Fachberaterlehrgang für Unternehmensnachfolge (DStV e. V.)

Umfassende und qualifizierte Beratung auf dem Gebiet der Unternehmensnachfolge ist für die steuerbe­ratenden und wirtschaftsprüfenden Berufe der bedeutende Wachstumsmarkt der Zukunft. So steigt aufgrund des anstehenden Generationenwechsels die Zahl der Unternehmer, die für ihr erfolgreiches Lebenswerk einen geeigneten Nachfolger suchen.

Als Steuerberater, vereidigter Buchprüfer bzw. Wirt­schaftsprüfer haben Sie einen immensen Wettbewerbsvorteil, da Sie die Verhältnisse Ihres Mandanten am besten kennen und sein Vertrauen genießen. Als zukünftiger Spezialist für Un­ter­neh­mensnach­folge eröffnet sich zudem die Chance, neue Mandanten auf einem Feld mit hohem Honorarpotenzial zu akquirieren. Nach außen hin dokumentiert wird Ihr neuer Tätig­keitsschwerpunkt und Ihre Kom­petenz mit dem Zertifikat „Fachberater/-in für Unternehmens­nachfolge (DStV e.V.)“. Der Fachberater­lehr­gang vermittelt Ihnen praxisnah das erforderliche Wissen für die Beratung einer erfolgreichen Unternehmensnachfolge. Hierzu werden die Themengebiete aus den Bereichen des Steuerrechts, der Be­triebs­wirtschaftslehre, Unternehmensbewertung sowie dem Zivilrecht praxisorientiert koordiniert.

Mit unserem neuen Fachberaterlehrgang für Unter­neh­mensnachfolge werden Sie zum Spezialist für Nach­­folgeregelungen. Nach außen hin dokumentieren Sie Ihren neuen Tä­tig­keitsschwerpunkt und Ihre Kom­pe­tenz mit dem Zertifikat „Fachberater/-in für Un­ter­neh­mens­nach­folge (DStV e.V.)“. Der Fachberater­lehr­gang vermittelt Ihnen praxisnah das erforderliche Wis­sen für die Be­ra­tung einer erfolgreichen Unterneh­mens­nachfolge.

Überblick über die Themen des Fachberaterlehrgangs:

  • Grundlagen der Unternehmensnachfolge
  • Zivilrechtliche Aspekte der Unternehmens­nach­fol­ge, Unternehmertestament
  • Grundzüge des Gesellschaftsrechts
  • Internationales Erbrecht und Grundzüge des in­ter­nationalen Steuerrechts
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer
  • Unternehmensbewertung
  • Finanzierung und Investition
  • Betriebsveräußerung und Betriebsaufgabe
  • Veränderungen bei Personengesellschaften
  • Vorweggenommene Erbfolge
  • Stiftung, Testamentsvollstreckung
  • Grundsätze des Unternehmenskaufs

Die Dozenten des Lehrgangs sind:

  • Prof. Bernd Neufang, Steuerberater
  • Dipl.-oec. Mirko Neufang, M.A., Steuerberater
  • Michael Schäfer, LL.B., Steuerberater
  • Simon Bulling, Steuerberater
  • Franz Schmid, Rechtsanwalt
  • Elmar Uricher, Rechtsanwalt
  • Achim Dörner, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Certified Valuation Analyst
  • Armin Abele, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht
  • Dr. Sebastian Köbler, Notar
  • Dipl.-Finanzwirt (FH) Cor­du­la Hahn, Rechtsanwältin
  • Dipl.-Finanzwirt (FH) Holger Rüttenauer
  • Prof. Dr. Siegfried Posselt, Dipl.-Wirt.-Ing.
  • Dr. Andreas Lohbeck, Rechtsanwalt
  • Dipl.-Finanzwirt (FH) Tommy Fränkle

Die Akkreditierung durch den DStV e. V. bereits er­folgt.

Nachdem Sie den Fachberaterlehrgang erfolgreich absolviert haben, können Sie beim Deutschen Steuerberaterverband (e.V.) einen Antrag auf Anerkennung als Fachberater (DStV e.V.) stellen. Details zu den Voraussetzungen und dem Antrag auf Anerkennung können Sie der Homepage des DStV entnehmen:
https://www.fachberaterdstv.de/fachberaterkonzept/anerkennungsverfahren

Detailinformationen

Zeitraum: 16.06. bis 04.11.2023 als Onlinelehrgang

7 Wochenenden als Webinar: 16.06., 17.06., 23.06., 24.06., 30.06., 01.07., 15.09., 16.09., 22.09., 23.09., 06.10., 07.10., 13.10., 14.10.2023 (freitags 14.00 bis 20.00 Uhr und samstags 9.00 bis 15.30 Uhr)

Sollten Sie an einem Termin nicht teilnehmen können, bieten wir gegen Ende des Lehrgangs zwei Einheiten an, mit denen Sie die Fehlstunden von maximal zwei Terminen ausgleichen können.

