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Die Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung

00107
120,00 
zzgl. USt

In diesem Seminar werden zunächst die rechtlichen und praktischen Grundlagen dargestellt. Auch die Besonderheiten der neuen „elektronisch un­ter­stützen Betriebsprüfung (euBP)“ werden besprochen. Die Erörterung aktueller Prü­fschwerpunkte sowie typischer Beanstandungen runden das Seminar ab.

sofort online verfügbar

Videobeschreibung

Es handelt sich bei dem Videoseminar um eine Aufzeichnung unseres Webinars am 21.5.2025

Die Träger der Rentenversicherung prüfen nach § 28p SGB IV spätestens alle vier Jahre bei den Arbeitge­bern, ob diese ihre Meldepflichten und ihre sonstigen Pflichten nach dem SGB, die im Zusammenhang mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag stehen, ord­nungs­gemäß erfüllen. Die Betriebsprüfungen werden im Interesse der Versicherten (Arbeitnehmer) und der Sozialversicherungsträger durchgeführt.

In diesem Seminar werden zunächst die rechtlichen und praktischen Grundlagen dargestellt. Auch die Besonderheiten der neuen „elektronisch un­ter­stützen Betriebsprüfung (euBP)“ werden besprochen. Die Erörterung aktueller Prü­fschwerpunkte sowie typischer Beanstandungen runden das Seminar ab.

Auszug aus dem Seminar

Ergänzende Informationen

Inhalt des Videos

Im Seminar werden folgende Themen behandelt:

  • Wer wird von der Deutschen Rentenversicherung geprüft und wie oft?
  • Welche Ausnahmen gibt es?
  • Was sind Anlassprüfungen?
  • Für welche Zeiträume können Beiträge nachberechnet werden?
  • Welche Unterlagen müssen digital über die elektronisch unterstütze Betriebsprüfung (euBP) geschickt werden?
  • Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden?
  • Welche Arbeitgeberpflichten bestehen?
  • Wann werden Säumniszuschläge erhoben?
  • Was wird aktuell schwerpunktmäßig geprüft?
  • Wo liegen die größten Fehlerquellen?
  • Wie geht es nach Abschluss einer Betriebsprüfung weiter? Widerspruch/Klage
  • Wie lange gibt mir ein Prüfbescheid Vertrauensschutz?

Zeitumfang: Ca. 2 Stunden 50 Minuten

Referent: Dipl.-Verwaltungswirt (FH) Oliver Bach

Gegenwärtige Rechtslage ist Mai 2025.

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