• 17.04.2023

Beratungspraxis 5/2023

Neufang Akademie Arbeitsgemeinschaft Beratungspraxis

Die Arbeitsgemeinschaft wird ent­weder ge­lei­tet durch Dipl.-Finanzwirt (FH) Artur Bieger, Michael Schäfer, LL.B., Steu­er­be­ra­ter, Franz Schmid, Rechtsanwalt.

Die nachfolgenden Themen bilden den Schwerpunkt der Arbeitsgemeinschaft:

Aktuelle Rechtsprechung/Verwaltungsanweisungen
Besprochen werden insbesondere:

  • Rückstellungsbildung für Kundenkartenprogramm
  • Zur Berück­sich­ti­gung von AfA auf nach­träg­li­che An­schaf­fungs­kos­ten eines PKW-Tief­ga­ra­gen­stell­plat­zes bei vor­he­ri­ger In­an­spruch­nahme von Denk­mal-AfA
  • Keine Anwendung der Fahr­ten­buch­me­tho­de bei Schät­zung des Treib­stoff­ver­brauchs
  • Veräußerungs­ge­win­ne bei Kryp­to­wäh­run­gen
  • Behindertengerechter Gar­ten­um­bau keine au­ßer­ge­wöhn­li­che Be­las­tung
  • Kein Abzug vor­weg­ge­nom­me­ner Be­triebs­aus­ga­ben bei der Ge­wer­be­steuer
  • Beschränkte Erb­schaft­steu­er­pflicht beim Er­werb durch Ver­mächt­nis
  • Grundstücks­wert­er­mitt­lung bei Exis­tenz eines zeit­na­hen Kauf­prei­ses

Energiepreis­pau­scha­le(n) inkl. Ein­kom­men­steu­er­er­klä­rung
In den letz­ten Jah­ren bin­den staat­li­che Un­ter­stüt­zungs­zah­lun­gen in einem erheb­li­chen Um­fang Ar­beits­res­sour­cen. Nach­dem ein Ende der Corona-Hilfen in Sicht war, hielt die Pro­ble­ma­tik der Ener­gie­preis­pau­scha­le Ein­zug in die Kanz­lei­en. Dass 300 € eine solche Ar­beit ver­ur­sachen würden, war da­mals wohl nur für die Wenigs­ten ab­seh­bar. Doch leider ist die Arbeit dies­be­züg­lich noch nicht ab­ge­schlossen, denn auch im Rahmen der Ein­kom­men­steu­er­er­klä­run­gen des Jahres 2022 sind noch Ar­bei­ten not­wen­dig. Au­ßer­dem ist zu er­war­ten, dass Man­dan­ten - auch für Ver­wandte - in Ihren Kanz­lei­en Nach­fra­gen zu den Ener­gie­preis­pau­scha­len stellen werden. Daher wird der Bei­trag auf­zei­gen, was bei der Steuer­er­klä­rung 2022 be­ach­tet werden muss und was zu be­ach­ten ist, wenn die Pau­scha­le z. B. mehr­fach aus­be­zahlt bzw. noch nicht aus­ge­zahlt wurde.

Verbindliche Aus­kunft der Fi­nanz­ämter
Wird eine Ge­stal­tung ge­plant, ist deren Rechts­fol­gen nicht im­mer sicher. Häu­fig exis­tieren nicht ge­klär­te Rechts­fra­gen. In solchen Fällen kön­nen ver­bind­liche Aus­künf­te der Fi­nanz­äm­ter Rechts­si­cher­heit schaffen. Deren Vo­raus­set­zun­gen und Hür­den werden im Bei­trag auf­ge­zeigt.

Tatsächliche Ver­stän­di­gung
Die tatsächliche Ver­stän­di­gung mit der Fi­nanz­be­hör­de ist in der Praxis - gerade im Rah­men von Au­ßen­prü­fun­gen - für alle Be­tei­lig­ten ein re­gel­mä­ßig nütz­li­ches Ins­tru­ment, das vor al­lem in schwer be­weis­ba­ren Si­tua­tionen für Rechts­sicher­heit auf bei­den Sei­ten sorgt (zum Bei­spiel in Schät­zungs­fällen, Zu­schlä­gen bei Kas­sen­män­geln).

Zweck der tat­säch­li­chen Ver­stän­di­gung über den Sach­ver­halt ist es, zu je­dem Zeit­punkt des Be­steu­erungs­ver­fah­rens hin­sicht­lich be­stimm­ter Sach­ver­hal­te, deren Klä­rung schwie­rig, aber zur Fest­set­zung der Steuer not­wen­dig ist, den mög­lichst zu­tref­fen­den Be­steu­erungs­sach­ver­halt im Sinne des § 88 AO ein­ver­nehm­lich fest­zu­le­gen. Dies dient der Be­sei­ti­gung von Un­si­cher­hei­ten und Un­ge­nau­ig­keiten. Keine der beiden Seiten kann nach­träglich von der Ver­ein­ba­rung ab­weichen. Im Ge­gen­satz zur ver­bind­li­chen Aus­kunft im Sinne des § 89 AO betrifft die tat­säch­liche Ver­stän­di­gung be­reits ab­ge­schlossene Sach­ver­halte.

Es bestehen drei Möglichkeiten, an dieser Arbeitsgemeinschaft teilzunehmen:

  1. Video-Seminar: Die Videos werden vo­raus­sicht­lich ab dem 15.5.2023 online verfügbar sein.
  2. Webinar: Den Termin für das Webinar und den Link zur Teil­nah­me finden Sie künf­tig bei Neufang Online:
    https://online.neufang-akademie.de/webinars
  3. Präsenzveranstaltung: Eine vorherige An­mel­dung zu un­ser­en Prä­senz­ver­an­stal­tun­gen ist nicht mehr er­for­der­lich. Die Ter­mi­ne finden Sie auf dieser Seite:
    https://www.neufang-akademie.de/termine

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