Skript & ergänzende Unterlagen
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Im letzten Jahr und auch aktuell arbeiten viele Arbeitnehmer zu Hause im sog. „Homeoffice“, wodurch auch teilweise Mehrkosten entstehen. Wir stellen dar, unter welchen Voraussetzungen die Kosten für das Arbeitszimmer als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abzugsfähig sind und wie die abzugsfähigen Kosten ermittelt werden.
Steuerpflichtige, die während der Corona-Pandemie von zu Hause aus arbeiteten, erfüllen in vielen Fällen nicht die Voraussetzungen für ein abzugsfähiges Arbeitszimmer, weil ein häusliches Arbeitszimmer eine ausschließliche oder fast ausschließliche berufliche oder betriebliche Nutzung voraussetzt. Diese können eine Homeoffice-Pauschale geltend machen. Wir zeigen die Voraussetzungen für den Ansatz der Homeoffice-Pauschale auf.
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