- 24.03.2024
Beratungspraxis 4/2024
Die Arbeitsgemeinschaft wird entweder geleitet durch Artemis Antoniou, LL.B., Steuerberaterin, Prof. Dr. Sascha Gieseler, Michael Schäfer, LL.B., Steuerberater oder Dipl.-Finanzwirt (FH) Teresa Maria Urban, Steuerberater.
Die nachfolgenden Themen bilden den Schwerpunkt der Arbeitsgemeinschaft:
Aktuelle Rechtsprechung/Verwaltungsanweisungen
Besprochen werden insbesondere:
- Verwaltungsrat als Unternehmer - EuGH beseitigt klare Rechtslage
- Liebhaberei in der Umsatzsteuer
- Warenzugaben bei Abschluss langfristiger Verträge
- PV-Anlagen-Update in der USt: Entnahme rückwirkend - bis Januar 2024 - möglich & weitere Updates
- Kein § 14c Abs. 1 UStG bei B2C-Leistungen, trotz unrichtigem Steuerausweis
- Missbrauch durch Ist-Versteuerung bei USt und Soll-Versteuerung bei VorSt?
- Hilfsumsätze können nicht dem besonderen Durchschnittssatz für Landwirte unterliegen
- Bedeutung der Rechnung beim innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft
Restaurationsleistungen und andere Abgrenzungsfragen zur Umsatzsteuer
Die Abgrenzung des vollen Umsatzsteuersatzes (derzeit 19 %) vom ermäßigten Umsatzsteuersatz (derzeit 7 %) erscheint zunächst unproblematisch. Wie so oft im Steuerrecht gibt es aber Grenzfälle, die schwierig zu lösen sind. Als Paradebeispiel seien die Restaurationsleistungen genannt, deren zutreffende Beurteilung seit 1.1.2024 und dem Wegfall des ermäßigten Steuersatzes wieder wichtiger geworden ist. Der Beitrag stellt die Tatbestände des ermäßigten Steuersatzes dar und geht auf die Abgrenzungsfragen ein, die sich in der Praxis ergeben. Dabei spielen auch der Grundsatz der Einheitlichkeit der Leistung sowie die Unterscheidung von Werklieferung und Werkleistung eine große Rolle.
Ausgewählte Praxisfälle betreffend § 17 UStG
Die Auswirkungen von nachträglich eingetretenen Veränderungen tatsächlicher und rechtlicher Art auf die Besteuerung ist auch im Bereich des Umsatzsteuerrechts ein vielschichtiges und streitanfälliges Thema. Im Beitrag soll anhand von Praxisfällen ein Überblick über wichtige Probleme gegeben werden, der den Einstieg in die Fallbearbeitung erleichtern soll.
Zuordnung zum Unternehmen
Die Zuordnung zum Unternehmen spielt in der Umsatzsteuer eine zentrale Rolle. Zum einen ist bei den Eingangsumsätzen der Leistungsbezug für das Unternehmen Grundvoraussetzung für den Anspruch auf Vorsteuerabzug. Zum anderen ist die Zugehörigkeit eines Gegenstands zum Unternehmen zwingend für die Steuerbarkeit eines Ausgangsumsatzes.
Der Beitrag stellt die wesentlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Zuordnung dar und versucht anhand klassischer Beispiele für die unterschiedlichen Fallkonstellationen eine Handreichung für die Praxis zu vermitteln.
Es bestehen drei Möglichkeiten, an dieser Arbeitsgemeinschaft teilzunehmen:
- Video-Seminar: Die Videos werden voraussichtlich ab dem 15.4.2024 online verfügbar sein.
- Webinar: Den Termin für das Webinar und den Link zur Teilnahme finden Sie künftig bei Neufang Online:
https://online.neufang-akademie.de/webinars - Präsenzveranstaltung: Eine vorherige Anmeldung zu unseren Präsenzveranstaltungen ist nicht mehr erforderlich. Die Termine finden Sie auf dieser Seite:
https://www.neufang-akademie.de/termine
Einen Kommentar schreiben