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AV-Depot vs. klassisches ETF/Aktienfonds-Depot · Rechtslage basierend auf BT-Drucks. 21/4996 vom 25.03.2026
1.  Gemeinsame Parameter
3.  ETF-Depot Parameter
2.  Altersvorsorgedepot (AVD)
Kinderzulage: Anzahl Jahre je Kind ab Einzahlungsbeginn (max. 5 Kinder)
4.  Sonderausgabenabzug & Günstigerprüfung (§ 10a EStG)
Ø Durchschnitt (Laufzeit)
Maßgebl. Jahresbeitrag
Grundzulage p.a.
Kinderzulage p.a. (Ø)
Gesamtzulage p.a. (Ø)
Volljahresbetrag (Jahresverlauf)
Maßgebl. Jahresbeitrag
Grundzulage p.a.
Kinderzulage p.a. (bei Kindern)
Gesamtzulage p.a.
SA-Abzug p.a. (max. 1.800 € + Zulage)
Steuerermäßigung (SA × Grenzsteuersatz)
Günstigerprüfung Ergebnis
Zusätzl. Steuererstattung p.a. (über Zulage hinaus)
Effektive Gesamtförderung p.a.
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5.  Ergebnisübersicht (nach Steuern)
Fall 1: Reguläre Auszahlung des AVD (Szenario C)
Kumulierter Eigenbeitrag
Gesamtzulagen (Ø × Laufzeit)
Depot-Endwert BRUTTO
Steuerbelastung Auszahlungsplan
NETTO Auszahlungen
Nachrichtl.: Zusätzl. Steuerersparnis SA (über Laufzeit)
Fall 2: Schädliche Verwendung (Kündigung)
Depot-Endwert NETTO (schädliche Verwendung)
Mehrwert AVD (schädlich) vs. ETF (netto)
Vergleichsfall: ETF-Depot (gilt für Fall 1 & Fall 2)
Kumulierter Eigenbeitrag
Depot-Endwert BRUTTO
Steuer bei Veräußerung (Schlusssteuer)
NETTO nach Schlusssteuer
Nachrichtl.: Steuer aus Vorabpauschalen (kum.)
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Jahresverlauf – AVD vs. ETF-Depot (max. 40 Jahre)
Vereinfachung: Zins auf gesamten Bestand zum 31.12. des Jahres. Depotbestand daher etwas höher als bei monatlicher Berechnung. Die fett hervorgehobene Zeile entspricht dem gewählten Ende der Einzahlungsphase.
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AVD & ETF – Jährliche Entwicklung
#Jahr AVD Depot brutto Kum. Eigenbeitr. GrundzulageKinderzulage AVD Steuer (est.) AVD NETTO ETF Depot brutto VAP dieses Jahr VAP kumuliert VAP-Steuer kum. ETF Schlusssteuer ETF NETTO
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Berechnung für schädliche Verwendungen i. S. des § 93 EStG
Rechtsfolgen bei vorzeitiger Kündigung sind Rückzahlung Zulagen + SA-Steuerermäßigungen und Besteuerung Ertragsanteil. Dies wird nachfolgend im Detail dargestellt.
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Eingaben – Schädliche Verwendung
Rechtsfolgen bei vorzeitiger Kündigung: Rückzahlung Zulagen + SA-Steuerermäßigungen + Besteuerung Ertragsanteil (§ 93 EStG-E)
Standard = Laufzeit aus Rechner-Tab
Standard = Grenzsteuersatz Einzahlungsphase
Ausgangswerte zum Kündigungszeitpunkt
Depotstand brutto (Endwert Laufzeit)
davon geförderter Anteil
davon ungeförderter Anteil
Kumulierter Eigenbeitrag
Kumulierte Zulagen (Ø)
Laufzeit ≥ 12 Jahre & Alter ≥ 62?
