• 24.03.2024

Beratungspraxis 4/2024

Neufang Akademie Arbeitsgemeinschaft Beratungspraxis

Die Arbeitsgemeinschaft wird ent­weder ge­lei­tet durch Artemis Antoniou, LL.B., Steuerberaterin, Prof. Dr. Sascha Gieseler, Michael Schäfer, LL.B., Steuer­berater oder Dipl.-Finanz­wirt (FH) Teresa Maria Urban, Steuerberater.

Die nachfolgenden Themen bilden den Schwerpunkt der Arbeitsgemeinschaft:

Aktuelle Rechtsprechung/Verwaltungsanweisungen
Besprochen werden insbesondere:

  • Verwaltungsrat als Unter­neh­mer - EuGH be­sei­tigt klare Rechts­lage
  • Liebhaberei in der Um­satz­steuer
  • Warenzugaben bei Ab­schluss lang­fris­ti­ger Ver­trä­ge
  • PV-Anlagen-Update in der USt: Ent­nah­me rück­wir­kend - bis Ja­nu­ar 2024 - mög­lich & weitere Up­dates
  • Kein § 14c Abs. 1 UStG bei B2C-Leis­tun­gen, trotz un­rich­ti­gem Steuer­aus­weis
  • Missbrauch durch Ist-Ver­steuerung bei USt und Soll-Ver­steuerung bei VorSt?
  • Hilfsumsätze können nicht dem beson­de­ren Durch­schnitts­satz für Land­wirte unter­liegen
  • Bedeutung der Rechnung beim inner­ge­mein­schaft­lichen Drei­ecks­ge­schäft

Restaurationsleistungen und andere Ab­grenz­ungs­fragen zur Um­satz­steuer
Die Abgrenzung des vollen Umsatz­steuer­satzes (derzeit 19 %) vom ermäßig­ten Um­satz­steuer­satz (derzeit 7 %) er­scheint zu­nächst un­pro­ble­ma­tisch. Wie so oft im Steuer­recht gibt es aber Grenz­fälle, die schwie­rig zu lösen sind. Als Parade­bei­spiel seien die Res­tau­ra­tions­leis­tungen ge­nannt, deren zu­tref­fen­de Beur­tei­lung seit 1.1.2024 und dem Weg­fall des er­mäßig­ten Steuer­satzes wieder wich­ti­ger ge­worden ist. Der Beitrag stellt die Tat­be­stän­de des ermäßigten Steuer­satzes dar und geht auf die Ab­grenz­ungs­fragen ein, die sich in der Praxis er­ge­ben. Dabei spielen auch der Grund­satz der Ein­heit­lich­keit der Leis­tung sowie die Unter­scheidung von Werk­lie­ferung und Werk­leis­tung eine große Rolle.

Ausgewählte Praxisfälle betreffend § 17 UStG
Die Auswirkungen von nach­träg­lich ein­ge­tre­ten­en Ver­än­de­run­gen tat­säch­licher und recht­licher Art auf die Be­steue­rung ist auch im Be­reich des Um­satz­steuer­rechts ein viel­schich­tiges und streit­an­fälliges Thema. Im Bei­trag soll an­hand von Praxis­fällen ein Über­blick über wich­tige Pro­ble­me gegeben werden, der den Ein­stieg in die Fall­bear­bei­tung er­leich­tern soll.

Zuordnung zum Un­ter­neh­men
Die Zuordnung zum Unter­nehmen spielt in der Um­satz­steuer eine zen­trale Rolle. Zum einen ist bei den Ein­gangs­um­sätzen der Leis­tungs­be­zug für das Unter­nehmen Grund­voraus­setzung für den An­spruch auf Vor­steuer­abzug. Zum anderen ist die Zu­ge­hörig­keit eines Gegen­stands zum Unter­nehmen zwin­gend für die Steuer­bar­keit eines Aus­gangs­umsatzes.

Der Beitrag stellt die wesent­li­chen Vo­raus­setzun­gen und Rechts­folgen der Zuord­nung dar und ver­sucht an­hand klassischer Bei­spiele für die unter­schied­li­chen Fall­kon­stella­tio­nen eine Hand­reichung für die Praxis zu ver­mit­teln.

Es bestehen drei Möglichkeiten, an dieser Arbeitsgemeinschaft teilzunehmen:

  1. Video-Seminar: Die Videos werden vo­raus­sicht­lich ab dem 15.4.2024 online verfügbar sein.
  2. Webinar: Den Termin für das Webinar und den Link zur Teil­nah­me finden Sie künf­tig bei Neufang Online:
    https://online.neufang-akademie.de/webinars
  3. Präsenzveranstaltung: Eine vorherige An­mel­dung zu un­ser­en Prä­senz­ver­an­stal­tun­gen ist nicht mehr er­for­der­lich. Die Ter­mi­ne finden Sie auf dieser Seite:
    https://www.neufang-akademie.de/termine

Einen Kommentar schreiben

Bitte rechnen Sie 2 plus 9.