- 25.04.2024
Immer aktuell III/2024
Die Arbeitsgemeinschaft wird entweder geleitet durch Simon Bulling, Steuerberater, Jens Ihrig, M.A., Steuerberater oder Dipl.-oec. Mirko Neufang, M.A., Steuerberater.
Die nachfolgenden Themen bilden den Schwerpunkt der Arbeitsgemeinschaft:
Aktuelle Rechtsprechung/Verwaltungsanweisungen
Dargestellt werden insbesondere Urteile und Verwaltungsanweisungen zu diesen Themen:
- Die Änderungsnorm des § 173a AO
- Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags für eine steuerbefreite Photovoltaikanlage
- Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Beseitigung von Brandschäden
- Gewinn aus der marktüblichen Veräußerung einer Mitarbeiterbeteiligung kein Arbeitslohn
- Anforderungen an ein elektronisches Fahrtenbuch
- Keine Verteilung von Nutzungsentschädigungen für Ausgleichsflächen bei Mindestlaufzeit
- Keine doppelte Haushaltsführung bei Fahrzeit von nur einer Stunde
- Zweitwohnungsteuer als Kosten der Unterkunft für eine doppelte Haushaltsführung
- Nutzung zu eigenen Wohnzwecken bei § 23 EStG
- Kinderberücksichtigung bei einem Freiwilligendienst zwischen Bachelor- und Masterstudium
Kurzüberblick über das Wachstumschancengesetz
Nach diversen Verzögerungen stimmte am 22.3.2024 der Bundesrat für das sog. Wachstumschancengesetz. Damit wurde das faktische Jahressteuergesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und kann - teils mit Rückwirkung - in Kraft treten. Im Vergleich zur Beschlussempfehlung des Finanzausschusses - die wir in Immer aktuell I/20243 dargestellt haben - kam es noch zu zahlreichen Änderungen bzw. Streichungen. Wir geben einen kurzen Überblick über das verabschiedete Gesetz.
Abzugsfähigkeit von Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben
Vorsorgeaufwendungen sind, innerhalb gewisser Grenzen, als Sonderausgaben abzugsfähig. Für die Ermittlung der Abzugsfähigkeit ist in die zwei Gruppen Altersvorsorgeaufwendungen (Basisversorgung) und sonstige Vorsorgeaufwendungen zu differenzieren. Auch wenn zwischenzeitlich viele Beitragszahlungen elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt werden, sollten Sie die Höchstbetragsberechnung nachvollziehen können. Dies deshalb, weil einerseits nicht alle Beträge übermittelt werden (z. B. berufsständische Versorgungswerke oder private Zusatzkrankenversicherungen) und andererseits sind auch Gestaltungen (z. B. durch Vorauszahlung von Beiträgen zur privaten Krankenversicherung) möglich.
Grundsätze der Rentenbesteuerung
Die Besteuerung der Renten ist seit vielen Jahren in der Diskussion. Der Gesetzgeber hat jüngst auf die mögliche Doppelbesteuerung reagiert und das EStG angepasst. Der Beitrag greift die Neuerungen durch das Wachstumschancengesetz auf und stellt auch die Grundsätze der Rentenbesteuerung insgesamt dar. Dabei zeigt sich, dass von den Neuerungen lediglich die Rentenjahrgänge ab 2023 profitieren. In einem eigenen Kapitel wird auch auf die Besonderheiten der sog. Öffnungsklausel eingegangen.
Vereinnahmte und verausgabte Umlagen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
Die Vordrucke für die Einkommensteuererklärung ändern sich jedes Jahr. Für den Veranlagungszeitraum 2023 hat sich die Darstellung der Anlage V grundlegend geändert. Der Beitrag stellt die Änderungen am Formular und die sich damit ergebenden Praxisprobleme dar, die teilweise in das Jahr 2022 zurückwirken. Ebenso werden die Besonderheiten bei den vereinnahmten Mieten und den vereinnahmten Umlagen - auch im Zusammenhang mit den verausgabten Nebenkosten – besprochen.
Es bestehen drei Möglichkeiten, an dieser Arbeitsgemeinschaft teilzunehmen:
- Videoseminar: Die Videos werden voraussichtlich ab dem 13.05.2024 online verfügbar sein.
- Webinar: Den Termin für das Webinar und den Link zur Teilnahme finden Sie künftig bei Neufang Online:
https://online.neufang-akademie.de/webinars - Präsenzveranstaltung: Die Termine finden Sie auf dieser Seite:
https://www.neufang-akademie.de/termine
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