Skript & ergänzende Unterlagen
Das Skript und ergänzende Unterlagen erhalten Sie über den nachfolgenden Link. Sie benötigen hierzu das Passwort aus Ihrer Bestellbestätigung, die Sie per E-Mail erhalten haben.
Ein Steuerpflichtiger unterliegt der Wahrheitspflicht: So hat er gemäß § 90 AO die Pflicht die für die Besteuerung erheblichen Tatsachen vollständig und wahrheitsgemäß offenzulegen. Ebenso sind die Angaben in den Steuererklärungen nach § 150 Abs. 2 AO wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen zu machen. Doch was passiert, wenn eine Erklärung nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt wurde, sich aber nachträglich als fehlerhaft herausstellt? Die sich aus den o. g. Vorschriften ergebende Wahrheitspflicht bleibt durch die Regelung des § 153 AO auch nach Abgabe der jeweiligen Erklärung bestehen. Doch erfasst diese Vorschrift auch den Fall, dass die Finanzbehörde die Erklärung zu Gunsten des Mandanten falsch auswertet? Besteht sodann eine Berichtigungspflicht? Diese und weitere Fragen werden im Beitrag praxisnah beantwortet.
Nachfolgend finden Sie die Links zu den Videoseminaren. Das Passwort haben Sie in der Bestellbestätigung per E-Mail erhalten. Bei Fragen oder für Hilfestellungen nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf (auch gerne per Telefon unter 07051 / 93 11 60).