In­house­se­mi­nare

Neben unseren regelmäßigen Seminaren bieten wir Ihnen, insbesondere für Ihre Mitarbeiter und Auszubildenden, Inhouseseminare zu ausgewählten Praxisthemen an. Ein Inhouseseminar hat der Vorteil, dass der Dozent in Ihren Räumlichkeiten das Seminar nur für Ihre Mitarbeiter hält. Die Erfahrung hat gezeigt, dass bei kleinen Gruppen und einem Seminar in den eigenen Räumlichkeiten Ihre Mitarbeiter enorm von einem Inhouseseminar profitieren.

Zu folgenden Themen können wir Ihnen ein Inhouseseminar anbieten:

Inhouseseminare Einkommensteuer

Hauptvordurck, Anlagen Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Handwerkerleistungen

Diese Seminar eignet sich für Mitarbeiter, Wieder- und Seiteneinsteiger und Auszubildende mit Vorkenntnissen die Ein­kommen­steuer­­er­­klä­rungen be­arbeiten. In diesem Teil werden die Vorschriften zur Bearbeitung des Mantelbogens,  der Anlage Vorsorgeaufwand und der Anlage Unterhalt dargestellt.

 

Seminarüberblick:

 

  • Sonderausgaben
    Realsplitting, Kirchensteuer, Spenden, Kinder­be­treuungs­kosten, Altersvorsorge­auf­wen­dungen, son­stige Vorsorgeaufwendungen
  • außergewöhnliche Belastungen
    Krankheitskosten/Kuren, Unterstützungsleistun­gen, Körperbehinderte, Unterhaltszahlungen
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Hand­wer­kerleistungen

 

Zeitumfang:

7 Unterrichtsstunden

 

Referent:

Dipl.-oec. Mirko Neufang, M.A., Steuerberater

 

Anlage N (Werbungskosten bei Arbeitnehmern)

Diese Seminar eignet sich für Mitarbeiter, Wieder- und Seiteneinsteiger und Auszubildende mit Vorkenntnissen die Ein­kommen­steuer­­er­­klä­rungen be­arbeiten. In diesem Teil werden die Vorschriften zur Bearbeitung der Anlage N dargestellt.

 

Seminarüberblick:

 

  • Arbeitszimmer
  • Arbeitsmittel
  • Reisekosten (inkl. erste Tätigkeitsstätte)
  • Ent­fer­­nungs­­pau­schale
  • Fort­bil­dungs­kosten
  • Be­wer­bungs­kosten
  • Doppelte Haushaltsführung
  • Um­zugs­kosten
  • Beruflich veranlasste Feiern

 

Zeitumfang:

6 Unterrichtsstunden

 

Referent:

Dipl.-oec. Mirko Neufang, M.A., Steuerberater

 

Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung)

Diese Seminar eignet sich für Mitarbeiter, Wieder- und Seiteneinsteiger und Auszubildende mit Vorkenntnissen die Ein­kommen­steuer­­er­­klä­rungen be­arbeiten. In diesem Teil werden die Vorschriften zur Bearbeitung der Anlage V dargestellt.

 

Seminarüberblick:

 

  • Einnahmen und Werbungskosten bei Ver­mie­tung und Verpachtung (§ 21 EStG)
  • Einkunftserzielungsabsicht einschl. Total­über­schuss­prognose
  • Anschaffungskosten, Herstellungskosten, Er­hal­tungs­aufwand, anschaffungsnaher Aufwand
  • AfA gem. § 7 Abs. 4 EStG, Sonderab­schrei­bungen nach den §§ 7b, 7h, 7i EStG
  • Schuldzinsen
  • Verbilligte und unentgeltliche Überlassung an Angehörige
  • Ferienwohnungen

 

Zeitumfang:

7 Unterrichtsstunden

 

Referent:

Dipl.-oec. Mirko Neufang, M.A., Steuerberater

 

Anlage Kind (Steuerliche Berücksichtigung von Kindern)

Diese Seminar eignet sich für Mitarbeiter, Wieder- und Seiteneinsteiger und Auszubildende mit Vorkenntnissen die Ein­kommen­steuer­­er­­klä­rungen be­arbeiten. In diesem Teil werden die Vorschriften zur Bearbeitung der Anlage KIND dargestellt.

 

Seminarüberblick:

 

  • Berücksichtigung von Kindern einschl. der Berücksichtigungstatbestände bei Kindern über 18 Jahre
    Arbeitssuchende Kinder, Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten, Kinder ohne Ausbildungsplatz, behinderte Kinder
  • Kinder in Berufsausbildung
  • Kinderbedingte Vergünstigungen
    Kindergeld, Kinderfreibetrag
  • Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
  • Kinderbetreuungskosten,
  • Ausbildungsbedingter Sonderbedarf

 

Zeitumfang:

4 Unterrichtsstunden

 

Referent:

Dipl.-oec. Mirko Neufang, M.A., Steuerberater

 

Anlage R und Anlage SO (Renten und sonstige Einkünfte)

Diese Seminar eignet sich für Mitarbeiter, Wieder- und Seiteneinsteiger und Auszubildende mit Vorkenntnissen die Ein­kommen­steuer­­er­­klä­rungen be­arbeiten. In diesem Teil werden die Vorschriften zur Bearbeitung der Anlage R und Anlage SO dargestellt.

