- 03.01.2025
Immer aktuell I/2025
Die Arbeitsgemeinschaft wird entweder geleitet durch Simon Bulling, Steuerberater, Sascha Dotzek, Steuerberater, Dipl.-oec. Mirko Neufang, M.A., Steuerberater.
Die nachfolgenden Themen bilden den Schwerpunkt der Arbeitsgemeinschaft:
Aktuelle Rechtsprechung/Verwaltungsanweisungen
Dargestellt werden insbesondere Urteile und Verwaltungsanweisungen zu diesen Themen:
- Steuerfreie Aufstockungsbeträge nach AltTZG bei nachlaufenden Zahlungen
- Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags für eine steuerbefreite Photovoltaikanlage
- Vorteilsminderung bei der 1 %-Regelung und Prozesszinsen als Kapitaleinkünfte
- Abschluss des Pharmaziestudiums als Erstausbildung i. S. von § 9 Abs. 6 EStG
- Erste Tätigkeitsstätte bei befristeter Zuordnung an eine Ausbildungsstätte
- Pauschbeträge für Auslandsdienstreisen ab 2025
- Abschiedsfeier mit größtenteils externen Gästen kann überwiegend eigenbetriebliches Interesse sein
- Kein Werbungskostenabzug für ausschließlich durch ein Insolvenzverfahren verursachte Aufwendungen
Grundstücke im Miteigentum
Sind an einem Grundstück mehrere Personen beteiligt und vermieten diese das Grundstück, stellt sich die Frage, wie Einnahmen und Werbungskosten für die Gewinnermittlung i. R. der Einkünfte nach § 21 EStG verteilt werden. Grundsätzlich erfolgt die Verteilung Einnahmen und Werbungskosten nach dem Beteiligungsverhältnis.
Von diesem Grundsatz kann es aber Abweichungen geben, wenn beispielsweise nur ein Miteigentümer seine Anschaffung über ein Darlehen finanziert hat. In diesem Fall sind ihm die Darlehenszinsen vollständig als Sonder-Werbungskosten zuzuordnen. Eine abweichende Verteilung ist auch dann möglich, wenn sie ihre Ursache im Gemeinschaftsverhältnis hat und zivilrechtlich wirksam vereinbart wurde.
Der Beitrag zeigt anhand von Beispielsfällen auf, wann eine abweichende Zurechnung steuerlich anzuerkennen und welche Besonderheiten dabei zu beachten sind.
Eigenbelege in der Buchhaltung
Zur Anerkennung von Betriebsausgaben ist es grundsätzlich erforderlich, dass eine Rechnung oder eine Quittung über den getätigten Aufwand vorliegt. Ist dies nicht möglich oder ist der Fremdbeleg verloren gegangen, stellt sich die Frage, wie ein Betriebsausgabenabzug dennoch erreicht werden kann. Der Beitrag stellt die Grundsätze des Eigenbelegs im Überblick dar und erläutert, welchen Inhalt ein Eigenbeleg haben sollte.
Jahressteuergesetz 2024 und weitere Gesetzesänderungen zum Jahreswechsel
Regelmäßig zum Jahreswechsel verabschiedet der Gesetzgeber umfangreiche steuerrechtliche Änderungsgesetze, welche üblicherweise den Titel „Jahressteuergesetz“ erhalten. In diesem Jahr stimmte der Bundesrat am 22.11.2024 dem „Jahressteuergesetz 2024“ zu. Kurz vor Weihnachten hat der Bundesrat am 20.12.2024 dem Steuerfortentwicklungsgesetz zugestimmt. Vor der ursprünglichen Version dieses Gesetzes ist aber nur die Erhöhung des Kinderfreibetrags, des Grundfreibetrags und Tarifs, Kindergelds und Grenzen für den Solidaritätszuschlag übriggeblieben.
Im Beitrag geben wir eine Darstellung der einkommensteuerrechtlichen Änderungen. Die Änderungen im Bereich der Umsatzsteuer werden wir Ihnen im nächsten Heft in Immer aktuell II/2025 darstellen.
Steuerermäßigung für energetische Gebäudesanierung nach § 35c EStG
Durch die Steuerermäßigung für energetische Gebäudesanierung gem. § 35c EStG werden privat veranlasste Aufwendungen steuerlich in nicht unbedeutendem Umfang gefördert. Der Beitrag stellt die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung dar, beleuchtet die dazugehörigen Verwaltungsmeinung und geht auf die aktuelle Rechtsprechung ein.
Es bestehen drei Möglichkeiten, an dieser Arbeitsgemeinschaft teilzunehmen:
- Videoseminar: Die Videos werden voraussichtlich ab dem 27.1.2025 online verfügbar sein.
- Webinar: Den Termin für das Webinar und den Link zur Teilnahme finden Sie künftig bei Neufang Online:
https://online.neufang-akademie.de/webinars - Präsenzveranstaltung: Die Termine finden Sie auf dieser Seite:
https://www.neufang-akademie.de/termine
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