Arbeitszimmer und Homeoffice-Pauschale

Im letzten Jahr und auch aktuell arbeiten viele Arbeitnehmer zu Hause im sog. „Homeoffice“, wodurch auch teilweise Mehr­kosten entstehen. Wir stellen dar, un­ter welchen Vor­aus­setzungen die Kosten für das Arbeitszimmer als Wer­bungs­kosten oder Betriebsaus­gaben abzugsfähig sind und wie die abzugs­fähigen Kosten ermittelt werden.

Steuerpflichtige, die während der Corona-Pandemie von zu Hause aus ar­bei­teten, erfüllen in vielen Fällen nicht die Voraussetzungen für ein abzugs­fäh­iges Arbeitszimmer, weil ein häusliches Arbeitszimmer eine aus­schließliche oder fast ausschließliche berufliche oder betriebliche Nutzung vor­aus­setzt. Diese können eine Homeoffice-Pauschale geltend machen. Wir zeigen die Vor­aus­setzungen für den Ansatz der Homeoffice-Pauschale auf.

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