9 Einheiten als Videoseminar: je 4 Einheiten im Juli, 5 Ein­heiten im Sep­tem­ber/Oktober

2 Klausuren am 04.11.2023 in Calw: Klausur 1 (ESt, PersG) von 10:00 bis 12:00 Uhr und Klausur 2 (ErbSt) von 13:00 bis 15:30 Uhr

Die Akkreditierung durch den DStV e. V. ist Anfang Januar 2023 erfolgt.

 

 

Häufig gestellte Fragen zum Fachberaterlehrgang

Was passiert, wenn ich an einem Webinartermin nicht teilnehmen kann, beispielsweise wegen Krankheit?

Sollten Sie an einem Termin für ein Webinar nicht teilnehmen können, bieten wir gegen Ende des Lehrgangs zwei Einheiten an, mit denen Sie die Fehlstunden von maximal zwei Terminen ausgleichen können.

 

Besteht eine Anmeldefrist für den Fachberaterlehrgang?

Die Anzahl der Plätze im Lehrgang ist begrenzt. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, sich rechtzeitig anzumelden. Die Anmeldungen werden in der Reihen­fol­ge ihres Eingangs berücksichtigt.
Ein späterer Einstieg ist nicht möglich, weil Sie sonst nicht die erforderliche Stundenzahl erfüllen.

 

Wann findet die Abschlussprüfung statt?

Die Abschlussprüfung wird am 4.11.2023 in Präsenz im Gebäude der Neufang Akademie in Calw (Leibnizstr. 5, 75365 Calw) geschrieben und auch von uns korrigiert.

Die Prüfungsdauer ist wie folgt angesetzt: Klausur 1 (ESt, PersG) von 10:00 bis 12:00 Uhr) und Klausur 2 (ErbSt) von 13:00 bis 15:30 Uhr

Der Vorteil für Sie: Sie müssen nicht zweimal anreisen, daher haben wir die Prüfung auf einen gemeinsamen Samstag gelegt.

Hinweis: Für die Abschlussprüfung werden keine zusätzlichen Prüfungsgebühren er­ho­ben. Diese sind bereits in den Kursgebühren beinhaltet.

 

Was passiert, wenn ich die Abschlussprüfung nicht bestehe?

Sollte die Prüfung bei uns nicht bestanden werden, bieten wir Ihnen eine Nachprüfung an.

 

Wie erhalte ich den Titel Fachberater/-in für Un­ter­neh­mens­nach­folge (DStV e.V.)?

Die Vergabe der Zusatzbezeichnung „Fachberater/-in für Unternehmens­nach­folge (DStV e.V.)“ erfolgt durch den Deutschen Steuerberaterverband e.V., Berlin. Der Antrag kann nach der erfolgreichen Teilnahme am Lehrgang ge­stellt werden. Neben der Ab­schluss­be­stätigung ist vorzu­legen: Ein Nach­weis über prak­ti­sche Erfahrungen auf dem Gebiet der Unternehmensnach­folge (§ 3 DStV-Fachberater­richtlinie). Hier fallen für die Verleihung des Titels Gebühren an, die jedoch unabhängig von uns sind. Die Höhe der Gebühren legt der DStV. e.V. fest. Wir verweisen hierzu auf die Homepage des DStV e. V.:
https://www.fachberaterdstv.de/fachberaterkonzept/anerkennungsverfahren

 

Wo kann ich den Antrag stellen?

Der Antrag ist beim DStV e.V. zu stellen. Das Antragsformular können Sie sich auf dieser Seite herunterladen:

https://www.fachberaterdstv.de/fachberaterkonzept/anerkennungsverfahren

Im Rahmen des Antrags sind folgende Informationen sind dort nach­zuweisen: Name und Anschrift, Berufsurkunde zum Steuer­be­rater (erhalten Sie nach der be­standenen Steuer­be­rater­prüfung), Teil­nah­me­zertifikat an einem Fach­be­ra­ter­lehrgang (erhalten Sie von uns, nachdem Sie den Lehrgang erfolgreich absolviert haben sowie Fallnachweis über praktisch absolvierte Fälle.

 

Wann ist der Antrag zu stellen?

Grundsätzlich ist der Antrag im Jahr der Beendigung des Lehrgangs (somit spätestens Ende 2023) zu stellen.
Erfolgt eine spätere Antragstellung, ist darauf zu achten, dass bereits mit dem auf das Lehrgangsende folgenden Jahr die erforderliche (akkreditierte) Pflicht­fortbildung im Um­fang von zehn Stunden pro Jahr absolviert wird

 

Was bedeutet der Nachweis von praktischen Fällen?

