Was passiert, wenn ich an einem Webinartermin nicht teilnehmen kann, beispielsweise wegen Krankheit?
Sollten Sie an einem Termin für ein Webinar nicht teilnehmen können, bieten wir gegen Ende des Lehrgangs zwei Einheiten an, mit denen Sie die Fehlstunden von maximal zwei Terminen ausgleichen können.
Besteht eine Anmeldefrist für den Fachberaterlehrgang?
Die Anzahl der Plätze im Lehrgang ist begrenzt. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, sich rechtzeitig anzumelden. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
Ein späterer Einstieg ist nicht möglich, weil Sie sonst nicht die erforderliche Stundenzahl erfüllen.
Wann findet die Abschlussprüfung statt?
Die Abschlussprüfung wird am 4.11.2023 in Präsenz im Gebäude der Neufang Akademie in Calw (Leibnizstr. 5, 75365 Calw) geschrieben und auch von uns korrigiert.
Die Prüfungsdauer ist wie folgt angesetzt: Klausur 1 (ESt, PersG) von 10:00 bis 12:00 Uhr) und Klausur 2 (ErbSt) von 13:00 bis 15:30 Uhr
Der Vorteil für Sie: Sie müssen nicht zweimal anreisen, daher haben wir die Prüfung auf einen gemeinsamen Samstag gelegt.
Hinweis: Für die Abschlussprüfung werden keine zusätzlichen Prüfungsgebühren erhoben. Diese sind bereits in den Kursgebühren beinhaltet.
Was passiert, wenn ich die Abschlussprüfung nicht bestehe?
Sollte die Prüfung bei uns nicht bestanden werden, bieten wir Ihnen eine Nachprüfung an.
Wie erhalte ich den Titel Fachberater/-in für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)?
Die Vergabe der Zusatzbezeichnung „Fachberater/-in für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)“ erfolgt durch den Deutschen Steuerberaterverband e.V., Berlin. Der Antrag kann nach der erfolgreichen Teilnahme am Lehrgang gestellt werden. Neben der Abschlussbestätigung ist vorzulegen: Ein Nachweis über praktische Erfahrungen auf dem Gebiet der Unternehmensnachfolge (§ 3 DStV-Fachberaterrichtlinie). Hier fallen für die Verleihung des Titels Gebühren an, die jedoch unabhängig von uns sind. Die Höhe der Gebühren legt der DStV. e.V. fest. Wir verweisen hierzu auf die Homepage des DStV e. V.:
https://www.fachberaterdstv.de/fachberaterkonzept/anerkennungsverfahren
Wo kann ich den Antrag stellen?
Der Antrag ist beim DStV e.V. zu stellen. Das Antragsformular können Sie sich auf dieser Seite herunterladen:
https://www.fachberaterdstv.de/fachberaterkonzept/anerkennungsverfahren
Im Rahmen des Antrags sind folgende Informationen sind dort nachzuweisen: Name und Anschrift, Berufsurkunde zum Steuerberater (erhalten Sie nach der bestandenen Steuerberaterprüfung), Teilnahmezertifikat an einem Fachberaterlehrgang (erhalten Sie von uns, nachdem Sie den Lehrgang erfolgreich absolviert haben sowie Fallnachweis über praktisch absolvierte Fälle.
Wann ist der Antrag zu stellen?
Grundsätzlich ist der Antrag im Jahr der Beendigung des Lehrgangs (somit spätestens Ende 2023) zu stellen.
Erfolgt eine spätere Antragstellung, ist darauf zu achten, dass bereits mit dem auf das Lehrgangsende folgenden Jahr die erforderliche (akkreditierte) Pflichtfortbildung im Umfang von zehn Stunden pro Jahr absolviert wird
Was bedeutet der Nachweis von praktischen Fällen?
