- 29.08.2024
Immer aktuell V/2024
Die Arbeitsgemeinschaft wird entweder geleitet durch Simon Bulling, Steuerberater, Prof. Dr. Michael Kosmalla, Manuel Kost, B.A., Steuerberater, Dipl.-oec. Mirko Neufang, M.A., Steuerberater.
Die nachfolgenden Themen bilden den Schwerpunkt der Arbeitsgemeinschaft:
Aktuelle Rechtsprechung/Verwaltungsanweisungen
Dargestellt werden insbesondere Urteile und Verwaltungsanweisungen zu diesen Themen:
- Wirksame Bekanntgabe einer Einspruchsentscheidung an einen Bevollmächtigten trotz Widerrufs der Vollmacht
- Meldepflicht für elektronische Kassensysteme kommt ab Juli 2025
- Zuordnung einer Leasingsonderzahlung im Rahmen einer Nutzungseinlage
- Ermittlung des Grundlohns für steuerfreie Zuschläge bei Bereitschaftsdiensten
- Zufluss nicht ausgezahlter Tantiemen an beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer
- Abtretung von Kindergeld an den Arbeitgeber führt zu negativem Arbeitslohn bei einer Nettolohnvereinbarung
- Erste Tätigkeitsstätte bei Bildungseinrichtung „außerhalb eines Dienstverhältnisses“
- Verlustbegrenzung bei § 20 EStG - BFH zweifelt an 20.000 € Begrenzung
- Anforderungen an das Schonvermögen der unterhaltenen Person beim Abzug von Unterhaltsleistungen
Ansatz- und Folgebewertung von Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen in Krisenzeiten
Stecken Schuldner in einer, selbstverursachten oder konjunkturellen, Krise und kommen ihren Zahlungsverpflichtungen nicht (rechtzeitig) nach, ist bei der Jahresabschlusserstellung des Gläubigers die Werthaltigkeit von Forderungen zu überprüfen. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die Ansatz- und Folgebewertung von Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen und zeigt dabei auf, welche Wertberichtigungen es gibt, wie diese vorzunehmen sind und welche Auswirkungen sich auf die Umsatzsteuer ergeben.
Verpflegungsmehraufwendungen
Das ESG lässt den Abzug beruflich veranlasster Mehraufwendungen für Verpflegung bzw. deren steuerfreie Erstattung durch den Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen zu. In diesem Beitrag wird erläutert, wann und wie lange ein Werbungskosten- bzw. Betriebsausgabenabzug möglich ist und welche Besonderheiten bei einer Auswärtstätigkeit im Ausland bestehen. Wird der Arbeitnehmer im Rahmen einer Auswärtstätigkeit verpflegt, kommt regelmäßig nicht der Sachbezugswert zum Ansatz, sondern es erfolgt eine Kürzung der Verpflegungspauschalen. Abschließend widmet sich der Beitrag der Frage, wie Verpflegungsmehraufwendungen bei gemischt veranlassten Reisen berücksichtigt werden können.
Drittaufwand sowie abgekürzter Zahlungs- und Vertragsweg
Berechtigt zum Abzug von Betriebsausgaben oder Werbungskosten ist nur derjenige, der eigene Aufwendungen im Rahmen seiner Einkunftsquelle geltend macht. Werden Aufwendungen durch einen Dritten, in der Praxis meist Angehörige, übernommen, stellt sich die Frage, ob die übernommenen Aufwendungen steuerlich abzugsfähig sind. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Abgrenzung zwischen dem abgekürzten Vertrags- und Zahlungsweg und dem nicht abzugsfähigen Drittaufwand.
Unbenannte Zuwendungen unter Ehegatten
Den wenigsten Verheirateten ist bewusst, dass es während der Ehe zu schenkungsteuerbaren Zuwendungen zwischen den Ehegatten kommen kann. Auch und gerade im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gibt es keine Ausnahme. Im Alltag kommen Vermögensverschiebungen häufig vor; ihre schenkungsteuerlichen Auswirkungen bleiben jedoch meist unerkannt. Der Beitrag soll zur Sensibilisierung dieser Sachverhalte dienen und stellt die steuerlichen Grundsätze im Überblick dar.
Es bestehen drei Möglichkeiten, an dieser Arbeitsgemeinschaft teilzunehmen:
- Videoseminar: Die Videos werden voraussichtlich ab dem 11.09.2024 online verfügbar sein.
- Webinar: Den Termin für das Webinar und den Link zur Teilnahme finden Sie künftig bei Neufang Online:
https://online.neufang-akademie.de/webinars - Präsenzveranstaltung: Die Termine finden Sie auf dieser Seite:
https://www.neufang-akademie.de/termine
Einen Kommentar schreiben