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- 25.06.2026
Beratungspraxis 8/2026
Die Arbeitsgemeinschaft wird entweder geleitet durch Steffen Hölzle, Richter am Finanzgericht, Dr. Peter Merz, Richter am Finanzgericht oder Michael Schäfer, LL.B., Steuerberater.
Die nachfolgenden Themen bilden den Schwerpunkt der Arbeitsgemeinschaft:
Aktuelle Rechtsprechung/Verwaltungsanweisungen
Besprochen werden insbesondere:
- Obligatorische Festsetzung von Verspätungszuschlägen bei Feststellungserklärungen
- Vollverzinsung nach § 233a AO und Billigkeit
- Klagebefugnis bei vollbeendeter Personengesellschaft
- Aufdeckung stiller Reserven bei grenzüberschreitenden Sachverhalten
- Rückstellungsbildung im Zusammenhang mit einem Vorruhestandsmodell
- Aktivierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung beim Vermieter
Straf- und bußgeldrechtliche Aspekte im Besteuerungsverfahren
Die Grenze zwischen einem schlichten Versehen und dem Vorwurf der Steuerhinterziehung verläuft enger, als vielen lieb ist. Schneller, als mancher Mandant glaubt, steht plötzlich der § 370 AO im Raum. So kann beispielsweise eine geringfügig verspätet eingereichte Umsatzsteuervoranmeldung formal eine vollendete Steuerhinterziehung darstellen. Auch muss sich der Mandant Taten Dritter häufig nachteilig anrechnen lassen, z. B. bei einem ahnungslosen Ehegatten in der Zusammenveranlagung.
Unser Schwerpunktbeitrag zeigt Ihnen, wo die strafrechtlichen Risiken für Sie und Ihre Mandanten tatsächlich lauern und wie Sie ihnen souverän begegnen. Vom Kompensationsverbot über die Beihilfe durch „neutrale Handlungen“ bis zur freien Beweiswürdigung des Finanzgerichts.
Ein eigener Abschnitt widmet sich der strafbefreienden Selbstanzeige: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, wann ist großzügiges Schätzen ratsam, welche Sperrgründe kippen die Wirkung. Wer die Fallstricke kennt, bewahrt seinen Mandanten vor einer unwirksamen Selbstanzeige, die mehr schadet als nützt.
Es bestehen drei Möglichkeiten, an dieser Arbeitsgemeinschaft teilzunehmen:
- Video-Seminar: Die Videos werden voraussichtlich ab dem 15.7.2026 online verfügbar sein.
- Webinar: Den Termin für das Webinar und den Link zur Teilnahme finden Sie künftig bei Neufang Online:
https://online.neufang-akademie.de/webinars - Präsenzveranstaltung: Eine vorherige Anmeldung zu unseren Präsenzveranstaltungen ist nicht mehr erforderlich. Die Termine finden Sie auf dieser Seite:
https://www.neufang-akademie.de/termine
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