Im Zulassungsantrag muss auch ein Nachweis über praktische Erfahrungen auf dem Gebiet der Unternehmensnachfolge (§ 3 DStV-Fachberaterrichtlinie) erfolgen. Die praktischen Erfahrungen sind nachzuweisen entweder
- durch eine vor der Antragstellung durchgängig mindestens drei Jahre lang ausgeübte Tätigkeit als Steuerberater und zwei Fälle auf dem Gebiet der Unternehmensnachfolge, die persönlich bearbeitet wurden oder
- durch fünf Fälle auf dem Gebiet der Unternehmensnachfolge, die als Steuerberater persönlich bearbeitet wurden.
Die Fälle müssen dem DStV e. V. nachgewiesen werden. Hierzu ist ein Antrag auf einem entsprechenden Vordruck des DStV einzureichen. Dabei sind Aktenzeichen, Gegenstand und Zeitraum, Art und Umfang der Tätigkeit sowie der Verfahrensstand anzugeben. Wünscht der betreute Mandant keine Bekanntgabe persönlicher Daten, so kann dies in anonymisierter Form geschehen (was empfohlen wird), weil sonst ein Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht vorliegt.
Nicht ausreichend ist z. B. ein einmaliges Informationsgespräch mit einem Mandanten, der sein Unternehmen übergeben möchte oder ein einmaliges Schreiben an das Finanzamt.
Details können Sie einem Merkblatt auf der Homepage des DStV zum Fachberaterlehrgang entnehmen:
https://www.fachberaterdstv.de/download/merkblatt-fachberater-prakt.erfahrung
Müssen die Fälle zum Start des Lehrgangs abgeschlossen sein?
Nein, es sind auch Fälle darstellbar, die erst während oder nach dem Lehrgang bearbeitet werden. Die Fälle müssen vom Antragsteller innerhalb der letzte drei Jahre vor der Antragstellung bearbeitet worden sein.
Können Fälle auch als angestellter Steuerberater ohne Zeichnungsrecht eingereicht werden?
Ja, das ist möglich. Die persönliche Bearbeitung setzt nicht zwingend voraus, dass alle Vorgänge auch durch den Bearbeiter gezeichnet wurden. Wir raten in diesem Fall allerdings, sich von dem Kanzleiinhaber zusätzlich bestätigen zu lassen, dass die aufgeführten Fälle vom Antragsteller persönlich bearbeitet wurden.
Wie alt dürfen die Fälle sein?
Laut dem Merkblatt des DStV zum Nachweis der praktischen Fähigkeiten, müssen die Fälle vom Antragsteller innerhalb der letzte drei Jahre vor der Antragstellung bearbeitet worden sein.
Wie finden die Webinare statt?
Die Webinare finden über die Software Edudip (https://www.edudip.com) statt. Die Teilnahme ist ohne die Installation von Zusatzsoftware über einen aktuellen Browser möglich. Die Zugangsdaten werden kurz vor Beginn des Lehrgangs an alle Teilnehmer versendet.
Was sind Videoseminare?
Videoseminare sind nicht an einen bestimmten Termin gebunden, d. h. Sie können selbst den Zeitpunkt bestimmen. Damit sind Sie zeitlich völlig flexibel. Die Zugangsdaten zu den Videoseminaren senden wir Ihnen Anfang Juli und Anfang September zu. Sollten Sie Fragen zum Vortrag haben, können Sie uns eine Email schreiben.
Welche Lehrgangsunterlagen erhalten ich?
Sie erhalten zu fast jeder Einheit ein Skript und die Präsentation als PDF-Datei. Diese Dateien werden automatisch vor dem jeweiligen Seminar über Edudip versendet. Für die Videoseminare erhalten Sie die Unterlagen in der Email mit den Zugangsdaten.
Kann ich mich auch erst zu einem späteren Zeitpunkt zum Webinar anmelden?
Nach § 2 Abs. 3 der Fachberaterrichtlinie ist es Voraussetzung, dass Sie an Unterrichtseinheiten mit einer Mindestdauer von 120 Zeitstunden teilnehmen. Ihre Anwesenheitszeiten werden in unserer Webinarsoftware dokumentiert. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, sich rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn zum Webinar anzumelden. Wir können Ihnen am Ende nur die Zeiten bescheinigen, zu denen Sie angemeldet waren.