dan­ken ver­fol­gen im­mer mehr Steu­er­pflich­ti­ge, sodass ak­tu­ell Fäl­le der sog. be­schränk­ten Steu­er­pflicht mas­siv zu­neh­men. Im Bei­trag gehen wir auf die pra­xis­re­le­van­ten Eck­punk­te der be­schränk­ten Steu­er­pflicht ein.

Die Betriebs­auf­spal­tung im Blick­win­kel der Ge­stal­tungs­be­ra­tung
Im Blickwinkel der Steu­er­be­las­tung hat die Be­triebs­auf­spal­tung auf­grund der hy­bri­den Un­ter­neh­mens­form un­schlag­ba­re Vor­tei­le, die je­doch ent­fallen, wenn die Be­triebs-GmbH nicht mehr in der Lage ist zu the­sau­rie­ren oder gar Ver­lus­te er­wirt­schaf­tet. Bei be­son­ders er­trags­star­ken Un­ter­neh­men kann die GmbH noch um eine aty­pisch stil­le Ge­sell­schaft er­gänzt werden.

Aus zivil­recht­li­cher Sicht ist die Haf­tungs­be­gren­zung in Be­zug auf das Be­sitz­un­ter­neh­men von be­son­der­er Be­deu­tung. Da­rü­ber hi­naus kommt es zur Re­du­zie­rung der Offen­le­gung/Hin­ter­le­gung und Prü­fungs­pflicht der GmbH.

Aus den vor­ste­hen­den Grün­den ge­hört die Be­triebs­auf­spal­tung zum Ge­stal­tungs­re­pe­rtoire eines ge­stal­tungs­orien­tier­ten Steu­er­be­ra­ters. Im Bei­trag werden die Grund­la­gen dieser Ge­stal­tung auf­ge­zeigt.

Betriebs­auf­spal­tung und Ge­wer­be­steuer
Die Betriebs­auf­spal­tung hat im Hin­blick auf die Ge­wer­be­steu­er eini­ge Be­son­der­hei­ten in Be­zug auf die sog. er­wei­ter­te Grund­stücks­kür­zung des § 9 Nr. 1 GewStG. Diese Be­son­der­hei­ten werden im Rah­men des Bei­trags dar­ge­stellt.

Es bestehen drei Möglichkeiten, an dieser Arbeitsgemeinschaft teilzunehmen:

  1. Video-Seminar: Die Videos werden vo­raus­sicht­lich ab dem 6.3.2023 online verfügbar sein.
  2. Webinar: Den Termin für das Webinar und den Link zur Teil­nah­me finden Sie künf­tig bei Neufang Online:
    https://online.neufang-akademie.de/webinars
  3. Präsenzveranstaltung: Eine vorherige An­mel­dung zu un­ser­en Prä­senz­ver­an­stal­tun­gen ist nicht mehr er­for­der­lich. Die Ter­mi­ne finden Sie auf dieser Seite:
    https://www.neufang-akademie.de/termine

Einen Kommentar schreiben

Was ist die Summe aus 7 und 3?