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Einnahmen-Überschuss-Rechnung (Anlage EÜR)

00104
185,00 
zzgl. USt

In diesem Videoseminar für Mitarbeiter und Aus­zu­bil­den­de mit steuer­recht­li­chen Grund­kennt­nis­sen werden an­hand der ty­pi­schen Ge­schäfts­vor­fälle die theo­re­ti­schen Kennt­nis­se ver­mit­telt, die man zur Er­stellung einer Ein­nahmen-Über­schuss-Rech­nung und der An­la­ge EÜR be­nötigt.

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Videobeschreibung

Es handelt sich bei dem Videoseminar um eine Aufzeichnung unseres Webinars vom 18.+19.3.2025.

In diesem Videoseminar für Mitarbeiter und Aus­zu­bil­den­de mit steuer­recht­li­chen Grund­kennt­nis­sen werden an­hand der ty­pi­schen Ge­schäfts­vor­fälle die theo­re­ti­schen Kennt­nis­se ver­mit­telt, die man zur Er­stellung einer Ein­nahmen-Über­schuss-Rech­nung und der An­la­ge EÜR be­nötigt.

Dargestellt werden das Zu- und Abflussprinzip (§ 11 EStG) und seine Ausnahmen. Außerdem wird die Be­handlung von typischen Belegen, u. a. Anzahlungen, Anschaffung und Veräußerung von Wirtschaftsgütern, Vorauszahlungen, Honorare, ge­ringwertige Wirtschafts­güter, AfA, Darlehen und Zinsen, Investitionsabzugsbetrag sowie Um­satz­steuer, ver­mittelt.

Gleichfalls werden die Besonderheiten beim Wechsel der Gewinn­er­mitt­lungs­art er­läutert.

Auszug aus dem Seminar

Ergänzende Informationen

Inhalt des Videos

Im Seminar werden folgende Themen behandelt:

  • Allgemeines zur Einnahmenüberschussrechnung inkl. Aufzeichnungspflichten
  • Grundsätze des Zu- und Abflussprinzips und seine Ausnahmen
  • Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Aus­gaben
  • Betriebsvermögen bei § 4 Abs. 3 EStG
  • Aufteilungsgebot bei gemischten Aufwendungen
  • Behandlung von Belegen, u. a. Anzahlungen, Anschaffung und Veräußerung von Wirtschaftsgütern, Vorauszahlungen, Honorare, geringwertige Wirt­schafts­güter, AfA, Darlehen und Zinsen, Investitionsabzugsbetrag, Umsatzsteuer
  • Private Pkw-Nutzung
  • Behandlung der Umsatzsteuer bei der Einnahmen­überschussrechnung
  • Anlage EÜR
  • Wechsel der Gewinnermittlungsart

Zeitumfang: ca. 5 Stunden 30 Minuten
Referent: Dipl.-oec. Mirko Neufang, M.A., Steuerberater

Gegenwärtige Rechtslage ist März 2025.

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