• 02.03.2023

Immer aktuell II/2023

Neufang Akademie Arbeitsgemeinschaft Immer aktuell

Die Arbeitsgemeinschaft wird entweder geleitet durch Simon Bulling, Steuer­be­rater, Prof. Dr. Sascha Gieseler oder Michael Schäfer, LL.B., Steuer­berater.

Die nachfolgenden Themen bilden den Schwerpunkt der Arbeitsgemeinschaft:

Aktuelle Rechtsprechung/Verwaltungsanweisungen
Dargestellt werden ins­be­son­de­re Ur­tei­le und Ver­wal­tungs­an­wei­sun­gen zu diesen The­men:

  • Vorsteuerabzug und private Verwendung im Rahmen eines Ehegatten-Vor­schalt­modells
  • Wirtschaftliche Verflechtung durch austauschbare Büroräume
  • Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer zu privaten Zwecken als tausch­ähn­licher Umsatz
  • Steuerfreie Beförderung von kranken und verletzten Personen
  • Gesetzliche Neuerungen für Gastronomen, Landwirte und bei Gaslieferungen
  • Kein § 14c Abs. 1 UStG bei Rechnung an Nichtunternehmer
  • BFH entscheidet zur Frage der Zuordnungsfrist
  • Vorsteuerabzug bei Repräsentationsaufwand, z. B. Pferde-Rennstall

Photovoltaikanlagen - Update in der Umsatzsteuer - Verwaltung äußert sich zu § 12 Abs. 3 UStG
Ein wesentlicher Part des sog. JStG 2022 waren die Neuregelungen zu Photo­voltaik­an­lagen, sowohl in der Einkommensteuer (§ 3 Nr. 72 EStG) als auch in der Umsatzsteuer (§ 12 Abs. 3 UStG). Wir berichteten in Immer aktuell VI/2022.
Durch die Einführung des sog. Nullsteuersatzes für die Lieferung bestimmter Photo­voltaik­an­lagen ab 1.1.2023 hat der Gesetz­ge­ber eine für die Praxis wichtige Neuregelung getroffen. Die Vorschrift ist leider aus prak­tischer Sicht noch immer mit vielen Fragez­eichen versehen. Einiges konnte durch das BMF-Schreiben vom 26.2.2023 aufgeklärt werden. Daher wird im Beitrag ein Update zu diesem für die Praxis hoch­re­lev­anten Beratungs­feld gegeben.

Vorsteuerabzug bei der Herstellung eines gemischt-genutzten Gebäudes - Verwaltung schafft Beratungssicherheit
Bei Herstellung eines Gebäudes ist die Frage des Vorsteuerabzugs schon aufgrund der schlichten Höhe der Aufwendungen von enormer praktischer Bedeutung. Daher wird im Beitrag auf die Frage eingegangen, welcher Vor­steuer­ab­zug bei Errichtung eines Gebäudes möglich ist. Schwerpunkt bilden dabei die Fälle einer sog. Misch­nutzung des Gebäudes, d. h. Fälle, bei denen die Vorsteuerbeträge nicht einheitlich zu beurteilen sind. Dabei wird im Schwerpunkt auf das aktuelle BMF-Schreiben vom 20.10.2022 zurückgegriffen, in welchem die Verwaltung ihre aktuelle Rechtsauffassung zur Frage des Vorsteuerabzugs eines gemischt-genutzten Gebäudes darstellt. Die zugrundeliegende Rechtsprechung wurde dabei weitestgehend übernommen.

Praxisprobleme bei der Differenzbesteuerung
Die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG spielt insbesondere im Ge­braucht­wagen­handel eine große Rolle. Aber auch der Second-Hand-Markt im Internet für alltägliche Artikel ist von der Regelung betroffen, weshalb die Be­deu­tung der Vor­schrift zunimmt. Der Beitrag hat zum Ziel, die Regelung in ihren Grundzügen darzustellen sowie auf praxisrelevante Prob­lem­stel­lungen ein­zu­gehen. Besonderheiten sind im grenz­über­schrei­ten­den Waren­ver­kauf zu beachten. In der jüngsten Zeit hat auch die Recht­sprechung in einigen Punkten Klarheit geschaffen, deren Ergebnisse im Beitrag eingearbeitet sind.

Es bestehen drei Möglichkeiten, an dieser Arbeitsgemeinschaft teilzunehmen:

  1. Videoseminar: Die Videos werden voraussichtlich ab dem 27.03.2023 online verfügbar sein.
  2. Webinar: Den Termin für das Webinar und den Link zur Teilnahme finden Sie künftig bei Neufang Online:
    https://online.neufang-akademie.de/webinars
  3. Präsenzveranstaltung: Die Termine finden Sie auf dieser Seite:
    https://www.neufang-akademie.de/termine

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