SA-Steuerermäßigung p.a. (Mehrförderung)
Rechtsfolgen (§ 93 Abs. 1 EStG-E)
Schritt 1a: Rückzahlung Zulagen (unverzinst)
Schritt 1b: Rückzahlung SA-Steuerermäßigungen
Gesamte Rückzahlungspflicht
Schritt 2: Kapital nach Rückzahlung
Schritt 3: Eigenbeiträge (steuerfrei)
Steuerpflichtiger Ertragsanteil
Anwendung Halbeinkünfte-Begünstigung
Steuerpflichtiger Betrag (nach Halbeinkünften)
Steuerbelastung (Grenzsteuersatz)
Auszahlung an Sparer NETTO
Ausnahmen von der Rückzahlungspflicht (keine schädliche Verwendung):
① Kleinbetragsrente (≤ 1,5 % Bezugsgröße § 18 SGB IV)   ② Übertragung im Todesfall auf Ehegatten-Depot
③ Teilkapitalentnahme max. 30 % zu Beginn Auszahlungsphase   ④ Anbieterwechsel auf anderen zertifizierten Vertrag
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Auszahlungsphase – Drei Szenarien
Die Rechtsfolgen der schädlichen Verwendung finden Sie im Tab „Kündigung“. Unten werden dargestellt die Rechtsfolgen bei einer regulären Auszahlung entweder auf Lebzeit oder bei einem Auszahlungsplan bis zum mind. 85. Lebensjahr. Dabei wird auch dargestellt, welche Rechtsfolgen an einer bis zu 30 % Vorab-Entnahme entstehen.
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Eingaben – Auszahlungsphase
Szenario C: Einmalentnahme + Jahresrente
Basis: Depot-Endwert aus Jahresverlauf am Ende der Einzahlungsphase. Vereinfachung: Das verbleibende Depotkapital wird als unverzinst angenommen. Das tatsächliche Ergebnis ist daher günstiger als hier ausgewiesen.
Szenario B – Geförderter Anteil § 22 Nr. 5 EStG
Maßgebender Depotanteil (brutto)
Bruttoauszahlung pro Jahr (gleichmäßig)
Steuer pro Jahr (Grenzsteuersatz Auszahlung)
Nettoauszahlung pro Jahr
Gesamte Nettoauszahlung
Gesamte Steuerbelastung
Kumulierter Eigenbeitrag (Einzahlungsphase)
Mehrwert Nettorente vs. Eigenbeiträge
Szenario B – Ungeförderter Anteil (lebenslang) § 22 Nr. 1a bb
Maßgebender Depotanteil (brutto)
Ertragsanteil (Tabelle nach Rentenalter)
Bruttoauszahlung pro Jahr
Steuer pro Jahr (Ertragsanteilsatz × Brutto)
Nettoauszahlung pro Jahr
Gesamte Nettoauszahlung
Gesamte Steuerbelastung
Kumulierter Eigenbeitrag
Mehrwert Nettorente vs. Eigenbeiträge
Szenario B – Ungeförderter Anteil (nicht lebenslang) § 22 Nr. 5 i.V.m. § 20
Halbeinkünfte-Begünstigung anwendbar?
Kapitalertrag (Depot minus Eigenbeiträge)
Steuerpflichtiger Kapitalertrag (ggf. ½)
Bruttoauszahlung pro Jahr
Steuer pro Jahr
Nettoauszahlung pro Jahr
Gesamte Nettoauszahlung
Gesamte Steuerbelastung
Szenario C – Teilkapitalentnahme + Jahresrente
Einmalentnahme zu Beginn
Entnahmebetrag brutto
davon aus gefördertem Anteil
davon aus ungefördertem Anteil
Steuer auf ungeförderte Entnahme
Steuer auf geförderte Entnahme
Nettobetrag Einmalentnahme
Verbleibende Jahresrente
Verbleibendes Kapital (brutto)
Bruttoauszahlung pro Jahr
Steuer pro Jahr
Nettoauszahlung pro Jahr
Gesamte Nettojahresrenten
GESAMTNETTO Szenario C
Gesamte Steuerbelastung Szenario C
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Erläuterungen
Nachfolgend finden Sie einige Erläuterungen und Rechtsgrundlagen in Bezug auf das Tool.
