• 25.08.2025

Immer aktuell V/2025

Neufang Akademie Arbeitsgemeinschaft Immer aktuell

Die Arbeitsgemeinschaft wird entweder geleitet durch Simon Bulling, Steuerberater, Simon Eberhart, LL.B., Steuerberater, Prof. Dr. Michael Kosmalla oder Dipl.-oec. Mirko Neufang, M.A., Steuerberater.

Die nachfolgenden Themen bilden den Schwerpunkt der Arbeitsgemeinschaft:

Aktuelle Rechtsprechung/Verwaltungsanweisungen
Dargestellt werden ins­be­son­de­re Ur­tei­le und Ver­wal­tungs­an­wei­sun­gen zu diesen The­men:

  • Verfassungsmäßig­keit der Säumnis­zu­schläge
  • Ertragsteuerrechtliche Ab­zieh­barkeit von Geldauflagen
  • Vorteilsminderung bei der 1 %-Regelung, Son­der­aus­ga­ben­ab­zug von Kin­der­be­treuungs­kosten, Ver­fas­sungs­mäßig­keit Kinderfreibetrag 2014
  • Finanziellen Beteiligung bei dop­pel­ter Haus­halts­führung bei Ein-Per­sonen-Haushalt
  • Übernachtungspau­schale bei mehr­tä­gi­ger Aus­wärts­tätig­keit eines Berufs­kraft­fahrers
  • Kindergeld für ein im außer­europäi­schen Aus­land stu­die­ren­des Kind

Aktuelle Entwicklungen bei der Bekanntgabe von Verwaltungsakten
Bei der Bekanntgabe von Verwaltungsakten haben sich jüngst diverse ge­setzliche Än­de­run­gen ergeben. Zum einen wurde die Be­kannt­ga­befrist auf vier Tage verlängert und zum an­de­ren wird ein ent­schei­dender Schritt zur digitalen Be­kannt­gabe von Ver­wal­tungs­akten gemacht. Diese Änderung wird ab 1.1.2026 den Ablauf des Be­scheid­prü­fungs­ver­fahrens inner­halb der Kanzlei wesentlich be­ein­flussen.

Betriebsveranstaltungen
Zuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer anlässlich von Betriebs­ver­an­stal­tungen sind bis zur Höhe des Frei­be­trags von 110 € steuerfrei. Zudem sieht § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG vor, dass Arbeits­lohn, der aus Anlass einer Be­triebs­ver­an­stal­tung gezahlt wird, pau­schal mit 25 % be­steuert werden kann. In diesem Bei­trag wird dargestellt, wann eine be­trieb­liche Feier eine Be­triebs­ver­anstal­tung ist und welche Zu­wen­dungen des Arbeit­ge­bers bei den Ge­samt­kosten zu be­rück­sich­tigen sind. Im Folgen­den wird er­läutert, wie hoch der in­di­viduel­le Vorteil ist, den der einzelne Ar­beit­neh­mer ver­steuern muss.

Steuerliches Investitionssofortprogramm
Mit der Zustimmung des Bundesrats am 11.7.2025 und der Veröffentlichung im Bundes­ge­setzblatt am 18.7.2025 ist das Gesetz für ein steuer­liches Investitions­sofort­prog­ramm in Kraft getreten. Die Än­derungen gelten teil­weise sogar rück­wir­kend zum 1.7.2025. Ziel ist es, den Wirt­schafts­standort Deut­schland durch ge­zielte steuerliche Anreize nachhaltig zu stärken. Der Beitrag gibt einen kom­pak­ten Über­blick über die wichtigsten Neu­re­ge­lungen und deren praktische Relevanz.

Die Belegvorlage aus verfahrensrechtlicher Sicht unter Einschluss des neuen RABE-Verfahrens
Seit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteue­rungs­ver­fahrens müssen grundsätzlich mit der Steuer­er­klärung keine Be­lege mehr beim Finanz­amt eingereicht werden (sog. Beleg­vor­halte­pflicht). Bei be­stimmten Sach­ver­halts­kon­stel­lationen kann sich jedoch eine freiwillige Beleg­vor­la­ge anbieten. Mit dem sog. RABE-Verfahren wur­de eine neue Mög­lichkeit der Beleg­über­mittlung geschaffen. Der Bei­trag stellt das neue Ver­fahren vor und erläutert die da­raus resul­tieren­den ver­fah­rens­rechtlichen Aus­wirkungen.

Neues BMF-Schreiben zur Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau (§ 7b EStG)
Die 2018 eingeführte Sonderabschreibung nach § 7b EStG soll den Miet­woh­nungs­neu­bau steuerlich fördern. In der Praxis wird sie je­doch selten genutzt, unter an­de­rem wegen der strengen Voraus­set­zun­gen wie Bau­kosten­ober­gren­ze, Effizienz­haus­stan­dard und lang­fristiger Vermietungspflicht. Am 21.5.2025 hat die Finanz­ver­wal­tung ein neues Anwen­dungs­schrei­ben ver­öffent­licht, das die Fas­sung aus dem Jahr 2020 ersetzt. Es ent­hält vor allem zwei wesent­liche Än­de­rungen: die An­pas­sung an den zweiten An­wen­dungs­zeit­raum samt neuer Bau­kosten­ober­gren­zen sowie Klar­stellungen zur Kom­bi­nation mit der degres­siven Ab­schrei­bung nach § 7 Abs. 5a EStG. Wir fassen die re­le­van­ten Neu­erun­gen kom­pakt zusammen.

 

Es bestehen drei Möglichkeiten, an dieser Arbeitsgemeinschaft teilzunehmen:

  1. Videoseminar: Die Videos werden voraussichtlich ab dem 16.9.2025 online verfügbar sein.
  2. Webinar: Den Termin für das Webinar und den Link zur Teilnahme finden Sie künftig bei Neufang Online:
    https://online.neufang-akademie.de/webinars
  3. Präsenzveranstaltung: Die Termine finden Sie auf dieser Seite:
    https://www.neufang-akademie.de/termine

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