• 24.08.2026

Immer aktuell V/2026

Neufang Akademie Arbeitsgemeinschaft Immer aktuell

Die Arbeitsgemeinschaft wird entweder geleitet durch Simon Eberhart, LL.B., Steuerberater, Prof. Dr. Michael Kosmalla oder Dipl.-oec. Mirko Neufang, M.A., Steuerberater.

Die nachfolgenden Themen bilden den Schwerpunkt der Arbeitsgemeinschaft:

Aktuelle Rechtsprechung/Verwaltungsanweisungen
Dargestellt werden ins­be­son­de­re Ur­tei­le und Ver­wal­tungs­an­wei­sun­gen zu diesen The­men:

  • Keine Korrektur bestandskräftiger Bescheide durch nachträglichen Sonderausgabenabzug von Altersvorsorgebeiträgen
  • Erlass einer Kindergeldrückforderung bei Weiterleitung
  • Corona-Sonderzahlungen sind auch steuerfrei, wenn diese auf andere freiwillige Arbeitgeberleistungen angerechnet werden
  • Aufzeichnungspflichten bei einem häuslichen Arbeitszimmer eines selbständig tätigen Steuerpflichtigen
  • Stromkosten bei betrieblichen Elektro- und Hybridfahrzeugen
  • Kein Verbrauch der Erstausbildung durch Ausbildung zum Rettungssanitäter bei § 32 EStG
  • Aktivierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung beim Vermieter

Übertragung realisierter stiller Re­ser­ven mittels § 6b-Rück­lage und Rück­la­ge für Er­satz­be­schaffung
Bei der Veräuße­rung oder dem zwangs­weisen Ausscheiden von Wirt­schafts­gütern werden häufig erheb­liche stille Reserven reali­siert. Um not­wen­dige Re­in­vestitionen nicht durch eine so­for­tige Steuer­be­lastung zu er­schwe­ren, ermög­lichen § 6b EStG und R 6.6 EStR die steuer­neu­trale Über­tra­gung der stillen Reserven auf ein Re­in­vestitions- bzw. Er­satz­wirt­schafts­gut. Die Re­ge­lun­gen unter­schei­den sich je­doch hin­sicht­lich ihrer Vor­aus­setzungen und ihres An­wen­dungs­be­reichs. Der Bei­trag stellt beide Vor­schrif­ten syste­matisch dar und zeigt ihre prak­tische Anwendung auf.

Nebenberufliche Tä­tig­keiten steuer­frei ver­gü­ten - Die Steuer­be­freiun­gen nach § 3 Nr. 26, 26a und 26b EStG
Für ehren­amt­liches Enga­ge­ment gewährt der Gesetz­geber mit dem Übungs­leiter-Frei­be­trag gem. § 3 Nr. 26 EStG, dem Ehren­amts-Frei­betrag gem. § 3 Nr. 26a EStG und dem Frei­betrag für Be­treu­ung gem. § 3 Nr. 26b EStG Steuer­befrei­ungen. Gerade der Übungs­leiter-Frei­betrag hat große prak­tische Be­deu­tung im Vereins­wesen, wes­halb wir uns ent­schie­den ha­ben, die­ses The­ma wie­der ein­mal auf­zu­neh­men und die Tat­bestands­voraus­setzun­gen dieser Vor­schriften kom­pakt dar­zu­stellen.

Behinderungs­be­ding­te Auf­wen­dun­gen in der Ein­kom­men­steuer­er­klä­rung
Behin­de­rungs­be­dingte Aufwen­dungen steuer­lich richtig zu be­rück­sichtigen, erfordert das Zu­sam­men­spiel ver­schiedener Vor­schriften – vom Be­hin­derten­pausch­be­trag über außer­ge­wöhn­liche Belas­tungen bis hin zu Fahrt­kosten und haus­halts­nahen Dienst­leis­tungen. Wir zeigen praxis­nah, welche Re­ge­lungen greifen und wo die je­wei­ligen Aufwen­dungen in der Ein­kom­men­steuer­er­klä­rung ein­zu­tra­gen sind, um das best­mög­liche Ergeb­nis für Ihre Man­dan­ten zu erzie­len.

 

Es bestehen drei Möglichkeiten, an dieser Arbeitsgemeinschaft teilzunehmen:

  1. Präsenzveranstaltung: Die Termine finden Sie auf dieser Seite:
    https://www.neufang-akademie.de/termine
  2. Webinar: Den Termin für das Webinar und den Link zur Teilnahme finden Sie bei Neufang Online:
    https://online.neufang-akademie.de/webinars
  3. Videoseminar: Die Videos werden voraussichtlich ab dem 21.09.2026 online verfügbar sein.

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