- 16.05.2024
Beratungspraxis 6/2024
Die Arbeitsgemeinschaft wird entweder geleitet durch Dipl.-Finanzwirt (FH) Artur Bieger, Guido Körner, Rechtsanwalt oder Franz Schmid, Rechtsanwalt.
Die nachfolgenden Themen bilden den Schwerpunkt der Arbeitsgemeinschaft:
Aktuelle Rechtsprechung/Verwaltungsanweisungen
Besprochen werden insbesondere:
- Nichtigkeit eines Schenkungsteuerbescheids
- Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags für eine steuerbefreite Photovoltaikanlage
- Zweitwohnungsteuer als begrenzte Kosten der Unterkunft für eine doppelte Haushaltsführung
- Keine Verteilung von Nutzungsentschädigungen für Ausgleichsflächen bei Mindestlaufzeit
- Entgeltlicher Verzicht auf ein Nießbrauchrecht stellt keine Veräußerung nach § 23 EStG dar
- Pauschalierung der Einkommensteuer bei VIP-Logen
- Steuerabzug bei ausländischen Künstlern
- Erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG im Falle einer Betriebsverpachtung
Anschaffungsnaher Aufwand in der Praxis
Für viele Mandanten ist entscheidend, ob sofort abzugsfähiger Erhaltungsaufwand vorliegt. Herstellungskosten liegen grundsätzlich nur vor, wenn eine über den ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung vorliegt. Diese aus § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB abgeleitete Auffassung wird einkommensteuerrechtlich durch den sog. anschaffungsnahen Aufwand (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG) durchbrochen. Hinter diesem Rechtsinstitut steckt der Gedanke, dass der Erwerber eines Gebäudes, welches von ihm saniert werden muss, nicht bessergestellt werden soll, als der Erwerber eines voll funktionsfähigen Gebäudes oder der Ersteller eines neuen Gebäudes.
Der Beitrag zeigt praxisnah die Abgrenzung des sofort abzugsfähiger Erhaltungsaufwand zum anschaffungsnahen Aufwand auf.
Drittaufwand versus abgekürzter Zahlungs- bzw. Vertragsweg
Drittaufwand ist grundsätzlich nicht abziehbar, weil von einem Dritten getragener Aufwand den Steuerpflichtigen nicht belastet, also seine Leistungsfähigkeit nicht mindert. Die Frage, ob Drittaufwand vorliegt, korrespondiert mit den Problemstellungen abgekürzter Zahlungsweg und ggf. abgekürzter Vertragsweg. In den beiden letzteren Fällen können abgekürzte abzugsfähige Zuwendungen vorliegen.
Anhand zahlreicher Fallbeispiele wird Abgrenzung dieser Fallgruppen aufgezeigt und dargestellt, wie die optimale Beratung des Mandanten erfolgen kann.
Es bestehen drei Möglichkeiten, an dieser Arbeitsgemeinschaft teilzunehmen:
- Video-Seminar: Die Videos werden voraussichtlich ab dem 10.6.2024 online verfügbar sein.
- Webinar: Den Termin für das Webinar und den Link zur Teilnahme finden Sie künftig bei Neufang Online:
https://online.neufang-akademie.de/webinars - Präsenzveranstaltung: Eine vorherige Anmeldung zu unseren Präsenzveranstaltungen ist nicht mehr erforderlich. Die Termine finden Sie auf dieser Seite:
https://www.neufang-akademie.de/termine
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