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Rechtsgrundlage
AltersVRG · Beschlussempfehlung des Finanzausschusses, BT-Drucks. 21/4996 vom 25.03.2026
Zulagenförderung (§§ 84, 85, 86 EStG-E)
Grundzulage: 50 % auf erste 360 € + 25 % auf 360,01–1.800 € = max. 540 € p.a.
Kinderzulage: 100 % der maßgeblichen Eigenbeiträge, gekappt auf 300 € je Kind p.a.
Kinderzulage: im Jahresverlauf JAHRESGENAU – je Kind wird die Laufzeit aus dem Rechner berücksichtigt
Mittelbare Förderberechtigung: Grundzulage max. 175 € (berechnet nach Eigenbeiträgen des Ehegatten)
Mindesteigenbeitrag: 120 € p.a. als Voraussetzung für alle Zulagen (§ 86 EStG-E)
Besteuerung AVD (§ 22 Nr. 5 EStG)
Ansparphase: Erträge vollständig steuerfrei, keine Vorabpauschale (§ 18 InvStG nicht anwendbar)
Auszahlungsphase (unschädlich): nachgelagert mit Grenzsteuersatz bei Auszahlung auf (Depot − Eigenbeiträge)
Schädliche Verwendung: Zulagenrückzahlung + Rückzahlung SA-Steuerermäßigungen + Besteuerung Ertragsanteil
Halbeinkünfte-Begünstigung: nur bei ≥ 12 Jahren Laufzeit und Auszahlung nach 62. Lebensjahr
ETF-Depot Besteuerung
Vorabpauschale: Vorjahresbestand × Basiszins × (1 − Teilfreistellung) → Steuer = VP × AbgSt × (1 + SolZ)
Teilfreistellung Aktienfonds 30 %: nur 70 % der Erträge steuerpflichtig (§ 20 InvStG)
Schlusssteuer: (Bruttowert − Eigenbeiträge) × (1 − Teilfr.) − VP_kum.) × AbgSt × (1 + SolZ)
Sparerpauschbetrag: mindert die Vorabpauschale (vereinfacht berücksichtigt)
Zwei Steuersätze
Grenzsteuersatz Einzahlungsphase: für Günstigerprüfung SA-Abzug und Ertragsanteil bei Kündigung
Grenzsteuersatz bei Auszahlung: für nachgelagerte Besteuerung im Rentenbezug (typisch niedriger)
Grenzen des Modells
Konstante Jahresbeiträge und konstante Rendite – reale Ergebnisse können abweichen
Max. 40 Jahre Laufzeit modelliert | Beiträge vereinfachend zu Jahresbeginn als Einmalbetrag
Keine Inflation | Kein Steuersatzwechsel in der Einzahlungsphase (außer: gesondert für Auszahlung)
Dieses Tool wurde unter Einsatz von KI (Claude von Antrophic) erstellt und anschließend menschlich angepasst und verplausibilisiert.
Dieses Modell dient der Veranschaulichung. Kein Ersatz für individuelle steuerliche Beratung.
Es wird keine Garantie für die Richtigkeit der Angaben übernommen.
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Download
Dieses Tool steht auch als Excel-Datei zum Download zur Verfügung. Die Excel-Datei enthält dieselben Berechnungen und kann lokal auf Ihrem Rechner verwendet werden.
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Excel-Datei herunterladen

Klicken Sie auf den Button, um die Excel-Datei herunterzuladen.

↧  AVD_Rechner.xlsx herunterladen
Hinweis Zellenschutz: Das Passwort zum Aufheben des Zellenschutzes lautet: Neufang
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