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- 24.08.2026
Immer aktuell V/2026
Die Arbeitsgemeinschaft wird entweder geleitet durch Simon Eberhart, LL.B., Steuerberater, Prof. Dr. Michael Kosmalla oder Dipl.-oec. Mirko Neufang, M.A., Steuerberater.
Die nachfolgenden Themen bilden den Schwerpunkt der Arbeitsgemeinschaft:
Aktuelle Rechtsprechung/Verwaltungsanweisungen
Dargestellt werden insbesondere Urteile und Verwaltungsanweisungen zu diesen Themen:
- Keine Korrektur bestandskräftiger Bescheide durch nachträglichen Sonderausgabenabzug von Altersvorsorgebeiträgen
- Erlass einer Kindergeldrückforderung bei Weiterleitung
- Corona-Sonderzahlungen sind auch steuerfrei, wenn diese auf andere freiwillige Arbeitgeberleistungen angerechnet werden
- Aufzeichnungspflichten bei einem häuslichen Arbeitszimmer eines selbständig tätigen Steuerpflichtigen
- Stromkosten bei betrieblichen Elektro- und Hybridfahrzeugen
- Kein Verbrauch der Erstausbildung durch Ausbildung zum Rettungssanitäter bei § 32 EStG
- Aktivierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung beim Vermieter
Übertragung realisierter stiller Reserven mittels § 6b-Rücklage und Rücklage für Ersatzbeschaffung
Bei der Veräußerung oder dem zwangsweisen Ausscheiden von Wirtschaftsgütern werden häufig erhebliche stille Reserven realisiert. Um notwendige Reinvestitionen nicht durch eine sofortige Steuerbelastung zu erschweren, ermöglichen § 6b EStG und R 6.6 EStR die steuerneutrale Übertragung der stillen Reserven auf ein Reinvestitions- bzw. Ersatzwirtschaftsgut. Die Regelungen unterscheiden sich jedoch hinsichtlich ihrer Voraussetzungen und ihres Anwendungsbereichs. Der Beitrag stellt beide Vorschriften systematisch dar und zeigt ihre praktische Anwendung auf.
Nebenberufliche Tätigkeiten steuerfrei vergüten - Die Steuerbefreiungen nach § 3 Nr. 26, 26a und 26b EStG
Für ehrenamtliches Engagement gewährt der Gesetzgeber mit dem Übungsleiter-Freibetrag gem. § 3 Nr. 26 EStG, dem Ehrenamts-Freibetrag gem. § 3 Nr. 26a EStG und dem Freibetrag für Betreuung gem. § 3 Nr. 26b EStG Steuerbefreiungen. Gerade der Übungsleiter-Freibetrag hat große praktische Bedeutung im Vereinswesen, weshalb wir uns entschieden haben, dieses Thema wieder einmal aufzunehmen und die Tatbestandsvoraussetzungen dieser Vorschriften kompakt darzustellen.
Behinderungsbedingte Aufwendungen in der Einkommensteuererklärung
Behinderungsbedingte Aufwendungen steuerlich richtig zu berücksichtigen, erfordert das Zusammenspiel verschiedener Vorschriften – vom Behindertenpauschbetrag über außergewöhnliche Belastungen bis hin zu Fahrtkosten und haushaltsnahen Dienstleistungen. Wir zeigen praxisnah, welche Regelungen greifen und wo die jeweiligen Aufwendungen in der Einkommensteuererklärung einzutragen sind, um das bestmögliche Ergebnis für Ihre Mandanten zu erzielen.
Es bestehen drei Möglichkeiten, an dieser Arbeitsgemeinschaft teilzunehmen:
- Präsenzveranstaltung: Die Termine finden Sie auf dieser Seite:
https://www.neufang-akademie.de/termine - Webinar: Den Termin für das Webinar und den Link zur Teilnahme finden Sie bei Neufang Online:
https://online.neufang-akademie.de/webinars - Videoseminar: Die Videos werden voraussichtlich ab dem 21.09.2026 online verfügbar sein.
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