- 25.08.2025
Immer aktuell V/2025
Die Arbeitsgemeinschaft wird entweder geleitet durch Simon Bulling, Steuerberater, Simon Eberhart, LL.B., Steuerberater, Prof. Dr. Michael Kosmalla oder Dipl.-oec. Mirko Neufang, M.A., Steuerberater.
Die nachfolgenden Themen bilden den Schwerpunkt der Arbeitsgemeinschaft:
Aktuelle Rechtsprechung/Verwaltungsanweisungen
Dargestellt werden insbesondere Urteile und Verwaltungsanweisungen zu diesen Themen:
- Verfassungsmäßigkeit der Säumniszuschläge
- Ertragsteuerrechtliche Abziehbarkeit von Geldauflagen
- Vorteilsminderung bei der 1 %-Regelung, Sonderausgabenabzug von Kinderbetreuungskosten, Verfassungsmäßigkeit Kinderfreibetrag 2014
- Finanziellen Beteiligung bei doppelter Haushaltsführung bei Ein-Personen-Haushalt
- Übernachtungspauschale bei mehrtägiger Auswärtstätigkeit eines Berufskraftfahrers
- Kindergeld für ein im außereuropäischen Ausland studierendes Kind
Aktuelle Entwicklungen bei der Bekanntgabe von Verwaltungsakten
Bei der Bekanntgabe von Verwaltungsakten haben sich jüngst diverse gesetzliche Änderungen ergeben. Zum einen wurde die Bekanntgabefrist auf vier Tage verlängert und zum anderen wird ein entscheidender Schritt zur digitalen Bekanntgabe von Verwaltungsakten gemacht. Diese Änderung wird ab 1.1.2026 den Ablauf des Bescheidprüfungsverfahrens innerhalb der Kanzlei wesentlich beeinflussen.
Betriebsveranstaltungen
Zuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer anlässlich von Betriebsveranstaltungen sind bis zur Höhe des Freibetrags von 110 € steuerfrei. Zudem sieht § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG vor, dass Arbeitslohn, der aus Anlass einer Betriebsveranstaltung gezahlt wird, pauschal mit 25 % besteuert werden kann. In diesem Beitrag wird dargestellt, wann eine betriebliche Feier eine Betriebsveranstaltung ist und welche Zuwendungen des Arbeitgebers bei den Gesamtkosten zu berücksichtigen sind. Im Folgenden wird erläutert, wie hoch der individuelle Vorteil ist, den der einzelne Arbeitnehmer versteuern muss.
Steuerliches Investitionssofortprogramm
Mit der Zustimmung des Bundesrats am 11.7.2025 und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 18.7.2025 ist das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm in Kraft getreten. Die Änderungen gelten teilweise sogar rückwirkend zum 1.7.2025. Ziel ist es, den Wirtschaftsstandort Deutschland durch gezielte steuerliche Anreize nachhaltig zu stärken. Der Beitrag gibt einen kompakten Überblick über die wichtigsten Neuregelungen und deren praktische Relevanz.
Die Belegvorlage aus verfahrensrechtlicher Sicht unter Einschluss des neuen RABE-Verfahrens
Seit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens müssen grundsätzlich mit der Steuererklärung keine Belege mehr beim Finanzamt eingereicht werden (sog. Belegvorhaltepflicht). Bei bestimmten Sachverhaltskonstellationen kann sich jedoch eine freiwillige Belegvorlage anbieten. Mit dem sog. RABE-Verfahren wurde eine neue Möglichkeit der Belegübermittlung geschaffen. Der Beitrag stellt das neue Verfahren vor und erläutert die daraus resultierenden verfahrensrechtlichen Auswirkungen.
Neues BMF-Schreiben zur Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau (§ 7b EStG)
Die 2018 eingeführte Sonderabschreibung nach § 7b EStG soll den Mietwohnungsneubau steuerlich fördern. In der Praxis wird sie jedoch selten genutzt, unter anderem wegen der strengen Voraussetzungen wie Baukostenobergrenze, Effizienzhausstandard und langfristiger Vermietungspflicht. Am 21.5.2025 hat die Finanzverwaltung ein neues Anwendungsschreiben veröffentlicht, das die Fassung aus dem Jahr 2020 ersetzt. Es enthält vor allem zwei wesentliche Änderungen: die Anpassung an den zweiten Anwendungszeitraum samt neuer Baukostenobergrenzen sowie Klarstellungen zur Kombination mit der degressiven Abschreibung nach § 7 Abs. 5a EStG. Wir fassen die relevanten Neuerungen kompakt zusammen.
Es bestehen drei Möglichkeiten, an dieser Arbeitsgemeinschaft teilzunehmen:
- Videoseminar: Die Videos werden voraussichtlich ab dem 16.9.2025 online verfügbar sein.
- Webinar: Den Termin für das Webinar und den Link zur Teilnahme finden Sie künftig bei Neufang Online:
https://online.neufang-akademie.de/webinars - Präsenzveranstaltung: Die Termine finden Sie auf dieser Seite:
https://www.neufang-akademie.de/termine
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