• 16.05.2024

Beratungspraxis 6/2024

Neufang Akademie Arbeitsgemeinschaft Beratungspraxis

Die Arbeitsgemeinschaft wird ent­weder ge­lei­tet durch Dipl.-Fi­nanz­wirt (FH) Artur Bieger, Guido Körner, Rechts­anwalt oder Franz Schmid, Rechts­anwalt.

Die nachfolgenden Themen bilden den Schwerpunkt der Arbeitsgemeinschaft:

Aktuelle Rechtsprechung/Verwaltungsanweisungen
Besprochen werden insbesondere:

  • Nichtigkeit eines Schen­kung­steuer­be­scheids
  • Rückgängigmachung eines Investitions­ab­zugs­be­trags für eine steuer­be­frei­te Pho­to­vol­taik­anlage
  • Zweitwohnungsteuer als be­grenz­te Kos­ten der Un­ter­kunft für eine dop­pel­te Haus­halts­füh­rung
  • Keine Verteilung von Nut­zungs­ent­schä­di­gungen für Aus­gleichs­flächen bei Min­dest­lauf­zeit
  • Entgeltlicher Verzicht auf ein Nieß­brauch­recht stellt keine Ver­äuße­rung nach § 23 EStG dar
  • Pauschalierung der Ein­kom­men­steuer bei VIP-Logen
  • Steuerabzug bei aus­län­di­schen Künst­lern
  • Erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG im Falle einer Be­triebs­ver­pachtung

Anschaffungsnaher Auf­wand in der Praxis
Für viele Mandanten ist ent­schei­dend, ob sofort ab­zugs­fähiger Er­hal­tungs­auf­wand vor­liegt. Her­stellungs­kosten liegen grund­sätz­lich nur vor, wenn eine über den ur­sprüng­lichen Zu­stand hinaus­gehende we­sent­liche Ver­bes­serung vor­liegt. Diese aus § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB ab­ge­lei­tete Auf­fas­sung wird ein­kom­men­steuer­recht­lich durch den sog. an­schaf­fungs­nahen Auf­wand (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG) durch­brochen. Hinter diesem Rechts­institut steckt der Ge­dan­ke, dass der Er­wer­ber eines Ge­bäu­des, welches von ihm sa­niert werden muss, nicht bes­ser­ge­stellt werden soll, als der Er­wer­ber eines voll funk­tions­fähigen Ge­bäu­des oder der Er­steller eines neuen Ge­bäu­des.

Der Beitrag zeigt praxis­nah die Ab­gren­zung des sofort ab­zugs­fähiger Er­hal­tungs­auf­wand zum an­schaf­fungs­nahen Auf­wand auf.

Drittaufwand versus ab­ge­kürz­ter Zah­lungs- bzw. Ver­trags­weg
Drittaufwand ist grundsätzlich nicht ab­zieh­bar, weil von einem Drit­ten ge­tra­gener Auf­wand den Steuer­pflich­ti­gen nicht belastet, also seine Leis­tungs­fähig­keit nicht min­dert. Die Frage, ob Dritt­auf­wand vor­liegt, kor­respon­diert mit den Pro­blem­stellun­gen ab­ge­kürz­ter Zah­lungs­weg und ggf. abge­kürz­ter Ver­trags­weg. In den beiden letzteren Fällen können ab­ge­kürz­te ab­zugs­fähige Zu­wen­dun­gen vor­lie­gen.

Anhand zahl­reicher Fall­bei­spiele wird Ab­gren­zung dieser Fall­gruppen auf­ge­zeigt und dar­ge­stellt, wie die opti­ma­le Be­ra­tung des Man­dan­ten er­fol­gen kann.

Es bestehen drei Möglichkeiten, an dieser Arbeitsgemeinschaft teilzunehmen:

  1. Video-Seminar: Die Videos werden vo­raus­sicht­lich ab dem 10.6.2024 online verfügbar sein.
  2. Webinar: Den Termin für das Webinar und den Link zur Teil­nah­me finden Sie künf­tig bei Neufang Online:
    https://online.neufang-akademie.de/webinars
  3. Präsenzveranstaltung: Eine vorherige An­mel­dung zu un­ser­en Prä­senz­ver­an­stal­tun­gen ist nicht mehr er­for­der­lich. Die Ter­mi­ne finden Sie auf dieser Seite:
    https://www.neufang-akademie.de/termine

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