• 09.05.2026

Beratungspraxis 6/2026

Neufang Akademie Arbeitsgemeinschaft Beratungspraxis

Die Arbeitsgemeinschaft wird ent­weder ge­lei­tet durch Dipl.-Finanzwirt (FH) Artur Bieger, Guido Körner, Rechtsanwalt, Michael Schäfer, LL.B., Steuerberater oder Franz Schmid, Rechtsanwalt.

Die nachfolgenden Themen bilden den Schwerpunkt der Arbeitsgemeinschaft:

Aktuelle Rechtsprechung/Verwaltungsanweisungen
Besprochen werden insbesondere:

  • Gewinngrenze bei einem Investitionsabzugsbetrag
  • Mitunternehmerrisiko eines stillen Gesellschafters
  • Laufende Gewinnanteile aus typisch stiller Beteiligung sind Kapitalerträge i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG
  • VGA und Anscheinsbeweis für die Privatnutzung eines betrieblichen Pkw
  • Anforderungen an die tatsächliche Durchführung eines Gewinnabführungsvertrags
  • Kein Gewerbeertrag einer GmbH aus der Veräußerung ihres Mitunternehmeranteils
  • Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags bei Mitvermietung eines Lastenaufzugs

Altersvorsorgedepot - Überblick zum aktuellen Stand und Umsetzung in der Beratungspraxis
Mit der Reform zur privaten Altersvorsorge hat der Gesetzgeber das Altersvorsorge-Depot (AVD) geschaffen, ein neues Vorsorgeprodukt mit Sonderausgabenabzug, staatlicher Zulage und nachgelagerter Besteuerung. Die Neuregelung gilt ab 1.1.2027. Die entscheidende Frage der Praxis wird für viele sein: „Soll ich umschichten? Lohnt sich das AVD im Vergleich zu einem klassischen ETF/Fonds-Depot überhaupt?“ Pauschale Antworten greifen hier zu kurz. Ob das AVD-Depot oder das klassische ETF-Depot am Ende mehr Nettovermögen liefert, hängt von zahlreichen Stellschrauben ab: Einzahlungshöhe, Anlagehorizont, Grenzsteuersatz in der Erwerbs- und Rentenphase, Auszahlungsform und nicht zuletzt vom Zusammenspiel aus Sonderausgabenabzug, Zulage und der nachgelagerten Besteuerung nach § 22 Nr. 5 EStG. Im Beitrag werden die Systematiken der neuen privaten Altersvorsorge dargestellt und Gestaltungschancen aufgezeigt, die sich aus der neuen Rechtslage ergeben.

Erhaltungsaufwand oder Herstellungskosten? - Aktuelle Auffassung der Verwaltung
Das Bundesfinanzministerium hat am 26.1.2026 das finale BMF-Schreiben zur Ab­grenzung von Er­haltungs­auf­wen­dungen, An­schaf­fungs­kosten, Her­stel­lungs­kosten und anschaf­fungs­nahen Her­stel­lungs­kosten bei der In­stand­setzung und Mo­der­ni­sierung von Ge­bäuden ver­öffentlicht. Das neue BMF-Schrei­ben ist eine ak­tu­alisierte und inhaltlich er­weiterte Neu­auf­lage des bis­he­rigen BMF-Schreibens vom 18.7.2003. In dem Beitrag stellen wir die we­sent­lichen Ab­gren­zungs­kriterien dar und zeigen die wesent­lichen Un­terschie­de zum Vor­gängerschreiben auf.

Es bestehen drei Möglichkeiten, an dieser Arbeitsgemeinschaft teilzunehmen:

  1. Video-Seminar: Die Videos werden vo­raus­sicht­lich ab dem 15.6.2026 online verfügbar sein.
  2. Webinar: Den Termin für das Webinar und den Link zur Teil­nah­me finden Sie künf­tig bei Neufang Online:
    https://online.neufang-akademie.de/webinars
  3. Präsenzveranstaltung: Eine vorherige An­mel­dung zu un­ser­en Prä­senz­ver­an­stal­tun­gen ist nicht mehr er­for­der­lich. Die Ter­mi­ne finden Sie auf dieser Seite:
    https://www.neufang-akademie.de/termine

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