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Update - Umwandlungen durch den neuen Umwandlungssteuererlass

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145,00 
zzgl. USt

Das Onlineseminar stellt die für die Praxis wichtigen Änderungen des Umwandlungssteuererlasses und da­mit auch die Gesetzesänderungen durch das Jah­res­steuergesetz 2024 dar, die bei Umwand­lun­gen sowie bei Einbringungen in Kapitalgesell­schaften ab dem Jahr 2025 beachtet werden müssen.

sofort online verfügbar

Videobeschreibung

Es handelt sich bei dem Videoseminar um eine Aufzeichnung unseres Webinars am 22.5.2025

Der Umwandlungssteuererlass vom 11.11.2011 wur­de mit Schreiben des BMF vom 2.1.2025 durch einen neuen Erlass ersetzt. In den neuen Erlass wurde nicht nur die seither ergangene Rechtsprechung und die er­folgten Gesetzesänderungen (einschließlich des Jah­res­steuergesetzes 2024) eingearbeitet, sondern er enthält auch neue Regelungen zu Missbräuchen, die die Verwaltung bei von der Literatur empfoh­le­nen Gestaltungsmöglichkeiten sieht.

 

Auszug aus dem Seminar

Ergänzende Informationen

Inhalt des Videos

Im Seminar werden folgende Themen behandelt:

  • Wie muss dem Finanzamt mitgeteilt werden, dass die Um­wandlung bzw. Einbringung steuerneutral zum Buch­wert ohne Aufdeckung stiller Reserven erfolgen soll?
  • Behandlung der Kosten für den Vermögensübergang durch Umwandlung.
  • Wie kann bei Verschmelzung von Kapitalgesellschaften eine Besteuerung auf Ebene der Anteilseigner vermie­den werden?
  • Wird eine GmbH in ein Personenunternehmen um­ge­wandelt, droht bei einer innerhalb von fünf Jahren nach­fol­genden Betriebsveräußerung eine Gewerbe­steuer­be­lastung. Änderungen durch das JStG 2024 und des neuen Umwandlungssteuererlasses verhindern von der Litera­tur empfohlene Gestaltungen durch mehr­stöckige Gesellschaftsstrukturen.
  • Kann entsprechend den Empfehlungen der Literatur die Besteuerung von Betriebs­ver­äuße­rungen oder Anteilen von Kapitalgesellschaften durch (Doppel-)Holding-Model­le vermieden werden?
  • Sonder-Betriebsvermögen einer Personengesellschaft bei Umwandlung in eine GmbH. Übertragung erforder­lich? Ggf. wie? Werden dadurch Sperrfristen verletzt?

Zeitumfang: Ca. 2 Stunden 50 Minuten

Referent: Dipl.-Verwaltungswirt (FH) Martin Stahl

Gegenwärtige Rechtslage ist Mai 2025.

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