Im Zulassungsantrag muss auch ein Nachweis über praktische Erfahrungen auf dem Gebiet der Unter­neh­mens­nach­folge (§ 3 DStV-Fachberaterrichtlinie) erfolgen. Die praktischen Erfahrungen sind nach­zu­weisen entweder

  • durch eine vor der Antragstellung durchgängig mindestens drei Jahre lang aus­geübte Tätigkeit als Steuerberater und zwei Fälle auf dem Gebiet der Un­ter­neh­mens­nach­fol­ge, die persönlich bearbeitet wurden oder
  • durch fünf Fälle auf dem Gebiet der Unter­neh­mens­nach­folge, die als Steuer­be­rater persönlich bearbeitet wurden.

Die Fälle müssen dem DStV e. V. nachgewiesen werden. Hierzu ist ein Antrag auf einem entsprechenden Vordruck des DStV einzureichen. Dabei sind Ak­ten­zeichen, Gegenstand und Zeitraum, Art und Umfang der Tätigkeit sowie der Verfahrensstand anzugeben. Wünscht der betreute Mandant keine Be­kannt­gabe persönlicher Daten, so kann dies in anonymisierter Form ge­schehen (was empfohlen wird), weil sonst ein Verstoß gegen die Verschwie­gen­heitspflicht vorliegt.

Nicht ausreichend ist z. B. ein einmaliges Informationsgespräch mit einem Mandanten, der sein Unter­nehmen übergeben möchte oder ein einmaliges Schreiben an das Finanzamt.

Details können Sie einem Merkblatt auf der Homepage des DStV zum Fach­be­rater­lehr­gang entnehmen:
https://www.fachberaterdstv.de/download/merkblatt-fachberater-prakt.erfahrung

 

Müssen die Fälle zum Start des Lehrgangs abgeschlossen sein?

Nein, es sind auch Fälle darstellbar, die erst während oder nach dem Lehrgang bearbeitet werden. Die Fälle müssen vom Antragsteller innerhalb der letzte drei Jahre vor der Antragstellung bearbeitet worden sein.

 

Können Fälle auch als angestellter Steuerberater ohne Zeichnungsrecht eingereicht werden?

Ja, das ist möglich. Die persönliche Bearbeitung setzt nicht zwingend voraus, dass alle Vorgänge auch durch den Bearbeiter gezeichnet wurden. Wir raten in diesem Fall allerdings, sich von dem Kanzleiinhaber zusätzlich bestätigen zu lassen, dass die aufgeführten Fälle vom Antragsteller persönlich bearbeitet wurden.

 

Wie alt dürfen die Fälle sein?

Laut dem Merkblatt des DStV zum Nachweis der praktischen Fähigkeiten, müssen die Fälle vom Antragsteller innerhalb der letzte drei Jahre vor der Antragstellung bearbeitet worden sein.

 

Wie finden die Webinare statt?

Die Webinare finden über die Software Edudip (https://www.edudip.com) statt. Die Teilnahme ist ohne die Installation von Zusatzsoftware über einen aktuel­len Browser mög­lich. Die Zugangsdaten werden kurz vor Beginn des Lehr­gangs an alle Teilnehmer versendet.

 

Was sind Videoseminare?

Videoseminare sind nicht an einen bestimmten Termin gebunden, d. h. Sie können selbst den Zeitpunkt bestimmen. Damit sind Sie zeitlich völlig flexibel. Die Zugangsdaten zu den Videoseminaren senden wir Ihnen Anfang Juli und Anfang September zu. Sollten Sie Fragen zum Vortrag haben, können Sie uns eine Email schreiben.

 

Welche Lehrgangsunterlagen erhalten ich?

Sie erhalten zu fast jeder Einheit ein Skript und die Präsentation als PDF-Datei. Diese Dateien werden automatisch vor dem jeweiligen Seminar über Edudip versendet. Für die Videoseminare erhalten Sie die Unterlagen in der Email mit den Zugangsdaten.

 

Kann ich mich auch erst zu einem späteren Zeitpunkt zum Webinar anmelden?

Nach § 2 Abs. 3 der Fachberaterrichtlinie ist es Voraussetzung, dass Sie an Unterrichtseinheiten mit einer Mindestdauer von 120 Zeitstunden teilnehmen. Ihre An­wesen­heitszeiten werden in unserer Webinarsoftware dokumentiert. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, sich rechtzeitig vor Un­terr­ichts­be­ginn zum Webinar anzumelden. Wir können Ihnen am Ende nur die Zeiten bescheinigen, zu denen Sie angemeldet waren.