- 25.02.2026
Immer aktuell II/2026
Die Arbeitsgemeinschaft wird entweder geleitet durch Artemis Antoniou, LL.B., Steuerberaterin, Simon Bulling, Steuerberater, Prof. Dr. Sascha Gieseler oder Michael Schäfer, LL.B., Steuerberater.
Die nachfolgenden Themen bilden den Schwerpunkt der Arbeitsgemeinschaft:
Aktuelle Rechtsprechung/Verwaltungsanweisungen
Dargestellt werden insbesondere Urteile und Verwaltungsanweisungen zu diesen Themen:
- Voraussetzungen einer nicht steuerbaren Entnahme (sog. „Entnahme-Verkaufs-Modell“)
- Online-Veranstaltungen und Bildungsleistungen: BMF revidiert Auffassung zur Steuerbefreiung bei Online-Veranstaltungen - und macht es nicht besser
- Erfolgsabhängige Bezahlung als Entgelt
- Aufteilung eines Gesamtentgelts
- Splittung des Steuersatzes im Hotelgewerbe
- 14c UStG und B2C-Leistungen - zweiter Akt vor dem EuGH: Schätzung doch möglich
- Kann ein Dritter vor § 14c UStG bewahren?
- Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs von Erklärungsabgabe abhängig
- Vorsteuer aus unentgeltlicher Leistungsbeistellung
Ausgewählte umsatzsteuerrechtliche Änderungen zum Jahreswechsel
Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 treten zum 1.1.2026 punktuelle, aber weitreichende Neuerungen in Kraft. Wir betrachten in der aktuellen Ausgabe von Immer aktuell II/2026 die umsatzsteuerrechtlichen Änderungen, allen voran die 7 % in der Gastronomie, denn die Rückkehr zum ermäßigten Steuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (außer Getränke) ist beschlossen. Außerdem sollte bereits jetzt eine Änderung der Zukunft beachtet werden, denn die Anpassung des Vorsteuerabzugs im Zuge der E-Rechnungs-Umstellung bis 31.12.2027 erfordert eine Anpassung der Abrechnungssysteme und eine proaktive Beratung Ihrer Mandanten.
Bildungsleistungen in der Umsatzsteuer - Was muss aufgrund der Neuregelung und neuen Verwaltungsauffassung in der Praxis getan werden?
Die umsatzsteuerliche Behandlung von Bildungsleistungen ist seit jeher streitanfällig. Zum 1.1.2025 hat der Gesetzgeber den § 4 Nr. 21 UStG neu gefasst, um die Regelung unionsrechtskonform(er) auszugestalten. Mit dem begleitenden BMF-Schreiben vom 24.10.2025 wurde der Umsatzsteuer-Anwendungserlass umfassend überarbeitet. Damit muss nun neu untersucht werden: Welche Leistung von Mandanten fällt unter § 4 Nr. 21 UStG? Welche Änderungen ergeben sich bei Bestandsfällen? Wie erkenne ich betroffene Fälle und wie muss gehandelt werden, um teure Fehler zu vermeiden? Einen Schwerpunkt bildet auch das formelle Bescheinigungsverfahren, welches weiterhin zentral bleibt.
Praktische Probleme bei der „falschen“ Rechnungsfragen und deren Lösung
Wir alle kennen folgendes Szenario: Der Mandant reicht seine Buchhaltung ein und zwischen den Belegen finden sich die Klassiker - eine Rechnung, die verdächtig falsch aussieht. Was auf den ersten Blick wie eine Kleinigkeit erscheint, kann in der Betriebsprüfung schnell zum großen Problem werden. Von der Versagung des Vorsteuerabzugs bis hin zur persönlichen Steuerschuld nach § 14c UStG oder gar dem Vorwurf der Steuerhinterziehung - die Konsequenzen sind vielfältig und teuer.
Der Beitrag widmet sich diesem Praxisproblem und bringt Licht ins Dunkel der „falschen“ Eingangsrechnungen. Wir greifen dabei typische Praxisprobleme auf:
- Amazon, eBay & Co.: Wie Sie mit dem Wirrwarr bei elektronischen Schnittstellen und Reihengeschäften umgehen.
- Reverse-Charge-Fallen: Warum auch Rechnungen in den Privatbereich plötzlich steuerpflichtig werden können.
- Der USt-IdNr.-Check: Warum die korrekte Verwendung der USt-IdNr. oft über den Vertrauensschutz entscheidet.
Erfahren Sie, wie Sie Ihre Mandanten proaktiv beraten, um Fehler im Vorfeld zu vermeiden.
Es bestehen drei Möglichkeiten, an dieser Arbeitsgemeinschaft teilzunehmen:
- Präsenzveranstaltung: Die Termine finden Sie auf dieser Seite:
https://www.neufang-akademie.de/termine - Webinar: Den Termin für das Webinar und den Link zur Teilnahme finden Sie bei Neufang Online:
https://online.neufang-akademie.de/webinars - Videoseminar: Die Videos werden voraussichtlich ab dem 20.03.2026 online verfügbar sein.
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