• 03.01.2025

Immer aktuell I/2025

Neufang Akademie Arbeitsgemeinschaft Immer aktuell

Die Arbeitsgemeinschaft wird entweder geleitet durch Simon Bulling, Steuerberater, Sascha Dotzek, Steuerberater, Dipl.-oec. Mirko Neufang, M.A., Steuer­berater.

Die nachfolgenden Themen bilden den Schwerpunkt der Arbeitsgemeinschaft:

Aktuelle Rechtsprechung/Verwaltungsanweisungen
Dargestellt werden ins­be­son­de­re Ur­tei­le und Ver­wal­tungs­an­wei­sun­gen zu diesen The­men:

  • Steuerfreie Aufstockungsbeträge nach AltTZG bei nachlaufenden Zahlungen
  • Rückgängigmachung eines In­ves­ti­tions­ab­zugs­be­trags für eine steuer­be­freite Pho­to­vol­taik­an­la­ge
  • Vorteilsminderung bei der 1 %-Regelung und Prozesszinsen als Kapital­ein­künf­te
  • Abschluss des Pharmaziestudiums als Erstausbildung i. S. von § 9 Abs. 6 EStG
  • Erste Tätigkeitsstätte bei befristeter Zuordnung an eine Aus­bildungs­stät­te
  • Pauschbeträge für Auslandsdienstreisen ab 2025
  • Abschiedsfeier mit größtenteils externen Gästen kann über­wie­gend eigen­be­trieb­liches In­teresse sein
  • Kein Werbungskostenabzug für ausschließlich durch ein Insolvenz­ver­fah­ren ver­ur­sach­te Auf­wendungen

Grundstücke im Miteigen­tum
Sind an einem Grundstück mehrere Personen beteiligt und vermieten diese das Grund­stück, stellt sich die Frage, wie Einnahmen und Wer­bungs­kosten für die Gewinn­er­mitt­lung i. R. der Einkünfte nach § 21 EStG verteilt wer­den. Grund­sätzlich erfolgt die Ver­teilung Ein­nah­men und Wer­bungs­kosten nach dem Be­teiligungs­verhältnis.
Von diesem Grund­satz kann es aber Ab­weichungen geben, wenn bei­spiels­weise nur ein Mit­eigen­tü­mer seine An­schaf­fung über ein Dar­lehen finanziert hat. In diesem Fall sind ihm die Dar­lehens­zinsen vollständig als Sonder-Wer­bungs­kosten zuzuord­nen. Eine ab­weichen­de Ver­tei­lung ist auch dann mög­lich, wenn sie ihre Ur­sache im Gemein­schafts­ver­hält­nis hat und zivil­recht­lich wirk­sam vereinbart wurde.
Der Bei­trag zeigt anhand von Beispiels­fällen auf, wann eine ab­weichende Zurech­nung steuer­lich anzuerkennen und welche Be­sonder­heiten dabei zu beachten sind.

Eigenbelege in der Buchhaltung
Zur Anerkennung von Betriebsausgaben ist es grundsätzlich erforderlich, dass eine Rech­nung oder eine Quit­tung über den ge­tä­tigten Auf­wand vor­liegt. Ist dies nicht mög­lich oder ist der Fremd­be­leg verloren ge­gan­gen, stellt sich die Frage, wie ein Be­triebs­aus­ga­ben­ab­zug den­noch erreicht werden kann. Der Beitrag stellt die Grund­sätze des Eigen­be­legs im Über­blick dar und er­läutert, welchen Inhalt ein Eigen­beleg haben sollte.

Jahressteuergesetz 2024 und wei­te­re Ge­setzes­än­de­run­gen zum Jahres­wech­sel
Regelmäßig zum Jahreswechsel verabschiedet der Gesetzgeber umfangreiche steuer­recht­liche Än­derungs­ge­setze, welche üblicher­weise den Titel „Jah­res­steuer­gesetz“ erhalten. In die­sem Jahr stimmte der Bun­desrat am 22.11.2024 dem „Jahres­steuer­ge­setz 2024“ zu. Kurz vor Weihnachten hat der Bundesrat am 20.12.2024 dem Steuer­fortent­wick­lungs­gesetz zu­ge­stimmt. Vor der ursprüng­lichen Version dieses Gesetzes ist aber nur die Erhöhung des Kin­der­frei­be­trags, des Grund­freibetrags und Tarifs, Kinder­gelds und Grenzen für den Soli­daritäts­zu­schlag übrig­ge­blieben.
Im Beitrag geben wir eine Darstellung der ein­kom­men­steuer­rechtl­ichen Ände­run­gen. Die Än­derungen im Bereich der Umsatz­steuer wer­den wir Ihnen im nächsten Heft in Immer ak­tuell II/2025 darstellen.

Steuerermäßigung für ener­ge­tische Ge­bäu­de­sanie­rung nach § 35c EStG
Durch die Steuerermäßigung für energetische Gebäudesanierung gem. § 35c EStG werden pri­vat ver­an­lass­te Auf­wen­dungen steuerlich in nicht un­be­deuten­dem Um­fang gefördert. Der Bei­trag stellt die Vor­aus­setzungen für die In­an­spruch­nah­me der Steuer­er­mäßi­gung dar, be­leuch­tet die dazugehörigen Ver­wal­tungs­mei­nung und geht auf die aktuelle Recht­sprechung ein.

 

Es bestehen drei Möglichkeiten, an dieser Arbeitsgemeinschaft teilzunehmen:

  1. Videoseminar: Die Videos werden voraussichtlich ab dem 27.1.2025 online verfügbar sein.
  2. Webinar: Den Termin für das Webinar und den Link zur Teilnahme finden Sie künftig bei Neufang Online:
    https://online.neufang-akademie.de/webinars
  3. Präsenzveranstaltung: Die Termine finden Sie auf dieser Seite:
    https://www.neufang-akademie.de/termine

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