• 11.03.2026

Beratungspraxis 4/2026

Neufang Akademie Arbeitsgemeinschaft Beratungspraxis

Die Arbeitsgemeinschaft wird ent­weder ge­lei­tet durch Prof. Dr. Sascha Gieseler, Michael Schäfer, LL.B., Steuerberater, Dr. Sandy Schüler-Täsch, Richterin am BFH oder Dipl.-Finanzwirt (FH) Teresa Maria Urban, Steuerberater.

Die nachfolgenden Themen bilden den Schwerpunkt der Arbeitsgemeinschaft:

Aktuelle Rechtsprechung/Verwaltungsanweisungen
Besprochen werden insbesondere:

  • Erfolgsabhängige Bezahlung als Entgelt
  • Aufteilung des Gesamtentgelts
  • Splittung des Steuersatzes im Hotelgewerbe
  • 14c UStG und B2C-Leistungen - zweiter Akt vor dem EuGH: Schätzung doch möglich
  • Kann ein Dritter vor § 14c UStG bewahren?
  • Umsatzsteuerliche Behandlung von In-App-Käufen
  • Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs von Erklärungsabgabe abhängig
  • Unentgeltliche Leistungsbeistellung, z. B. im Konzern
  • Abrechnung auch innerhalb Konzern ratsam
  • Dreiecksgeschäfte auch bei vier Beteiligten möglich

Bildungsleistungen in der Umsatzsteuer - Was muss aufgrund der Neuregelung und neuen Verwaltungsauffassung in der Praxis getan werden?
Die umsatzsteuerliche Behandlung von Bildungsleistungen ist seit jeher streitanfällig. Zum 1.1.2025 hat der Gesetzgeber den § 4 Nr. 21 UStG neu gefasst, um die Regelung unionsrechtskonform(er) auszugestalten. Mit dem begleitenden BMF-Schreiben vom 24.10.2025 wurde der Umsatzsteuer-Anwendungserlass umfassend überarbeitet. Damit muss nun neu untersucht werden: Welche Leistung von Mandanten fällt unter § 4 Nr. 21 UStG? Welche Änderungen ergeben sich bei Bestandsfällen? Wie erkenne ich betroffene Fälle und wie muss gehandelt werden, um teure Fehler zu vermeiden? Einen Schwerpunkt bildet auch das formelle Bescheinigungsverfahren, welches weiterhin zentral bleibt.

Umsatzsteuer und Insolvenz
Die Umsatzsteuer betrifft nahezu jedes Unternehmen. Bei Eintritt der Insolvenz kommen zur finanziellen und organisatorischen Ausnahmesituation komplexe steuerliche Fragestellungen hinzu. Besonders die Behandlung der Umsatzsteuer vor und nach Insolvenzeröffnung ist fehleranfällig und wirkt sich sowohl auf die Masse als auch auf den Haftungsbereich von Schuldner, Insolvenzverwalter und Steuerberater aus. Im Beitrag wird Fallorientiert dargestellt, welche Probleme entstehen und wie die Abgrenzungen zutreffend vorzunehmen sind.

Der Reemtsma-Direktanspruch in der Umsatzsteuer
Gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG kommt ein Vorsteuerabzug nur in Betracht, wenn die Steuer gesetzlich geschuldet wird. Ein zu Unrecht in der Rechnung als Vorsteuer ausgewiesener Betrag begründet also kein Recht auf einen Vorsteuerabzug. Hat der Leistungsempfänger gleichwohl den vollen Rechnungsbetrag entrichtet, stellt sich die Frage, wie der hieraus ergebende finanzielle Schaden ausgeglichen werden kann. Ist der Leistende und Vertragspartner nicht mehr auffindbar, zahlungsunfähig oder gar insolvent, besteht die Gefahr, dass der Schaden beim Leistungsempfänger „hängen“ bleibt. Hier kommt der sog. Reemtsma-Direktanspruch ins Spiel. Bei diesem Anspruch handelt es sich um einen unmittelbar gegen die Finanzverwaltung gerichteten Anspruch des Leistungsempfängers auf Rückzahlung (bzw. Verrechnung) einer gesetzlich nicht geschuldeten, aber in einer Rechnung gesondert ausgewiesenen und an den Leistenden gezahlten Umsatzsteuer. Der Anspruch ist nicht gesetzlich geregelt und beruht auf der Rechtsprechung des EuGH. Der Beitrag zeigt auf, unter welchen Voraussetzungen ein solchen Direktanspruch vorgenommen werden kann.

Es bestehen drei Möglichkeiten, an dieser Arbeitsgemeinschaft teilzunehmen:

  1. Video-Seminar: Die Videos werden vo­raus­sicht­lich ab dem 15.4.2026 online verfügbar sein.
  2. Webinar: Den Termin für das Webinar und den Link zur Teil­nah­me finden Sie künf­tig bei Neufang Online:
    https://online.neufang-akademie.de/webinars
  3. Präsenzveranstaltung: Eine vorherige An­mel­dung zu un­ser­en Prä­senz­ver­an­stal­tun­gen ist nicht mehr er­for­der­lich. Die Ter­mi­ne finden Sie auf dieser Seite:
    https://www.neufang-akademie.de/termine

Einen Kommentar schreiben

Was ist die Summe aus 4 und 6?