- 17.05.2023
Beratungspraxis 6/2023
Die Arbeitsgemeinschaft wird entweder geleitet durch Steffen Hölzle, Richter am Finanzgericht, Dr. Peter Merz, Richter am Finanzgericht oder Franz Schmid, Rechtsanwalt.
Die nachfolgenden Themen bilden den Schwerpunkt der Arbeitsgemeinschaft:
Aktuelle Rechtsprechung/Verwaltungsanweisungen
Besprochen werden insbesondere:
- Nachweis des Zugangs eines Steuerbescheides durch Daten des Rechenzentrums
- Einwendungen gegen den Zinszeitraum der Vollverzinsung
- Verfassungsmäßigkeit der Höhe der AdV Zinsen
- Anspruch auf Prozesszinsen nur für bezahlte Steuern
- Keine Bildung einer Pensionsrückstellung bei Pensionszusage unter Vorbehalt
Die Veranlagungsarten der §§ 25 bis 26b EStG
Auch wenn die Beschäftigung mit den verschiedenen Veranlagungsarten der §§ 25 bis 26b EStG in der Steuerberatung im Allgemeinen ein alltäglicher Vorgang ist, weist diese Thematik dennoch in bestimmten Konstellationen Besonderheiten und verfahrensrechtliche Probleme auf, die man unbedingt kennen und für die man sensibilisiert sein sollte. Im Beitrag werden deshalb zunächst die Anforderungen an die Durchführung von Veranlagungen von Ehegatten – insbesondere in Sonderfällen – dargestellt. Danach werden die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen und Wirkungen des Wechsels der Veranlagungsart sowie weitere verfahrensrechtliche Aspekte, die in diesem Zusammenhang von Bedeutung sind, erörtert.
Die Aufteilung der Gesamtschuld (§§ 268 bis 280 AO)
In Situationen wie beispielsweise der Trennung von Ehepaaren ist das Rechtsinstitut der Aufteilung der Gesamtschuld von erheblicher Bedeutung. Es bewirkt eine Beschränkung der Vollstreckung rückständiger Beträge. Mit dem Rechtsinstitut der Aufteilung der Gesamtschuld wird also die Möglichkeit geschaffen, die Gesamtsteuerlast beider Ehepartner im Wege der Zusammenveranlagung unter Anwendung des Splittingtarifs (§ 32a Abs. 5 EStG) zu reduzieren, aber dennoch die Folgen der mit der Zusammenveranlagung einhergehenden Gesamtschuldnerschaft der Ehegatten (§ 44 Abs. 1 Satz 1 AO) zu vermeiden.
Im Beitrag werden die praxisrelevanten Aspekte und Aufteilungskriterien dargestellt, denn die Weichenstellung der Aufteilung der Gesamtschuld muss bereits bei Leistung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen beachtet werden.
Es bestehen drei Möglichkeiten, an dieser Arbeitsgemeinschaft teilzunehmen:
- Video-Seminar: Die Videos werden voraussichtlich ab dem 12.6.2023 online verfügbar sein.
- Webinar: Den Termin für das Webinar und den Link zur Teilnahme finden Sie künftig bei Neufang Online:
https://online.neufang-akademie.de/webinars - Präsenzveranstaltung: Eine vorherige Anmeldung zu unseren Präsenzveranstaltungen ist nicht mehr erforderlich. Die Termine finden Sie auf dieser Seite:
https://www.neufang-akademie.de/termine
Einen Kommentar schreiben