Wann findet die Abschlussprüfung statt?
Die Abschlussprüfung wird am 4.11.2023 in Präsenz im Gebäude der Neufang Akademie in Calw (Leibnizstr. 5, 75365 Calw) geschrieben und auch von uns korrigiert.
Die Prüfungsdauer ist wie folgt angesetzt: Klausur 1 (ESt, PersG) von 10:00 bis 12:00 Uhr) und Klausur 2 (ErbSt) von 13:00 bis 15:30 Uhr
Der Vorteil für Sie: Sie müssen nicht zweimal anreisen, daher haben wir die Prüfung auf einen gemeinsamen Samstag gelegt.
Hinweis: Für die Abschlussprüfung werden keine zusätzlichen Prüfungsgebühren erhoben. Diese sind bereits in den Kursgebühren beinhaltet.
Was passiert, wenn ich die Abschlussprüfung nicht bestehe?
Sollte die Prüfung bei uns nicht bestanden werden, bieten wir Ihnen eine Nachprüfung an.
Wie erhalte ich den Titel Fachberater/-in für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)?
Die Vergabe der Zusatzbezeichnung „Fachberater/-in für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)“ erfolgt durch den Deutschen Steuerberaterverband e.V., Berlin. Der Antrag kann nach der erfolgreichen Teilnahme am Lehrgang gestellt werden. Neben der Abschlussbestätigung ist vorzulegen: Ein Nachweis über praktische Erfahrungen auf dem Gebiet der Unternehmensnachfolge (§ 3 DStV-Fachberaterrichtlinie). Hier fallen für die Verleihung des Titels Gebühren an, die jedoch unabhängig von uns sind. Die Höhe der Gebühren legt der DStV. e.V. fest. Wir verweisen hierzu auf die Homepage des DStV e. V.:
https://www.fachberaterdstv.de/fachberaterkonzept/anerkennungsverfahren
Wo kann ich den Antrag stellen?
Der Antrag ist beim DStV e.V. zu stellen. Das Antragsformular können Sie sich auf dieser Seite herunterladen:
https://www.fachberaterdstv.de/fachberaterkonzept/anerkennungsverfahren
Im Rahmen des Antrags sind folgende Informationen sind dort nachzuweisen: Name und Anschrift, Berufsurkunde zum Steuerberater (erhalten Sie nach der bestandenen Steuerberaterprüfung), Teilnahmezertifikat an einem Fachberaterlehrgang (erhalten Sie von uns, nachdem Sie den Lehrgang erfolgreich absolviert haben sowie Fallnachweis über praktisch absolvierte Fälle.
Was bedeutet der Nachweis von praktischen Fällen?
Im Zulassungsantrag muss auch ein Nachweis über praktische Erfahrungen auf dem Gebiet der Unternehmensnachfolge (§ 3 DStV-Fachberaterrichtlinie) erfolgen. Die praktischen Erfahrungen sind nachzuweisen entweder
- durch eine vor der Antragstellung durchgängig mindestens drei Jahre lang ausgeübte Tätigkeit als Steuerberater und zwei Fälle auf dem Gebiet der Unternehmensnachfolge, die persönlich bearbeitet wurden oder
- durch fünf Fälle auf dem Gebiet der Unternehmensnachfolge, die als Steuerberater persönlich bearbeitet wurden.
Die Fälle müssen dem DStV e. V. nachgewiesen werden. Hierzu ist ein Antrag auf einem entsprechenden Vordruck des DStV einzureichen. Dabei sind Aktenzeichen, Gegenstand und Zeitraum, Art und Umfang der Tätigkeit sowie der Verfahrensstand anzugeben. Wünscht der betreute Mandant keine Bekanntgabe persönlicher Daten, so kann dies in anonymisierter Form geschehen (was empfohlen wird), weil sonst ein Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht vorliegt.
Details können Sie einem Merkblatt auf der Homepage des DStV entnehmen:
https://www.fachberaterdstv.de/download/merkblatt-fachberater-prakt.erfahrung
Wie finden die Webinare statt?
Die Webinare finden über die Software Edudip (https://www.edudip.com) statt. Die Teilnahme ist ohne die Installation von Zusatzsoftware über einen aktuellen Browser möglich. Die Zugangsdaten werden kurz vor Beginn des Lehrgangs an alle Teilnehmer versendet.
Was sind Videoseminare?
Videoseminare sind nicht an einen bestimmten Termin gebunden, d. h. Sie können selbst den Zeitpunkt bestimmen. Damit sind Sie zeitlich völlig flexibel. Die Zugangsdaten zu den Videoseminaren senden wir Ihnen Anfang Juli und Anfang September zu. Sollten Sie Fragen zum Vortrag haben, können Sie uns eine Email schreiben.
Welche Lehrgangsunterlagen erhalten ich?
Sie erhalten zu fast jeder Einheit ein Skript und die Präsentation als PDF-Datei. Diese Dateien werden automatisch vor dem jeweiligen Seminar über Edudip versendet. Für die Videoseminare erhalten Sie die Unterlagen in der Email mit den Zugangsdaten.
Kann ich mich auch erst zu einem späteren Zeitpunkt zum Webinar anmelden?
Nach § 2 Abs. 3 der Fachberaterrichtlinie ist es Voraussetzung, dass Sie an Unterrichtseinheiten mit einer Mindestdauer von 120 Zeitstunden teilnehmen. Ihre Anwesenheitszeiten werden in unserer Webinarsoftware dokumentiert. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, sich rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn zum Webinar anzumelden. Wir können Ihnen am Ende nur die Zeiten bescheinigen, zu denen Sie angemeldet waren.