• 17.05.2023

Beratungspraxis 6/2023

Neufang Akademie Arbeitsgemeinschaft Beratungspraxis

Die Arbeitsgemeinschaft wird ent­weder ge­lei­tet durch Steffen Hölzle, Rich­ter am Fi­nanz­ge­richt, Dr. Peter Merz, Rich­ter am Fi­nanz­ge­richt oder Franz Schmid, Rechtsanwalt.

Die nachfolgenden Themen bilden den Schwerpunkt der Arbeitsgemeinschaft:

Aktuelle Rechtsprechung/Verwaltungsanweisungen
Besprochen werden insbesondere:

  • Nachweis des Zu­gangs eines Steu­er­be­schei­des durch Da­ten des Rechen­zen­trums
  • Ein­wen­dun­gen gegen den Zins­zeit­raum der Voll­ver­zinsung
  • Ver­fas­sungs­mä­ßig­keit der Höhe der AdV Zinsen
  • An­spruch auf Pro­zess­zinsen nur für be­zahl­te Steu­ern
  • Keine Bil­dung einer Pen­sions­rück­stel­lung bei Pen­sions­zu­sa­ge unter Vor­be­halt

 

Die Ver­an­la­gungs­ar­ten der §§ 25 bis 26b EStG
Auch wenn die Be­schäf­ti­gung mit den ver­schie­den­en Ver­an­la­gungs­arten der §§ 25 bis 26b EStG in der Steu­er­be­ra­tung im All­ge­mei­nen ein all­täg­li­cher Vor­gang ist, weist die­se The­ma­tik den­noch in be­stimm­ten Kon­stel­la­tio­nen Be­son­der­hei­ten und ver­fah­rens­recht­li­che Pro­ble­me auf, die man un­be­dingt kennen und für die man sen­si­bi­li­siert sein sollte. Im Bei­trag werden des­halb zu­nächst die An­for­de­run­gen an die Durch­füh­rung von Ver­an­la­gun­gen von Ehe­gat­ten – ins­be­son­dere in Son­der­fäl­len – dar­ge­stellt. Danach werden die ver­fah­rens­recht­li­chen Vo­raus­set­zun­gen und Wir­kun­gen des Wech­sels der Ver­an­la­gungs­art sowie wei­te­re ver­fah­rens­recht­li­che As­pek­te, die in diesem Zu­sam­men­hang von Be­deu­tung sind, er­ör­tert.

Die Auf­tei­lung der Ge­samt­schuld (§§ 268 bis 280 AO)
In Si­tua­tio­nen wie bei­spiels­weise der Tren­nung von Ehe­paaren ist das Rechts­institut der Auf­teilung der Gesamt­schuld von er­heb­licher Be­deu­tung. Es be­wirkt eine Be­schrän­kung der Voll­streckung rück­stän­diger Be­trä­ge. Mit dem Rechts­institut der Auf­tei­lung der Ge­samt­schuld wird also die Mög­lich­keit geschaffen, die Ge­samt­steuer­last beider Ehe­partner im Wege der Zu­sam­men­ver­an­la­gung unter An­wen­dung des Splitting­tarifs (§ 32a Abs. 5 EStG) zu re­du­zieren, aber den­noch die Fol­gen der mit der Zu­sam­men­ver­an­la­gung ein­her­ge­hen­den Ge­samt­schuld­ner­schaft der Ehe­gatten (§ 44 Abs. 1 Satz 1 AO) zu ver­mei­den.

Im Bei­trag werden die pra­xis­re­le­van­ten Aspek­te und Auf­tei­lungs­kri­te­rien dar­ge­stellt, denn die Weichen­stel­lung der Auf­tei­lung der Ge­samt­schuld muss bereits bei Leis­tung der Ein­kom­men­steuer-Voraus­zah­lun­gen beach­tet werden.

Es bestehen drei Möglichkeiten, an dieser Arbeitsgemeinschaft teilzunehmen:

  1. Video-Seminar: Die Videos werden vo­raus­sicht­lich ab dem 12.6.2023 online verfügbar sein.
  2. Webinar: Den Termin für das Webinar und den Link zur Teil­nah­me finden Sie künf­tig bei Neufang Online:
    https://online.neufang-akademie.de/webinars
  3. Präsenzveranstaltung: Eine vorherige An­mel­dung zu un­ser­en Prä­senz­ver­an­stal­tun­gen ist nicht mehr er­for­der­lich. Die Ter­mi­ne finden Sie auf dieser Seite:
    https://www.neufang-akademie.de/termine

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