- 09.05.2026
Beratungspraxis 6/2026
Die Arbeitsgemeinschaft wird entweder geleitet durch Dipl.-Finanzwirt (FH) Artur Bieger, Guido Körner, Rechtsanwalt, Michael Schäfer, LL.B., Steuerberater oder Franz Schmid, Rechtsanwalt.
Die nachfolgenden Themen bilden den Schwerpunkt der Arbeitsgemeinschaft:
Aktuelle Rechtsprechung/Verwaltungsanweisungen
Besprochen werden insbesondere:
- Gewinngrenze bei einem Investitionsabzugsbetrag
- Mitunternehmerrisiko eines stillen Gesellschafters
- Laufende Gewinnanteile aus typisch stiller Beteiligung sind Kapitalerträge i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG
- VGA und Anscheinsbeweis für die Privatnutzung eines betrieblichen Pkw
- Anforderungen an die tatsächliche Durchführung eines Gewinnabführungsvertrags
- Kein Gewerbeertrag einer GmbH aus der Veräußerung ihres Mitunternehmeranteils
- Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags bei Mitvermietung eines Lastenaufzugs
Altersvorsorgedepot - Überblick zum aktuellen Stand und Umsetzung in der Beratungspraxis
Mit der Reform zur privaten Altersvorsorge hat der Gesetzgeber das Altersvorsorge-Depot (AVD) geschaffen, ein neues Vorsorgeprodukt mit Sonderausgabenabzug, staatlicher Zulage und nachgelagerter Besteuerung. Die Neuregelung gilt ab 1.1.2027. Die entscheidende Frage der Praxis wird für viele sein: „Soll ich umschichten? Lohnt sich das AVD im Vergleich zu einem klassischen ETF/Fonds-Depot überhaupt?“ Pauschale Antworten greifen hier zu kurz. Ob das AVD-Depot oder das klassische ETF-Depot am Ende mehr Nettovermögen liefert, hängt von zahlreichen Stellschrauben ab: Einzahlungshöhe, Anlagehorizont, Grenzsteuersatz in der Erwerbs- und Rentenphase, Auszahlungsform und nicht zuletzt vom Zusammenspiel aus Sonderausgabenabzug, Zulage und der nachgelagerten Besteuerung nach § 22 Nr. 5 EStG. Im Beitrag werden die Systematiken der neuen privaten Altersvorsorge dargestellt und Gestaltungschancen aufgezeigt, die sich aus der neuen Rechtslage ergeben.
Erhaltungsaufwand oder Herstellungskosten? - Aktuelle Auffassung der Verwaltung
Das Bundesfinanzministerium hat am 26.1.2026 das finale BMF-Schreiben zur Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen, Anschaffungskosten, Herstellungskosten und anschaffungsnahen Herstellungskosten bei der Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden veröffentlicht. Das neue BMF-Schreiben ist eine aktualisierte und inhaltlich erweiterte Neuauflage des bisherigen BMF-Schreibens vom 18.7.2003. In dem Beitrag stellen wir die wesentlichen Abgrenzungskriterien dar und zeigen die wesentlichen Unterschiede zum Vorgängerschreiben auf.
Es bestehen drei Möglichkeiten, an dieser Arbeitsgemeinschaft teilzunehmen:
- Video-Seminar: Die Videos werden voraussichtlich ab dem 15.6.2026 online verfügbar sein.
- Webinar: Den Termin für das Webinar und den Link zur Teilnahme finden Sie künftig bei Neufang Online:
https://online.neufang-akademie.de/webinars - Präsenzveranstaltung: Eine vorherige Anmeldung zu unseren Präsenzveranstaltungen ist nicht mehr erforderlich. Die Termine finden Sie auf dieser Seite:
https://www.neufang-akademie.de/termine
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