 

Seminarüberblick:

 

  • Renteneinkünfte (Anlage R)
    Besteuerung der Alterseinkünfte: gesetzliche Al­tersrente, Bezüge aus Versorgungswerken, ka­­pi­talgedeckte private Altersrente (Rürup-Ren­­te), private Renten
  • Sonstige Einkünfte (Anlage SO)
    Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen, private Veräußerungsgeschäfte

 

Zeitumfang:

7 Unterrichtsstunden

 

Referent:

Tobias Bohnenberger, LL.B., Steuerberater

 

Inhouseseminare Umsatzsteuer

Grundseminar

In diesem Basisseminar, welches für Auszubildende, Umschüler sowie Mitarbeiter ohne theoretische Kenntnisse des Umsatzsteuerrechts bestens geeignet ist, soll ein Überblick über die Umsatzsteuer einschl. des Vorsteuerabzugs sowie des Voranmeldeverfahrens gegeben werden. Die Vorschriften des UStG werden systematisch dargestellt und erläutert. Die notwendigen theoretischen Kenntnisse werden anhand von vielen Praxisfällen und unter Bezugnahme auf die amtlichen Vordrucke vermittelt.

 

Seminarüberblick:

 

  • Unternehmereigenschaft und Umfang des Unternehmens
  • Abgrenzung (Werk-)Lieferung und sonstige Leistung
  • Leistungsortbestimmung
  • Grundlegende Steuerbefreiungen (beispielsweise Ausfuhr, Vermietungen) inkl. Option (§ 9 UStG)
  • Bemessungsgrundlage
  • Steuersätze und Entstehung der Umsatzsteuer
  • Grundfälle der Abrechnungsdokumente
  • Vorsteuerabzug
  • Voranmeldeverfahren, Dauerfristverlängerung etc.

 

Zeitumfang:

14 Unterrichtsstunden
ausgewählten Themen sind auch als Eintagesseminar möglich (7 Unterrichtsstunden)

 

Referent:

Dipl.-Betriebswirt (FH) Bärbel Günthner, Steuerberater

 

Intensivseminar

Dieses Seminar setzt Grundkenntnisse des Umsatzsteuerrechts voraus und baut auf das Grundseminar auf. Die einschlägigen Vorschriften des UStG sowie aktuelle Rechtsänderungen werden fallorientiert anhand von Sachverhalten dargestellt. In diesem Seminar werden besonders relevante Um­satz­steuer­themen vertieft.

 

Seminarüberblick:

 

  • Innergemeinschaftlicher Warenverkehr (inkl. Reihen­geschäft, Versandhandel und Dreiecksgeschäft)
  • Besonderheiten bei Ausfuhrlieferungen
  • Einführung in das Recht der Einfuhrumsatzsteuer
  • Übertragung der Steuerschuldnerschaft (§ 13b UStG)
  • Besteuerung der unentgeltlichen Wertabgabe
  • Fehlerhafter Steuernachweis nach § 14c UStG
  • Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG (Grundzüge)
  • Besteuerung des Kleinunternehmens nach § 19 UStG

 

 

Zeitumfang:

14 Unterrichtsstunden
ausgewählten Themen sind auch als Eintagesseminar möglich (7 Unterrichtsstunden)

 

Referent:

Michael Schäfer, LL.B., Steuerberater

 

Sonstige Inhouseseminare

Einnahmenüberschussrechnung

In diesem bewährten Praxisseminar für Mitarbeiter und Auszubildende mit steuerrechtlichen Grundkenntnissen werden anhand der typischen Ge­schäftsvorfälle die theoretischen Kenntnisse ver­mittelt, die man zur Erstellung einer Einnahmen­über­schuss­rechnung und der Anlage EÜR benötigt.

Dargestellt werden das Zu- und Abflussprinzip (§ 11 EStG) und seine Ausnahmen. Außerdem wird die Be­handlung von typischen Belegen, u. a. Anzahlungen, Abschlagszahlungen, Arbeitslohn, geringwertige Wirt­schafts­güter, AfA, Veräußerung von Anlagevermögen, Investitionsabzugsbetrag und Umsatzsteuer, ver­mittelt.

Gleichfalls werden die Besonderheiten beim Wechsel der Gewinnermittlungsart erläutert.

 

Seminarüberblick:

 

  • Allgemeines zur Einnahmenüberschussrechnung inkl. Aufzeichnungspflichten
  • Grundsätze des Zu- und Abflussprinzips und seine Ausnahmen
  • Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Aus­gaben
  • Betriebsvermögen bei § 4 Abs. 3 EStG
  • Aufteilungsgebot bei gemischten Aufwendungen
  • Behandlung von Belegen, u. a. Anzahlungen, Ab-schlagszahlungen, Arbeitslohn, geringwertige Wirt­schafts­güter, AfA, Veräußerung von Anlagever-mögen, Investitionsabzugsbetrag, Umsatzsteuer
  • Darlehen, Schuldzinsen, Disagio
  • Private PKW-Nutzung
  • Behandlung der Umsatzsteuer bei der Einnahmen­überschussrechnung
  • Anlage EÜR
  • Wechsel der Gewinnermittlungsart

 

Zeitumfang:

7 Unterrichtsstunden

 

Referent:

Dipl.-oec. M. Neufang, M.A., Steuerberater

 

Möglich sind auch kleiner Inhousseminar zu ausgewählten Themen wir Arbeitszimmer, Anschaffungs- und Herstellungskosten bei Gebäuden, Reisekosten und weitere lohnsteuerliche Themen, Steuerschuldumkehr (§ 13b UStG) und fehlerhafter Steuerausweis (§ 14c UStG), Besondere Besteuerungsverfahren bei der USt (Differenzbesteuerung, Landwirte, Reisemargen).

Sie haben Interesse an einem Inhouseseminar in Ihrer Kanzlei? Dann setzen Sie sich mit unserer Geschäftsstelle in Verbindung und wir unterbreiten Ihnen gerne ein Angebot. Die Terminabstimmung erfolgt in Rücksprache mit dem Dozenten.